Was steckt eigentlich hinter der VOC-Richtlinie ? Die europäische VOC-Richtlinie 2004/42/EG bzw. die sog. DecoPaintRL beinhaltet nichts anderes als die gesetzliche Festlegung von Grenzwerten für den VOCHöchstgehalt von Farben und Lacken. Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG regelt die Festlegung der Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Farben und Lacken nach Stufe I und II. Die Einteilung von Farben und Lacken nach der VOC-Richtlinie erfolgt in 12 anwendungsorientierten Untergruppen. Diese wiederum unterscheiden zwischen den Grenzwerten für lösemittelverdünnbare (Tb) und wasserverdünnbare (wb) Produkte. Stufe I ist umzusetzen bis zum 31.122006; ab dem 01.07.2007 sind die neuen Grenzwerte einzuhalten. Stufe II ist umzusetzen bis zum 31.12.2009; d. H. Ab dem 01.01.2010 sind die neuen Grenzwerte verbindlich. VOC (volatile organic compounds) steht als englische Abkürzung für eine Vielzahl von "flüchtigen organischen Verbindungen". Solche Verbindungen kommen häufig in Form von Lösungsmitteln in Farben und Lacken, in Reinigungsmitteln usw. zur Anwendung. Die VOC´s wirken ab so genannte Vorläufersubstanzen bei der Bildung von bodennahem Ozon. Dieses wird aus VOC´s und Stickoxiden (NOX) unter Einwirkung des Sonnenlichts gebildet und sorgt vor allem in den Sommermonaten für negative Schlagzeilen als Sommersmog. Zweck der VOC-Richtlinie ist es, den Gesamtgehalt an VOC in bestimmten Farben und Lacken sowie Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung zu begrenzen, um die aus dem Beitrag der VOC zur Bildung von Bodennahem Ozon resultierende Luftverschmutzung zu vermeiden oder zu verringern. Die VOC-Richtlinie 2004/42/EG bzw. die sog. DecoPaintRL ist also nichts anderes als ein aktueller Beitrag der Lackindustrie zum Schutz unserer Umwelt.
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