Preisblatt zur Grund- und Ersatzversorgung Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck WismarStromBasis Gültig ab 01.01.2015 Haushalt und Gewerbe mit Standardmessung netto brutto Einheit Arbeitspreis (Verbrauchspreis) 21,28 25,32 Ct/kWh 63,05 75,03 €/Jahr Grundpreis (Jahrespreis je Zähler) Eintarifzähler Zweitarifzähler 75,05 89,31 €/Jahr Vorkassezähler 117,93 140,34 €/Jahr Gewerbe mit ¼h-lich registrierende Leistungsmessung Arbeitspreis (Verbrauchspreis) Grundpreis (Jahrespreis je Zähler) Leistungspreis (Leistungspreis je jährlicher Maximalleistung) 21,04 25,04 Ct/kWh 1.026,20 1.221,18 €/Jahr 144,09 171,47 €/kW/Jahr Zuzüglich veröffentlichter Entgelte des zuständigen Netzbetreibers für die Verrechnungsblindarbeit. WismarStromBasis Gültig bis 31.12.2014 Haushalt und Gewerbe mit Standardmessung netto brutto Einheit Arbeitspreis (Verbrauchspreis) 22,23 26,45 Ct/kWh Eintarifzähler 56,00 66,64 €/Jahr Zweitarifzähler 68,00 80,92 €/Jahr Vorkassezähler 110,88 131,95 €/Jahr 21,04 25,04 Ct/kWh 1.026,20 1.221,18 €/Jahr 144,09 171,47 €/kW/Jahr Grundpreis (Jahrespreis je Zähler) Gewerbe mit ¼h-lich registrierende Leistungsmessung Arbeitspreis (Verbrauchspreis) Grundpreis (Jahrespreis je Zähler) Leistungspreis (Leistungspreis je jährlicher Maximalleistung) Zuzüglich veröffentlichter Entgelte des zuständigen Netzbetreibers für die Verrechnungsblindarbeit. WismarGasBasis Gültig ab 01.01.2011 netto brutto Einheit bis 2.400 kWh Jahresverbrauch 5,88 7,00 Ct/kWh über 2.400 kWh Jahresverbrauch 5,79 6,89 Ct/kWh bis 2.400 kWh Jahresverbrauch 38,00 45,22 €/Jahr über 2.400 kWh Jahresverbrauch 67,00 79,73 €/Jahr 5,79 6,89 Ct/kWh 67,00 79,73 €/Jahr Haushalt und Gewerbe mit Standardmessung Arbeitspreis (Verbrauchspreis) Grundpreis (Jahrespreis je Zähler) Gewerbe mit 1h-lich registrierende Leistungsmessung Arbeitspreis (Verbrauchspreis) Grundpreis (Jahrespreis je Zähler) Zuzüglich veröffentlichter Entgelte des zuständigen Netzbetreibers/Messstellenbetreibers/Messdienstleisters: Leistungspreis, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung sowie deren Abrechnung. Strom: Die Preise der Grund- und Ersatzversorgung gelten ebenfalls: für Wärmepumpen, Nachtspeicher, Schwachlast ohne schriftliche Vertragsvereinbarung. Gas: Die Lieferung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung schließt folgende Orte mit ein: Hornstorf, Kritzow, Rohlstorf. Seite 1 von 1 (Stand: Strom: 01.2015/2014, Gas: 01.2011) Informationen zu den Preisbestandteilen der Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas Alle Angaben sind Nettopreise, ohne USt. von z.Z.19% Preisbestandteile am Beispiel eines Stromzählers mit Eintarifmessung bis 10.000 kWh/Jahr Staatlich veranlasste Preisbestandteile bis 31.12.2014 netto ab 01.01.2015 Änderung Einheit EEG-Umlage 6,240 6,170 -0,070 Ct/kWh Stromsteuer 2,050 2,050 - Ct/kWh Konzessionsabgabe Wismar 1,590 1,590 - Ct/kWh Offshore-Haftungsumlage 0,250 -0,051 -0,301 Ct/kWh KWK-Aufschlag 0,178 0,254 +0,076 Ct/kWh § 19 StromNEV-Umlage 0,092 0,237 +0,145 Ct/kWh Umlage für abschaltbare Lasten 0,009 0,006 -0,003 Ct/kWh 4,81 -0,16 Ct/kWh Gesetzlich regulierte Preisbestandteile* Netznutzungsentgelt im Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) bis 31.12.2014 4,97 ab 01.01.2015 Netznutzungsentgelt im Grundpreis (verbrauchsunabhängig) 11,20 18,25 +7,05 €/Jahr Abrechnung von Messstellenbetrieb und Messung 10,39 10,39 - €/Jahr Messstellenbetrieb 9,06 9,06 - €/Jahr Messung 1,95 1,95 - €/Jahr Vertriebliche Preisbestandteile bis 31.12.2014 ab 01.01.2015 Beschaffung und Vertrieb im Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) 6,851 6,214 -0,637 Ct/kWh Beschaffung und Vertrieb im Grundpreis (verbrauchsunabhängig) 23,40 23,40 -0,000 €/Jahr 15,379 15,066 -0,313 Ct/kWh 32,60 39,65 +7,05 €/Jahr Belastungen im Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) 69% 71% 2% Belastungen im Grundpreis (verbrauchsunabhängig) 58% 63% 5% Staatliche und gesetzliche Belastungen gesamt Belastungen im Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) Belastungen im Grundpreis (verbrauchsunabhängig) Staatliche und gesetzliche Belastungen anteilig * vorläufig veröffentlichte Preise