Nr. 2 H e r b st 2 0 0 8 gepflegt Hauszeitung der Kirchlichen Sozialstation Schwetzingen e.V. Die Kirchliche Sozialstation arbeitet nach strengen Qualitätsstandards Was bedeutet Qualität in der Pflege? Liebe Leserin, lieber Leser! Die positive Resonanz auf die Frühjahrsausgabe unserer Hauszeitung hat uns sehr gefreut und angespornt. Jetzt haben wir wieder interessante Themen rund um die Pflege zu Hause für Sie zusammengestellt. Was ist Pflegequalität? Sicherlich ist Pflege dann gut, wenn Sie zufrieden sind. Doch welche Leistungen sind dafür notwendig? Und wie lässt sich die Qualität kontrollieren? Das sind Fragen, die unsere Qualitätsbeauftragte, Schwester Heike Wies, beschäftigen. Informationen zum Qualitätsmanagement lesen Sie auf dieser Seite. Was sich durch die Reform der Pflegeversicherung alles ändert, erfahren Sie auf den Innenseiten von Gepflegt zu Hause. Und schließlich erzählen Ihnen auf der Seite 4 zwei Nachbarinnen ihre Geschichte. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre von Gepflegt zu Hause! Es grüßen Sie herzlich Wenn die Pflegekräfte der Kirchlichen Sozialstation alte oder kranke Menschen zu Hause betreuen, wollen sie das liebevoll und professionell tun. Wie sich dieser Anspruch erfüllen lässt, ist in einem Qualitätsmanagement festgelegt. Karin Eisinger Geschäftsführer Pflegedienstleiterin Wir stellen uns vor Heike Wies Qualitätsbeauftragte Nach meiner Ausbildung zur Krankenschwester habe ich im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden gearbeitet. 1991 bin ich zur Kirchlichen Sozialstation nach Schwetzingen gekommen. Seit Ende 2003 arbeite ich hier nach einer entsprechenden Weiterbildung als Qualitätsbeauftragte. Meine Aufgabe ist es, die Arbeitsabläufe mit Hilfe von Standards, Arbeits- oder Verfahrensanweisungen transparent zu machen. So wird unsere Arbeit für jeden ersichtlich, nachvollziehbar und messbar. Die Qualitätsstandards sind in einem Handbuch zusammengefasst und für alle Mitarbeiter verbindlich. Mir ist es wichtig, dass wir neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Pflege einführen und durch Fort- und Weiterbildungen vertiefen. Heike Wies D ie Zahl der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, hat in den letzten Jahren zugenommen und wird auch in Zukunft noch weiter steigen. Diese Entwicklung sehen wir als Herausforderung, unsere Arbeitsprozesse und Strukturen immer wieder zu überdenken und der veränderten Situation anzupassen. Dabei stehen immer die Menschen, die unsere Hilfe brauchen, im Mittelpunkt. Es geht darum, dass sie zufrieden sind und eine optimale Leistung bekommen. Das geht nur mit freundlichem Pflegepersonal, gewiss, – aber für eine qualitätsvolle Pflege ist noch viel mehr nötig: Fachwissen und Beratung zum Beispiel. Die Sozialstation hat deshalb Richtlinien für die Qualität ihrer Arbeit festgelegt: Beratung: Die Sozialstation berät ausführlich und sehr persönlich vor Ort. Die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Klienten werden berücksichtigt. Nach Möglichkeit betreut immer die gleiche Fachkraft den Patienten. Gute Ausbildung: Die Klienten werden von zufriedenen, motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern betreut. Alle Mitarbeiter arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich und sind sich bewusst, wie wichtig ihr Beitrag ist. Alle motivieren und unterstützen sich gegenseitig und pflegen einen respektvollen Umgang. Fort- und Weiterbildungen sind verpflichtend. Netzwerk: Durch eine gute Zusammenarbeit mit Hausärzten, Therapeuten, Apothekern etc. kann optimale Pflege gewährleistet werden. Sicherheit: Die Klienten sollen sich sicher fühlen. Damit die Sozialstation rund um die Uhr erreichbar ist, gibt es eine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Zusätzlich wird ein Hausnotrufsystem angeboten. Kontrolle: Die Pflegequalität wird kontrolliert. Es wird nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gearbeitet. Pflegepläne und Pflegestandards werden regelmäßig überprüft. Die Leistungen sind für den Klienten ersichtlich. