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Stadtwerke Ahlen GmbH ▪ Postfach 2554 ▪ 59212 Ahlen
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@stadtwerke-ahlen.de
Datum
13.11.2014
Strompreissenkung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
sicher haben Sie in den Medien die Berichterstattung über die neue Höhe der Umlage zur Förderung
Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) für das Jahr 2015 sowie die daraus resultierenden Effekte auf die
Strompreise verfolgt. Insbesondere die Umsetzung der Energiewende hat starke Auswirkungen auf die
Energiewirtschaft in Deutschland.
Wir haben eine gute Nachricht für Sie! Trotz des noch immer sehr hohen Niveaus des Anteils staatlicher
Belastungen am Strompreis können die Stadtwerke Ahlen den Arbeitspreis für ihre Kunden im
Grundversorgungstarif senken. Es ist uns möglich, die mit der Energiewende verbundenen preissteigernden
Effekte mehr als auszugleichen.
Wir sind nun in der Lage, den Stromarbeitspreis ab dem 01.01.2015 um brutto 0,714 ct/kWh (netto
0,600 ct/kWh) zu senken. Den neuen Arbeitspreis ab 01.01.2015 entnehmen Sie bitte den unten
stehenden Tabellen.
Die Preisänderung erfolgt auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 und § 5a Stromgrundversorgungsverordnung
(StromGVV).
Die Stadtwerke Ahlen GmbH verfolgt beim Einkauf von Strom verschiedene Strategien, um die
Einkaufskosten im Sinne der Kunden so niedrig wie möglich zu gestalten. Die Börsenstrompreise haben sich
in der letzten Zeit ebenso günstig entwickelt wie die Förderkosten für Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage
2015). Auch weitere staatlich veranlasste Umlagen haben sich verändert. Zusätzlich haben die in unserem
Unternehmen durchgeführten Effizienzmaßnahmen zu sinkenden Kosten geführt. Die vorgenannten
positiven Entwicklungen sind Anlass für die Änderung des Grundversorgungstarifes.
Wir werden auch weiterhin alles tun, um durch eine für unsere Kunden günstige Strategie attraktive
Konditionen zu ermöglichen. Die weitere Entwicklung im Bereich der staatlichen Steuern, Abgaben und
Umlagen als ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung können wir allerdings nicht beeinflussen.
Eine detaillierte Aufstellung der veränderten Kosten für die Tarife „Haushaltsbedarf u. landwirtschaftlicher
Bedarf“, für den Tarif „gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf“ sowie den neuen Arbeitspreis ab
01.01.2015 entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen:
Industriestraße 40
59229 Ahlen
Telefon 02382 · 788 - 0
Telefax 02382 · 788 - 258
[email protected]
www.stadtwerke-ahlen.de
Steuer-Nr.: 304/5841/0021
USt-ID-Nr.: DE123994322
Geschäftsführung
Hans Jürgen Tröger
Dipl.-Bw. Elke Pfeifenschneider
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Ralf Kiowsky
Sitz der Gesellschaft
Ahlen (Westf.)
Handelsregister: Münster B 8513
Sparkasse Münsterland Ost
Kto.-Nr. 11 015 · BLZ 400 501 50
IBAN DE38 4005 0150 0000 0110 15
BIC WELADED1MST
Volksbank Ahlen
Kto.-Nr. 102 000 300 · BLZ 412 625 01
IBAN DE56 4126 2501 0102 0003 00
BIC GENODEM1AHL
Postbank Dortmund
Kto.-Nr. 113 475 462 · BLZ 440 100 46
IBAN DE52 4401 0046 0113 4754 62
BIC PBNKDEFF
Stadtwerke Ahlen GmbH • Postfach 2554 • 59212 Ahlen
www.stadtwerke-ahlen.de • Email: [email protected]
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Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf
Jahr 2014
Jahr 2015
Differenz
2014 zu 2015
EEG-Umlage
6,240 ct/kWh
6,170 ct/kWh
- 0,070 ct/kWh
KWK-Umlage
0,178 ct/kWh
0,254 ct/kWh
