Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie (Allgemeine Teilnahmebedingungen) ALLGEMEINE BEDINGUNGEN der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) für die Teilnahme an der Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2015 (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Einführung Die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) verpflichtet sich gemäß den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, der Stromnetzzugangsverordnung und unter Berücksichtigung des Verwaltungsverfahrens wegen der Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für Verlustenergie und des Verfahrens zur Bestimmung der Netzverluste (Az: BK6-08-006) der Bundesnetzagentur vom 21.10.2008 dazu, die zur Deckung von Verlusten benötigte Energie (Verlustenergie) in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. In Umsetzung der Vorschriften hat sich die NGS dafür entschieden, zur Beschaffung der gesamten benötigten Verlustenergiemengen für das Jahr 2015 eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Die Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens sind in diesen "Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2015“ (Allgemeine Teilnahmebedingungen) geregelt. Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen und der Anlagen sind nicht zulässig. Gegenstand der Ausschreibung Die Ausschreibung dient zur Beschaffung von elektrischer Energie zur Deckung physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie) im Umfang von 12,257 GWh im Jahr 2015. Hierfür schreibt die NGS die Menge mit einem Energieliefervolumen von 12.257 MWh aus. Die Menge ist als Jahresprofil über den gesamten Lieferzeitraum vom 01.01.2015, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2015, 24:00 Uhr im Viertelstundenraster in kW-Schritten strukturiert. Dieses Raster kann als Excel-Datei "Jahresprofil_2015_NGS.xls" von der Internetadresse www.ngsschwerin.de heruntergeladen werden. Angebotsfrist und Vergabeentscheidung Die Angebotsabgabe beginnt am 04.06.2014 um 04:00 Uhr und endet an diesem Kalendertag um 9:30 Uhr. Die Vergabeentscheidung erfolgt am Tag der Angebotsabgabe nach einer Auswertung der Angebote bis spätestens 10:30 Uhr. Angebotsabgabe Es kann für die Netzverlustmenge geboten werden. Zur Ausfertigung der Angebote ist ausschließlich die von der NGS vorgegebene Excel-Datei „Angebotsmaske_2015_NGS.xls“ zu verwenden, die auf der Internetseite www.ngs-schwerin.de heruntergeladen werden kann. Neben dem Angebot sind folgende Daten eindeutig anzugeben: - Kontaktdaten des Anbieters (Firma, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon/Faxnummer und E-Mail-Adresse); Versionsnummer der Angebotsdatei; 6.5.2014 Seite 1 von 3 Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie (Allgemeine Teilnahmebedingungen) - ein fester Arbeitspreis in EUR/MWh mit einer Genauigkeit von zwei Nachkommastellen; Angaben zu Subunternehmern auf dem zweiten Tabellenblatt der Angebotsmaske, sofern sie mit der Abwicklung beauftragt werden. Die Angebotsabgabe kann ausschließlich per FAX an die FAX-Nr. 0385/633-3350 an die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS), Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin erfolgen. Der Bieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, im Angebot müssen alle geforderten Angaben enthalten sein. Angebote, die am Tag der Ausschreibung vor 04:00 Uhr bei der NGS eingehen, können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten sämtliche unvollständig oder nicht fristgerecht abgegebenen Angebote als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Dem Angebot liegt der auf der Internetseite www.ngs-schwerin.de veröffentlichte "Stromliefervertrag" einschließlich der "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" zu Grunde, der durch den Zuschlag zu Stande kommt. Der Aufwand für die Angebotserstellung wird nicht erstattet. Angebotssprache ist Deutsch. Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages mit dem 50Hertz Transmission GmbH oder das Bestehen einer Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen für diese Regelzone. Vergabe Bei der Vergabeentscheidung werden ausschließlich diejenigen Angebote berücksichtigt, die: - - am Tag der Ausschreibung ab 04:00 Uhr und fristgerecht vor Ablauf des unter dem Punkt "Angebotsfrist und Vergabeentscheidung" genannten Abgabetermins per Telefax bei der NGS eingegangen sind, vollständig sind, d.h. alle geforderten Angaben enthalten und sich auf den gesamten Ausschreibungszeitraum beziehen. Vor dem Hintergrund, dass alle Angebote in Struktur und Größe identisch sind, erfolgt der Zuschlag über alle Angebote hinweg unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den Bieter, der den günstigsten Arbeitspreis anbietet. Bei Preisgleichheit von mehreren Angebotspreisen wird das Angebot gewählt, welches zeitlich früher bei der NGS eingegangen ist. Maßgeblich ist der Zugang des Angebots gemäß der vom Empfangs-Faxgerät registrierten Eingangszeit. Den Bietern wird die Vergabeentscheidung nach Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe mitgeteilt. Der Anbieter, der den Zuschlag erhalten hat, wird per FAX von der NGS informiert. Die Bieter, deren Angebote keinen Zuschlag erhalten haben, werden per E-Mail darüber benachrichtigt. 6.5.2014 Seite 2 von 3 Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Bindefrist für abgegebene Angebote Die Angebote bleiben bis zur Vergabeentscheidung wirksam und können bis dahin nicht widerrufen werden. Stromliefervertrag Der Anbieter (Verkäufer) ist für das Angebot, für das er einen Zuschlag erhalten hat, zum Abschluss eines Stromliefervertrages über die Lieferung von Verlustenergie verpflichtet und bleibt insoweit an sein Angebot gebunden. Die Bedingungen zur Leistungserbringung und Abrechnung der gelieferten Energie, die in dem als Muster auf der Internetseite www.ngsschwerin.de veröffentlichten „Stromlieferungsvertrag über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie)“ enthalten sind, gelten mit der Zuschlagserteilung, wobei der vom Bieter angebotene niedrigste Arbeitspreis verbindlich ist. Der Vertrag ist vom Bieter bis zum 24. Juni 2014 zu unterschreiben und an die NGS zurückzusenden. Ansprechpartner bei der NGS Für Rückfragen und weitergehende Erläuterungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Hierzu wenden Sie sich bitte an: Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Nicole Kulig Eckdrift 43-45 19061 Schwerin Telefonnummer: +49 385 633 3572 E-Mail: [email protected] 6.5.2014 Seite 3 von 3
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