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Pflegevisiten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat der Kirchlichen Sozialstation die gute Qualität der Arbeit bescheinigt. n Kirchliche Sozialstation Schwetzingen e.V. Hildastrasse 4 a • 68723 Schwetzingen Telefon 06202/27680 • Fax 06202/276840 Geschäftsführer Edelbert Meiswinkel Pflegedienstleitung Karin Eisinger [email protected] www.sozialstation-schwetzingen.de Siehe Rückseite Ihre Adresse Name Straße Ort Telefon ✃ Edelbert Meiswinkel Nr. 2 Herbst 2008 gepflegt Was ändert sich? Was bleibt? Die Pflegereform – eine gute Nachricht für die häusliche Pflege Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, bringt pflegebedürftigen Menschen mehr Geld. Vor allem Leistungen für Pflegebedürftige, die zu Hause leben, werden schrittweise bis zum Jahr 2012 erhöht. Auch für Menschen, die zum Beispiel an einer Demenz leiden, will der Gesetzgeber besser sorgen als bislang. Foto: © Gina Sanders, fotolia.com 2012), in Stufe II statt 921 Euro dann 1.100 Euro und in Stufe III statt 1.432 Euro dann 1.550 Euro erhalten (siehe Übersicht). Das sind natürlich keine Beträge, mit denen sich ein Pflegearrangement komplett bezahlen ließe, es sind aber deutliche Signale, dass die häusliche Pflege stärker unterstützt werden soll, denn im stationären Bereich werden nur die Leistungen in Stufe III angehoben – von 1.432 Euro auf 1.550 Euro. Ab dem Jahr 2015 sollen die Leistungen der Pflegeversicherung dann alle drei Jahre der Preisentwicklung gemäß angepasst werden. Diese so genannte Leistungsdynamisierung wurde vor allem von den Pflegeverbänden immer wieder gefordert: Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 sind die Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen ja gleich geblieben, während Lohn- und Lebenshaltungskosten kontinuierlich gestiegen sind. Die wichtigsten Neuerungen Sach- und Geldleistungen: Vor allem Pflegebedürftige, die ambulante Leistungen erhalten oder Pflegegeld beziehen, haben ab 1. Juli mehr Geld zur Verfügung: So steigt z.B. das Pflegegeld in Stufe I von derzeit 205 Euro monatlich bis zum Jahr 2012 auf 235 Euro, in Stufe III von 665 Euro auf 700 Euro. Wer ambulante Sachleistungen bekommt, wird in Stufe I statt 384 Euro dann 450 Euro (im Jahr Ihr Absender: siehe Rückseite Sage und Schreibe ✃ D ie Pflegereform ist also zunächst eine gute Nachricht für die häusliche Pflege. Um die vielen Verbesserungen bezahlen zu können, wird die Regierung in Berlin den Beitragssatz für die Pflegeversicherung von bisher 1,7 auf 1,95 Prozent anheben, für Kinderlose erhöht er sich auf 2,2 Prozent. Das bringt den Pflegekassen pro Jahr rund 2,5 Milliarden Euro mehr. Das Geld, so meinen viele Kritiker, wird jedoch nicht lange vorhalten: Sie rechnen für die Zukunft mit weiter steigenden Beitragssätzen. Wie gefällt Ihnen Gepflegt zu Hause? Welche Informationen sind für Sie besonders interessant? Was fehlt Ihnen in dieser Ausgabe? Ihre Meinung ist für uns wichtig. Und: Nennen Sie uns Ihr Wunschthema für die nächste Ausgabe. Durch Ihre Ideen und Anregungen werden wir noch besser. Betreuungsleistungen: Verbesserungen bringt die Reform auch Demenzkranken, die bislang ja erst dann, wenn sie in einer Pflegestufe waren, zusätzliche 460 Euro pro Jahr für Betreuungsleistungen beanspruchen konnten. Jetzt können auch zum Beispiel altersverwirrte Menschen ohne Pflegestufe Geld erhalten, und zwar bis zu 2.400 Euro jährlich. Je nach Grad der eingeschränkten Fähigkeiten, im Alltag zurechtzukommen, stehen den Erkrankten Sachleistungen im Wert von monatlich 100 bis 200 Euro zur Verfügung. Da das Geld nicht an die Betroffenen ausgezahlt wird, sondern ausschließlich als Sachleistung zur Verfügung