Preisbestandteile Gas: Staatlich veranlasste Preisbestandteile netto Heizgas Kochgas Änderung Einheit Erdgassteuer 0,55 0,55 - Ct/kWh Konzessionsabgabe Wismar 0,27 0,61 - Ct/kWh Staatliche veranlasste Belastungen gesamt 0,82 1,16 - Ct/kWh Gesetzlich regulierte Preisbestandteile In den Preisen enthalten sind die gesetzlich regulierten Preisbestandteile Netznutzungsentgelte und Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung sowie deren Abrechnung (je nach Verbrauch und Zählergröße in unterschiedlicher Höhe; in jährlich veränderlicher Höhe) und Regel- und Ausgleichsenergieumlage (in halbjährig veränderlicher Höhe). Information zu Preisbestandteilen: Weitere Informationen im Internet unter www.netztransparenz.de sowie unter www.gaspool.de und www.sg-wismar.de und über den Kundenservice der Stadtwerke Wismar. Seite 1 von 1 (Stand: 11.2014) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Wismar GmbH („SWW“) zur „Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I, S.2391) und „Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I, Seite 2396) zusammen „GVV“ genannt 1. Erweiterung/Änderung v. Kundenanlagen (zu § 7 GVV) Eine Erweiterung oder Änderung der Kundenanlage einschließlich der Messstelle sowie die Verwendung von zusätzlichen Geräten, insbesondere zu Heizzwecken ist SWW mitzuteilen, sofern sich hierdurch die preislichen Bemessungsgrößen ändern. Dies gilt ausdrücklich für Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe, bei denen zu erwarten ist, dass der Jahresverbrauch 10.000 kWh überschreitet. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der SWW unverzüglich jede Änderung seiner Bedarfsart mitzuteilen (Haushalt, Gewerbe, Landwirtschaft, Sonstiges). 2. Abrechnung (zu § 12 GVV) Der Verbrauch des Kunden wird in der Regel jährlich abgelesen und abgerechnet. Kundenseitig gewünschte zusätzliche unterjährige Abrechnungen (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) erfordern den Abschluss einer gesonderten Zusatzvereinbarung. Bei besonders hohem Verbrauch kann die SWW auch eine monatliche Ablesung und Abrechnung vornehmen. 3. Abschlagszahlung (zu § 13 GVV) Bei jährlicher Abrechnung sind Abschlagszahlungen zu leisten, deren Summe nach dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraumes bzw. bei Neukunden nach dem voraussichtlichen Verbrauch ermittelt wird. Die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen werden dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraumes bekannt gegeben. Abschlagszahlungen können in Abstimmung zwischen dem Kunden und der SWW zwischenzeitlich dem zu erwartenden Jahresverbrauch angepasst werden. Gezahlte Abschläge werden in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. 4. Vorauszahlungen, Vorkassensysteme (zu § 14 GVV) 4.1 SWW ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Diese Umstände liegen insbesondere vor, bei wiederholt unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, bei wiederholter Mahnung, nach Versorgungsunterbrechung wegen nicht erfüllter Zahlungen, 4.2 Die Vorauszahlung hat zur Folge, dass die Abschlagszahlungen (Teilbeträge) jeweils vor Beginn des Abschlagszeitraumes im Voraus an SWW zu bezahlen sind. Geleistete Vorauszahlungen werden bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt. Seite 1 von 1 (Stand: 10.2014) 4.3 SWW kann statt Vorkasse auch die Errichtung eines Vorkassezählers verlangen. Der Kunde hat die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Informationen zu Vorkassesystem sowie zur Höhe der anfallenden Kosten erhält der Kunde jederzeit über den Kundenservice der Stadtwerke Wismar GmbH. 5. Zahlungsweise und Zahlung (zu §§ 16, 17 GVV) 5.1 Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise durch Banküberweisung oder mittels Mandat zu leisten. Gemäß dem erteilten Mandat wird SWW den Einzug der Forderungen spätestens 5 Kalendertage (Postausgang SWW) vor der Belastung des Kontos ankündigen. 5.2 Rechnungsbeträge und Abschläge werden zu den von SWW mitgeteilten Terminen fällig. Der Fälligkeitstermin ist eingehalten, wenn SWW zu diesem Termin über den Zahlbetrag verfügen und dem Kundenkonto zuordnen kann. 6. Folgen des Verzugs (zu § 17 GVV) Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des vom SWW angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen Beauftragten kassiert. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde SWW zu erstatten. Diese sind: • Kosten für Mahnung betragen 4,00 € • Einzug durch einen Beauftragten (je Inkassogang) 40,00 € • Ankündigung zur Versorgungsunterbrechung 40,00 € • Pauschale für Abschluss eines Ratenvertrages 10,00 € Diese v. g. Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig. Für alle Ratenvereinbarungen werden Zinsen erhoben. Der Zinssatz orientiert sich am Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 5 %. 7. Unterbrechung der Versorgung (zu § 19 GVV) 7.1 Die Kosten aufgrund der berechtigten Unterbrechung der Grundversorgung sowie der Wiederherstellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehenden Kosten werden dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt. Es gelten die vom zuständigen Netzbetreiber veröffentlichten Preise der Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bei Stromlieferungen und der Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) bei Gaslieferungen. Informationen zur Höhe der anfallenden Kosten ist in den Preisblättern der jeweiligen Ergänzenden Bedingungen auf der Internetseite des zuständigen Netzbetreibers veröffentlicht, zusätzlich erhält der Kunde Informationen hierzu jederzeit über den Kundenservice der Stadtwerke Wismar GmbH. 7.2 SWW wird die Aufhebung der Unterbrechung veranlassen, wenn die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung ersetzt hat. Die Kosten der Wiederherstellung kann SWW als Vorauszahlung verlangen, auch als Vorauszahlungsabschlag. 8. Wohnungswechsel (zu § 20 GVV) Der Kunde ist bei Umzug berechtigt, den Versorgungsvertrag mit zweiwöchiger Frist zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Bei versäumter Kündigung hat der Kunde die weiteren Entnahmen an seiner bisherigen Abnahmestelle zu den Preisen der Grundversorgung zu vergüten. Der Kunde sollte SWW seinen Auszug deshalb rechtzeitig vorher mitteilen. Die Mitteilung kann schriftlich oder per E-Mail alternativ über das Onlinecenter auf www.stadtwerke-wismar.de erfolgen und soll mindestens folgende Angaben enthalten: Name des Kunden (ggf. Offenlegung d. Vertretung), Kundennummer, Datum des Auszugs, Neue Rechnungsanschrift/Neue Adresse (Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung), Zählerstand der Messeinrichtung, Gerätenummer der Messeinrichtung Zählpunktbezeichnung (DE…) (mitgeteilt auf Begrüßungsschreiben, Rechnung). 9. Datenschutz 9.1 Zur Erfüllung der Versorgungspflicht ist es für SWW notwendig, personenbezogene Daten aus dem Versorgungsverhältnis zu speichern und zu verarbeiten. Hierbei beachtet SWW die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 9.2 Der Austausch von Informationen zu Zwecken der Vertragserfüllung zwischen SWW und dem zuständigen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber/-dienstleister ist zulässig. Der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber/-dienstleister ist insbesondere berechtigt, zur Erfassung und Abrechnung der Energielieferungen erforderliche Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an SWW weiterzugeben, auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 9 des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. 10. Verwendung von Erdgas Gemäß § 107 Abs. 2 EnergieStG ist SWW verpflichtet, bei der steuerbegünstigten Verwendung von Erdgas (§ 2 Abs. 3 EnergieStG; insbesondere zum Verheizen) den folgenden Hinweis zu geben: „Steuerbegünstigtes Erzeugnis! Erdgas darf als steuerbegünstigtes Energieerzeugnis nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt“. 11. Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bedingungen treten zum 01.03.2014 in Kraft und ersetzen die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen vom 01.07.2007. Die vollständigen Grundversorgungsbedingungen sind im Internet unter www.stadtwerke-wismar.de veröffentlicht und liegen bei der Stadtwerke Wismar GmbH, Kundencenter Ladestraße 1 in 23966 Wismar sowie Flöter Weg 6-12 in 23970 Wismar, aus.
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