Berufsbildungsmesse Mittleres Ruhrgebiet 2011 05. + 06. Oktober im RuhrCongress Bochum Bitte zurück an: Stadt Bochum Jugendamt 51 31 Andrea Kortendieck Telefon: 0234 - 910-5175 o. - 5170 Fax: 0234 - 910-1358 E-Mail: [email protected] 44777 Bochum www.bbm-was-geht.de Kontaktdaten = Ihr Eintrag ins Ausstellerverzeichnis Der Eintrag ins Ausstellerverzeichnis ist ein Pflichteintrag. Bitte die Felder 1. bis 6. und 11. vollständig ausfüllen und Feld 10. entsprechend ankreuzen. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig. 1. Name / Firma / Institution: 2. Straße / Nr.: 3. Land / PLZ / Ort: 4. Rechungsadresse (falls abweichend von 1.-3.): 4.1. Name / Firma/ Institution: 4.2.Straße / Nr.: 4.3. Land / PLZ / Ort: 4.4. *Ihr Zeichen für die Abrechnung: 5. Ansprechpartner/in für die Berufsbildungsmesse: 6. *Ansprechpartner/in für die Ausbildung: 7. Telefon / *Fax: 8. E-Mail (Bitte für Ausstellerinformationen unbedingt angeben!): 9. *Homepage: w w w . 10. Rubrik (bitte unbedingt auswählen, dient der Standeinteilung!) Handel Industrie Dienstleistung Freiberufler Hochschulen Verbände / Organisationen Öffentliche Berufe / Verwaltung Sonstige: __________________________________________ Seite 1 von 5 Berufsbildungsmesse Mittleres Ruhrgebiet 2011 05. + 06. Oktober im RuhrCongress Bochum 11. Ausbildungsangebot(e) = Berufsbezeichnung(en) und Zugangsvoraussetzungen*: * Bitte den benötigten Schulabschluss / ggf. Sonstiges unter S angeben (entsprechende Ziffer(n) eintragen): 0 = ohne Schulabschluss 1 = Hauptschulabschluss 3 = Fachoberschulreife mit Qualifikation 6 = abgeschlossene Ausbildung 4 = Fachhochschulreife 2 = Fachoberschulreife 5 = Allgemeine Hochschulreife (Abitur) 7 = _______________________ (Sonstiges) AUSBILDUNGSANGEBOTE: S* 11.1. Für weitere Einträge steht Ihnen das Formular zu_11.pdf im Internet unter http://www.bbm-was-geht.de/index.php?cat=ausstellerinfo zur Verfügung. Mit der Unterschrift werden der Erhalt und die Kenntnisnahme der Hinweise und Richtlinien für Aussteller und Messebauer im RuhrCongress Bochum sowie der Grundunterweisung Arbeitssicherheit bestätigt! …………………………………………………………. Ort, Datum, Unterschrift und Name in Blockschrift Seite 2 von 5 Wichtige Hinweise und Richtlinien für Aussteller und Messebauer im RuhrCongress Bochum Sehr geehrte Damen und Herren, die Sicherheit aller an der Produktion beteiligten Mitarbeiter und Besucher sollte für uns alle an erster Stelle stehen. Daher bitten wir Sie, die im Anhang folgenden Punkte während des Aufenthaltes im RuhrCongress Bochum unbedingt zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche von Ihnen in den RuhrCongress Bochum eingebrachten technischen Vorrichtungen, Einrichtungen und Dekorationen den in Deutschland bestehenden Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen genügen müssen. Insbesondere gilt dies für die Vorschriften der Versammlungsstätten Verordnung des Landes Nordrhein – Westfalen (VStättVO) in der zurzeit geltenden Fassung. Wir werden Sie mit den sicherheitstechnischen Einrichtungen nochmalig vor Ort vertraut machen. Bitte senden Sie uns alle für Ihre Produktion erforderlichen Zertifikate und Nachweise spätestens zwei Wochen vor Aufbau- bzw. Veranstaltungsbeginn zu. Bitte halten Sie diese spätestens am Tag Ihrer Ankunft zur Einsicht bereit. Leiten Sie diese Informationen bitte an Ihre Mitarbeiter weiter! Auf eine gute Zusammenarbeit und besten Dank im Voraus! Die Bodenbelastbarkeit im EG beträgt 1000kg/m² im OG 500kg/m² Die Bauhöhe der Stände im Foyer darf 3 m nicht überschreiten Standgrenzen sind genau einzuhalten/ Gänge freizuhalten! Stellen Sie keine Exponate in die Gänge! Notausgänge, Türen und Tore sind frei zu halten! Sämtliche Notausgänge und Zugänge sind nur vom Hauspersonal zu öffnen und zu schließen! Parken Sie nur auf den Ihnen zugewiesenen Stellflächen! Anfallenden Müll in die dafür vorgesehen Container entsorgen! (Das „liegen lassen“ gilt als erteilter Auftrag zur Beseitigung) Kein Verpackungs- und Baumaterial in der Halle lagern! Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten! Offenes Feuer ist nicht zulässig! Papiertischdecken dürfen nicht verwendet werden! Stofftischdecken müssen zum Hallenboden einen Mindestabstand von 10 cm haben! Papier, Heu, Stroh usw. darf nicht zur Dekoration verwendet werden! Alle Dekostoffe, auch Lackfolie, müssen schwerentflammbar nach DIN 4102, B1 sein. (Halten Sie die erforderlichen Zertifikate rechtzeitig bereit) Grundsätzlich dürfen in den Hallen hoch verdichtete oder verflüssigte Gase in Flaschen weder gelagert noch verwendet werden! Fahrzeugtanks der im Haus ausgestellten Kraftfahrzeuge dürfen maximal 5 l Treibstoff enthalten. Der Tankdeckel ist abzuschließen. Die Batterie ist abzuklemmen. Abhängungen: Da es sich im großen Saal im eigentlichen nicht um einen Messehalle handelt können wir keine festgelegten Preise für Abhängungen nennen. Allgemein wird bei vom Kunden selbst eingebrachten Tragmitteln, Traversen usw. der/ oder die Hausrigger (nach Aufwand/Zeit) zum Tagessatz von je 500,- € gestellt vom RuhrCongress in Rechnung gestellt. Da das Riggingmaterial vom RuhrCongress angemietet und im Regelfall nur bestimmte Träger belastet werden können, müssen wir im Einzelfall entscheiden welcher Aufwand erforderlich wird. So benötigen wir im Vorfeld Lastangaben, Anzahl und Position aller einzelnen Punkte um eine Statik errechnen zu lassen, die Machbarkeit zu prüfen und das Material zu disponieren. Abnahme: Die Abnahme der Messe und Ausstellungsstände erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung, dem Baurechtsamt, der Branddirektion und der Polizei. Die Hausinterne Abnahme erfolgt durch die technische Leitung des RuhrCongress Bochum. Beachten Sie diese Punkte, so haben Sie am Abnahmetag diesbezüglich keine weiteren Auflagen zu erwarten! Aussteller, die diese Hinweise nicht beachten, müssen noch vor Messebeginn die geforderten Auflagen erfüllen. Ansonsten ist eine Teilnahme an der Messe nicht möglich! Seite 3 von 5 Grundunterweisung Arbeitssicherheit Nehmen Sie Ihre Sicherheit ernst - Arbeiten Sie sicher und umsichtig! - Machen Sie sich mit den feuerlöschtechnischen Einrichtungen und Evakuierungsplänen vertraut - Benutzen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA), insbesondere bei Arbeiten auf und unter schwebenden Lasten (Helm + Gurtpflicht)! - Versperren Sie keine Verkehrs- und Fluchtwege durch Ihre Tätigkeit! - Sichtbare Schäden, Mängel oder Gefahrenzustände sind sofort zu beseitigen und der Technischen Leitung zu melden! - Es besteht generelles Alkoholverbot während der Arbeitszeit für alle Mitarbeiter! - Beachten Sie die Sicherheitskennzeichnungen! - Betreten Sie keine Betriebsstelle unbefugt! - Beachten Sie Zutrittsverbote (Gefahrenbereiche)! - Arbeitsmittel und Geräte nur dem Zweck entsprechend nutzen! - Benutzen Sie nur Arbeitsgeräte, Betriebseinrichtungen, Maschinen und andere Arbeitsmittel, wenn Sie eingewiesen und belehrt wurden! - Halten Sie Ordnung an Ihrem Arbeitsplatz! - Elektrische Anschlüsse sind nur vom Hauselektriker zu legen Beispiele Sicherheitskennzeichen: Gehörschutz benutzen Schutzhelm benutzen Notruf Erste Hilfe Rauchen verboten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Auffanggurt benutzen Rettungsweg Zutritt für Unbefugte verboten Seite 4 von 5 Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren! 1. Unfall melden Wo geschah der Unfall? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Arten von Verletzungen? Warten auf Rückfragen! 2. Erste Hilfe Absicherung des Unfallortes Versorgung der Verletzten Anweisungen beachten 3. Weitere Maßnahmen Rettungsdienste einweisen Schaulustige entfernen Tel.: Feuerwehr 112 Tel.: RuhrCongress Bochum 0234 6103-0 Verhalten im Brandfall - Ruhe bewahren! 1. Brand melden Wer meldet? Was ist passiert? Wie viele sind betroffen/ verletzt? Wo ist etwas passiert? Warten auf Rückfragen! Brandmelder betätigen 2. In Sicherheit bringen Gefährdete Personen mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Rettungswegen folgen Aufzug nicht benutzen Anweisungen beachten 3. Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen Seite 5 von 5
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