steht, kurbelt der Gesetzgeber zugleich Angebote an, die wirksam helfen, den Pflegealltag zu meistern: – zum Beispiel eine stundenweise Betreuung in den eigenen vier Wänden oder außer Haus. Auch das so genannte „Poolen“ von Leistungen wird ermöglicht – interessant zum Beispiel für ambulant betreute Wohngruppen, oder auch für pflegebedürftige Menschen in einer solidarischen Nachbarschaft: Mehrere Pflegebedürftige können damit ihre Ansprüche auf grundpflegerische Leistungen und hauswirtschaftliche Versorgung addieren und so zusammen sicher mehr und passendere, individuelle und kollektive Betreuungsleistungen einkaufen und organisieren. In jedem Fall: Fragen Sie Ihre Sozialstation nach den weiteren Informationen und neuen Angeboten für Demenzkranke! Tages- und Nachtpflege: Das PflegeWeiterentwicklungsgesetz sieht außerdem vor, die Leistungen für die Tagesund Nachtpflege anzuheben. Solche teilstationären Angebote können pflegende Angehörige wirksam entlasten. Nachtpflege – das ist zum einen sichere Betreuung für den pflegebedürftigen Menschen, zum anderen aber die Chance auf einen ungestörten Schlaf für den pflegenden Angehörigen. Auch von der Tagespflege profitieren beide: Sie belebt und motiviert den kranken Menschen und schenkt Angehörigen ein paar freie Stunden. Während die Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege bislang vom Pflegegeld oder Nr. 2 Herbst 2008 gepflegt der Sachleistung abgezogen wurden, erhöht sich jetzt der Gesamtanspruch auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages. Zum Beispiel: Ein pflegebedürftiger Mensch in Stufe II, der ab Sommer Anspruch auf Pflegesachleistungen bis zu 980 Euro monatlich oder Anspruch auf Tagespflege (ebenfalls bis zu 980 Euro monatlich) hat, kann danach mit einem Gesamtleistungsanspruch von bis zu 1.470 Euro rechnen. Pflegestützpunkte: Ab 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Damit sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörigen zur häuslichen Pflege gut beraten lassen können, sollen sie einen so genannten Pflegestützpunkt in ihrer Nähe aufsuchen können. Die Bundesländer entscheiden darüber, ob und wo sie Pflegestützpunkte einrichten. Die Umsetzung übernehmen dann die Pflegekassen – die Kommunen sollen sich daran beteiligen. In Baden-Württemberg ist eine Ent- Foto: © Alexander Raths, fotolia.com » « Ab 2009 hat jeder pflegebedürftige Mensch Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Foto: © veer.com Quelle BMG, Stand 13.3.08 Veränderte Pflegesätze (in Euro) scheidung darüber bisher nicht gefallen. Mit den Angeboten der Pflegekassen, der kommunalen Beratung im Rahmen der Daseinsvorsorge sowie der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI durch die Pflegedienste steht nach Auffassung der Ministerin für Arbeit und Soziales, Monika Stolz (CDU), in Baden-Württemberg bereits ein vielfältiges Beratungsangebot zur Verfügung. „Doppelt gemoppelt“ – das soll, so die Ministerin, so weit wie möglich vermieden werden. Pflegezeit: Wer einen Angehörigen selbst pflegt, kann sich dafür künftig sechs Monate lang von seiner Berufstätigkeit freistellen lassen. Mit dem neuen Gesetz erhalten Arbeitnehmer damit erstmals einen Anspruch auf eine unbezahlte, aber sozialversicherte Pflegezeit und ein garantiertes Rückkehrrecht in ihren Betrieb. Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Auch das ist neu: Wenn man die Pflege eines Angehörigen kurzfristig organisieren oder selbst leisten muss – zum Beispiel nach der Entlassung aus dem Krankenhaus – dafür gibt es jetzt einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage. Zeit, die man ad hoc braucht, um Auskünfte einzuholen, Anträge zu stellen oder Hilfen zu arrangieren. Der Plan von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Arbeitgeber oder Krankenkasse für den Lohnausfall in den ersten zehn Tagen aufkommen zu lassen, ist allerdings gescheitert. Verhinderungspflege: Wer einen Angehörigen pflegt, hat auch bis jetzt schon Anspruch auf eine vierwöchige Vertretung im Jahr (die so genannte Verhinderungspflege). Seit 1. Juli wird der Zugang zu dieser Leistung jedoch erleichtert. Musste man bislang eine zwölfmonatige Vorpflegezeit nachweisen, wenn man die Verhinderungspflege erstmalig in Anspruch nehmen wollte, reichen jetzt schon sechs Monate. ■ Redaktion: FORUM SOZIALSTATION, Bonn Mehr Sicherheit und Lebensqualität Die Diakonie- und Sozialstationen bieten Ihnen: n A nsprechpartner: Was Sie auch immer zur Pflegeversicherung und den aktuellen Änderungen durch die Pflegereform wissen wollen – sprechen Sie uns an! Wir können Ihre Fragen sachlich und kompetent beantworten. n Informationsmaterial: Vieles von dem, was wir Ihnen rund um die Pflege zu Hause bieten, gibt es schriftlich, damit Sie es in Ruhe zu Hause nachlesen können. n B etreuungsangebote: Für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, bieten wir bislang bereits unterschiedliche Betreuungen (stundenweise zu Hause, in Gruppen, Tagespflege etc). Fragen Sie Ihre Diakonie- und Sozialstationen nach aktuellen Terminen und Angeboten! n n P flegevertrag: Wenn Sie uns mit Ihrer Pflege zu Hause beauftragen, halten wir in einem schriftlichen Pflegevertrag zum Beispiel fest, welche Leistungen Sie ganz konkret von uns erwarten können und was Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse bezahlt. Unsere Pflegedienstleitungen achten darauf, dass Sie – und wenn Sie das möchten, auch Ihre Angehörigen – sich mit dem Vertrag vertraut machen können, bevor Sie ihn unterschreiben. P flegefachkräfte: Wir beschäftigen vorwiegend festangestellte und staatlich examinierte Pflegekräfte. Alle Mitarbeiter werden zudem von uns für ihre Arbeit geschult und durch regelmäßige Fortbildungen weiterqualifiziert. n ertrauen: Bei uns wissen Sie, wer Sie pflegt. Sie kenV nen Ihre Pflegekraft und Sie können sicher sein, dass Sie sich nicht jeden Tag auf ein neues Gesicht einstellen müssen. n Ihre Wünsche: Danach fragen wir immer wieder, zum Beispiel ob Sie lieber von einer Frau oder einem Mann gepflegt werden möchten, welche Pflegezeiten Sie bevorzugen, ob Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind. n 4-h-Sicherheit: Unsere Diakonie- und Sozialstationen 2 sind an sieben Tagen die Woche und rund um die Uhr für Sie und Ihre Angehörigen erreichbar. n flegeplan: Wir bieten Ihnen professionelle Pflege P und arbeiten nach einem Pflegeplan, dem meist ein erprobtes Konzept oder so genanntes Pflegemodell zugrunde liegt. Was das ist und warum das für Ihre Pflege wichtig ist, erläutern wir Ihnen gerne. n flegedokumentation: Jede Pflegeleistung halten wir P schriftlich in einer Dokumentation fest. Die Unterlagen sind für Sie, alle Mitarbeiter der Sozialstation und die behandelnden Ärzte jederzeit einsehbar. n usammenarbeit: Wir arbeiten seit vielen Jahren in Z einem tragfähigen Netzwerk mit Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Hilfeeinrichtungen zusammen. Nr. 2 Herbst 2008 gepflegt Wenn Eltern pflegebedürftig werden So oder so – die Sorge bleibt Ob Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen oder sich für seine Pflege im Heim entscheiden – Ihre Sicht der Dinge nehmen wir ernst. mer erkrankt. Die Tochter kann nur selten durchschlafen, da ihre Mutter nachts oft durch die Wohnung irrt. Für Frau Danzerath war es damals selbstverständlich, die Pflege ihrer Mutter zu übernehmen. Wenn sie aber nur einmal wieder Zeit für sich hätte! So wie die Nachbarin Angelika Grundmann*, die gerade unten auf der Straße mit einer Einkaufstasche in der Hand vorbeieilt. ,Bestimmt war die wieder in einer Boutique einkaufen – die hat ja die Zeit und das Geld! Dafür habe aber ich meine Mutter nicht einfach in ein Heim abgeschoben wie diese Frau Grundmann’, denkt Alice Danzerath. Foto: GzH Nord ... und draußen