Allgemeine Bedingungen 2015

Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie
(Allgemeine Teilnahmebedingungen)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)
für die Teilnahme an der Ausschreibung von Verlustenergie für das
Jahr 2015
(Allgemeine Teilnahmebedingungen)
Einführung
Die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) verpflichtet sich gemäß den Maßgaben des
Energiewirtschaftsgesetzes, der Stromnetzzugangsverordnung und unter Berücksichtigung
des Verwaltungsverfahrens wegen der Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für
Verlustenergie und des Verfahrens zur Bestimmung der Netzverluste (Az: BK6-08-006) der
Bundesnetzagentur vom 21.10.2008 dazu, die zur Deckung von Verlusten benötigte Energie
(Verlustenergie) in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien
Verfahren zu beschaffen.
In Umsetzung der Vorschriften hat sich die NGS dafür entschieden, zur Beschaffung der
gesamten benötigten Verlustenergiemengen für das Jahr 2015 eine öffentliche
Ausschreibung durchzuführen. Die Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens sind in
diesen "Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr
2015“ (Allgemeine Teilnahmebedingungen) geregelt.
Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen und der Anlagen sind nicht zulässig.
Gegenstand der Ausschreibung
Die Ausschreibung dient zur Beschaffung von elektrischer Energie zur Deckung physikalisch
bedingter Netzverluste (Verlustenergie) im Umfang von 12,257 GWh im Jahr 2015.
Hierfür schreibt die NGS die Menge mit einem Energieliefervolumen von 12.257 MWh aus.
Die Menge ist als Jahresprofil über den gesamten Lieferzeitraum vom 01.01.2015, 00:00 Uhr
bis zum 31.12.2015, 24:00 Uhr im Viertelstundenraster in kW-Schritten strukturiert. Dieses
Raster kann als Excel-Datei "Jahresprofil_2015_NGS.xls" von der Internetadresse www.ngsschwerin.de heruntergeladen werden.
Angebotsfrist und Vergabeentscheidung
Die Angebotsabgabe beginnt am 04.06.2014 um 04:00 Uhr und endet an diesem
Kalendertag um 9:30 Uhr. Die Vergabeentscheidung erfolgt am Tag der Angebotsabgabe
nach einer Auswertung der Angebote bis spätestens 10:30 Uhr.
Angebotsabgabe
Es kann für die Netzverlustmenge geboten werden.
Zur Ausfertigung der Angebote ist ausschließlich die von der NGS vorgegebene Excel-Datei
„Angebotsmaske_2015_NGS.xls“ zu verwenden, die auf der Internetseite
www.ngs-schwerin.de heruntergeladen werden kann.
Neben dem Angebot sind folgende Daten eindeutig anzugeben:
-
Kontaktdaten des Anbieters (Firma, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon/Faxnummer und E-Mail-Adresse);
Versionsnummer der Angebotsdatei;
6.5.2014
Seite 1 von 3
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie
(Allgemeine Teilnahmebedingungen)
-
ein fester Arbeitspreis in EUR/MWh mit einer Genauigkeit von zwei
Nachkommastellen;
Angaben zu Subunternehmern auf dem zweiten Tabellenblatt der Angebotsmaske,
sofern sie mit der Abwicklung beauftragt werden.
Die Angebotsabgabe kann ausschließlich per FAX an die FAX-Nr. 0385/633-3350 an die
Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS), Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin erfolgen.
Der Bieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, im
Angebot müssen alle geforderten Angaben enthalten sein.
Angebote, die am Tag der Ausschreibung vor 04:00 Uhr bei der NGS eingehen, können bei
der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten sämtliche unvollständig oder
nicht fristgerecht abgegebenen Angebote als nicht abgegeben und werden nicht
berücksichtigt.
Dem Angebot liegt der auf der Internetseite www.ngs-schwerin.de veröffentlichte
"Stromliefervertrag" einschließlich der "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" zu Grunde, der
durch den Zuschlag zu Stande kommt.
Der Aufwand für die Angebotserstellung wird nicht erstattet. Angebotssprache ist Deutsch.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie
ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages mit dem 50Hertz Transmission GmbH
oder das Bestehen einer Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen für
diese Regelzone.
Vergabe
Bei der Vergabeentscheidung werden ausschließlich diejenigen Angebote berücksichtigt,
die:
-
-
am Tag der Ausschreibung ab 04:00 Uhr und fristgerecht vor Ablauf des unter dem
Punkt "Angebotsfrist und Vergabeentscheidung" genannten Abgabetermins per
Telefax bei der NGS eingegangen sind,
vollständig sind, d.h. alle geforderten Angaben enthalten und
sich auf den gesamten Ausschreibungszeitraum beziehen.
Vor dem Hintergrund, dass alle Angebote in Struktur und Größe identisch sind, erfolgt der
Zuschlag über alle Angebote hinweg unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den Bieter,
der den günstigsten Arbeitspreis anbietet.
Bei Preisgleichheit von mehreren Angebotspreisen wird das Angebot gewählt, welches
zeitlich früher bei der NGS eingegangen ist. Maßgeblich ist der Zugang des Angebots
gemäß der vom Empfangs-Faxgerät registrierten Eingangszeit.
Den Bietern wird die Vergabeentscheidung nach Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe
mitgeteilt. Der Anbieter, der den Zuschlag erhalten hat, wird per FAX von der NGS informiert.
Die Bieter, deren Angebote keinen Zuschlag erhalten haben, werden per E-Mail darüber
benachrichtigt.
6.5.2014
Seite 2 von 3
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie
(Allgemeine Teilnahmebedingungen)
Bindefrist für abgegebene Angebote
Die Angebote bleiben bis zur Vergabeentscheidung wirksam und können bis dahin nicht
widerrufen werden.
Stromliefervertrag
Der Anbieter (Verkäufer) ist für das Angebot, für das er einen Zuschlag erhalten hat, zum
Abschluss eines Stromliefervertrages über die Lieferung von Verlustenergie verpflichtet und
bleibt insoweit an sein Angebot gebunden. Die Bedingungen zur Leistungserbringung und
Abrechnung der gelieferten Energie, die in dem als Muster auf der Internetseite www.ngsschwerin.de veröffentlichten „Stromlieferungsvertrag über die Fahrplan-Lieferung und
Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie)“
enthalten sind, gelten mit der Zuschlagserteilung, wobei der vom Bieter angebotene
niedrigste Arbeitspreis verbindlich ist.
Der Vertrag ist vom Bieter bis zum 24. Juni 2014 zu unterschreiben und an die NGS
zurückzusenden.
Ansprechpartner bei der NGS
Für Rückfragen und weitergehende Erläuterungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Hierzu wenden Sie sich bitte an:
Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)
Nicole Kulig
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Telefonnummer: +49 385 633 3572
E-Mail: [email protected]
6.5.2014
Seite 3 von 3