Nebel hängt wie Rauch ums Haus, drängt die Welt nach innen, ohne Not geht niemand aus, alles fällt in Sinnen. Leiser wird die Hand, der Mund, stiller die Gebärden. Heimlich wie auf Meeresgrund träumen Mensch und Erde. Christian Morgenstern (1871 - 1914) W ir kennen die Sorgen und Nöte von pflegenden Angehörigen und wissen, dass jede ihrer Entscheidungen ihre eigene individuelle Geschichte hat. Vater oder Mutter oder beide werden pflegbedürftig: Eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder schwer auszugleichende Alterserscheinungen können Hilfe oder Pflege nötig machen. Es gibt viele Gründe, dass eine Tochter oder ein Sohn das zu Hause übernimmt. Es gibt aber auch Gründe, warum sie das nicht tun. Die folgende Geschichte zeigt, dass beide Entscheidungen möglich und respektabel sind. Drinnen ... IMPRESSUM HERAUSGEBER ViSdP: Ev. Sozialstation Wertheim e.V. Bahnhofstraße 17, 97877 Wertheim Durchatmend steht Alice Danzerath* am Fenster. Endlich in Ruhe eine Tasse Kaffee trinken, denn ihre Mutter schläft gerade. Die Tochter pflegt die Mutter seit drei Jahren zu Hause. Die Mutter ist körperlich noch gesund und mobil, braucht aber ständige Betreuung, denn sie ist an Alzhei- Ev. Diakoniestation Heidelberg An der Tiefburg 4, 69121 Heidelberg Das Pflegegespräch Kirchliche Sozialstation Eppelheim Scheffelstrasse 11, 69214 Eppelheim Kirchliche Sozialstation Schriesheim e.V. Kirchstraße 3, 69198 Schriesheim Enttäuschende Sieger Kirchliche Sozialstation Schwetzingen e.V. Hildastraße 4a, 68723 Schwetzingen Wie jeden Morgen besucht Pfleger Karl Eder* die 94-jährige Frau Reinhardt*, um ihr die Stützstrümpfe zur Thrombose-Prophylaxe anzuziehen. Der Pfleger nutzt die Gelegenheit immer zu einem kleinen Gespräch. Er weiß, dass seine Patientin ein Fußball-Fan ist und weil am Vorabend ein Spiel im Fernsehen übertragen worden war, spricht er sie darauf an: „Frau Reinhardt, wie hat Ihnen denn das Spiel gestern Abend gefallen, Sie haben es doch sicherlich gesehen?“ „Ja, das habe ich gesehen, das Spiel war ja ganz spannend“, sagt Frau Reinhardt, „aber die Italiener – enttäuschend!“. „Aber warum denn, Frau Reinhardt, die haben doch gut gespielt und sogar gewonnen!“ Darauf die alte Dame: „Schon – aber es waren gar keine hübschen Männer dabei!“ Selbständig Wohnen Heidelberg e.V. Storchenweg 2, 69123 Heidelberg Sozialstation Mannheim Süd Freiburger Straße 14, 68239 Mannheim Auflage 10.450 Exemplare Produktion und Redaktion*: FORUM SOZIALSTATION, Bonn mit • Lück Kommunikation, Bad Honnef (Text) (Grafik) • Courir Media, Bonn (Druck) • ImageDesign, Köln * ausgenommen die namentlich gekennzeichneten Texte der Ev. Sozialstation Wertheim *Namen geändert Foto: © Alexander, fotolia.com Novembertag Angelika Grundmann überquert hastig die Straße und schaut an der gegenüberliegenden Häuserfront hoch. So gut wie diese Frau Danzerath möchte sie es auch einmal haben – tagsüber mit einer Tasse Kaffee am Fenster stehen und Leute beobachten können! Die Mutter von Frau Danzerath ist ja zwar etwas verwirrt, aber trotzdem immer noch lustig und freundlich, wenn man ihr am Arm ihrer Tochter auf der Straße begegnet. Und sie kann noch laufen – im Gegensatz zu ihrer eigenen Mutter, die nach einem Schlaganfall gelähmt ist. Frau Grundmann hat gerade nach ihrem Dienstschluss noch neue Unterwäsche für die Mutter gekauft und eilt jetzt ins Pflegeheim. Eben hat sie von dort ein Pfleger auf dem Handy angerufen: Der Mutter sei Geld gestohlen worden. Das wird ein Abend! Frau Grundmann hat ein schlechtes Gewissen, so wenig Zeit für ihre Mutter zu haben – aber dieser ständige Spagat zwischen Büro, Pflegeheim und Haushalt. Gerne würde sie ihrer Mutter mehr Zeit widmen, so wie diese Frau Danzerath. Aber ganz ohne Beruf und eigenes Geld – so könnte sie sich ihr Leben auch nicht vorstellen. ■ * Namen geändert
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