0,076 ct/kWh
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung
0,092 ct/kWh
0,237 ct/kWh
0,145 ct/kWh
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 EnWG
0,250 ct/kWh
- 0,051 ct/kWh
- 0,301 ct/kWh
Umlage f. abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
0,009 ct/kWh
0,006 ct/kWh
- 0,003 ct/kWh
Ökosteuer
2,050 ct/kWh
2,050 ct/kWh
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe
1,590 ct/kWh
1,590 ct/kWh
0,000 ct/kWh
Netznutzungsentgelt
4,710 ct/kWh
4,650 ct/kWh
- 0,060 ct/kWh
Optimierung Beschaffung/Vertrieb
7,999 ct/kWh
7,615 ct/kWh
- 0,384 ct/kWh
23,118 ct/kWh
22,521 ct/kWh
- 0,600 ct/kWh
4,392 ct/kWh
4,279 ct/kWh
- 0,114 ct/kWh
27,510 ct/kWh
26,800 ct/kWh
- 0,714 ct/kWh
Arbeitspreis netto
19 % Mehrwertsteuer
Arbeitspreis brutto
Gewerblicher, beruflicher und
Jahr 2014
Jahr 2015
sonstiger Bedarf
Differenz
2014 zu 2015
EEG-Umlage
6,240 ct/kWh
6,170 ct/kWh
- 0,070 ct/kWh
KWK-Umlage
0,178 ct/kWh
0,254 ct/kWh
0,076 ct/kWh
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung
0,092 ct/kWh
0,237 ct/kWh
0,145 ct/kWh
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 EnWG
0,250 ct/kWh
- 0,051 ct/kWh
- 0,301 ct/kWh
Umlage f. abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
0,009 ct/kWh
0,006 ct/kWh
- 0,003 ct/kWh
Ökosteuer
2,050 ct/kWh
2,050 ct/kWh
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe
1,590 ct/kWh
1,590 ct/kWh
0,000 ct/kWh
Netznutzungsentgelt
4,710 ct/kWh
4,650 ct/kWh
- 0,060 ct/kWh
Optimierung Beschaffung/Vertrieb
11,587 ct/kWh
11,203 ct/kWh
- 0,384 ct/kWh
Arbeitspreis netto
26,706 ct/kWh
26,109 ct/kWh
- 0,600 ct/kWh
5,074 ct/kWh
4,961 ct/kWh
- 0,114 ct/kWh
31,780 ct/kWh
31,070 ct/kWh
- 0,714 ct/kWh
19 % Mehrwertsteuer
Arbeitspreis brutto
Darüber hinaus erhalten Sie mit diesem Schreiben unsere ab dem 01.01.2015 gültigen ergänzenden
Bedingungen, die wir den veränderten Rahmenbedingungen angepasst haben.
Wenn Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung und/oder der Änderung der ergänzenden Bedingungen nicht
einverstanden sind, haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
Die Änderungen der allgemeinen Preise oder der ergänzenden Bedingungen werden Ihnen gegenüber
gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV nicht wirksam, wenn Sie bei Kündigung des Grundversorgungsvertrages die
Einleitung eines Versorgerwechsels durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach
Zugang der Kündigung nachweisen.
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Stadtwerke Ahlen GmbH • Postfach 2554 • 59212 Ahlen
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Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf
Jahr 2014
Jahr 2015
Differenz
2014 zu 2015
EEG-Umlage
6,240 ct/kWh
6,170 ct/kWh
- 0,070 ct/kWh
KWK-Umlage
0,178 ct/kWh
0,254 ct/kWh
0,076 ct/kWh
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung
0,092 ct/kWh
0,237 ct/kWh
0,145 ct/kWh
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 EnWG
0,250 ct/kWh
- 0,051 ct/kWh
- 0,301 ct/kWh
Umlage f. abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
0,009 ct/kWh
0,006 ct/kWh
- 0,003 ct/kWh
Ökosteuer
2,050 ct/kWh
2,050 ct/kWh
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe
1,590 ct/kWh
1,590 ct/kWh
0,000 ct/kWh
Netznutzungsentgelt
4,710 ct/kWh
4,650 ct/kWh
- 0,060 ct/kWh
Optimierung Beschaffung/Vertrieb
7,999 ct/kWh
7,615 ct/kWh
- 0,384 ct/kWh
23,118 ct/kWh
22,521 ct/kWh
- 0,600 ct/kWh
4,392 ct/kWh
4,279 ct/kWh
- 0,114 ct/kWh
27,510 ct/kWh
26,800 ct/kWh
- 0,714 ct/kWh
Arbeitspreis netto
19 % Mehrwertsteuer
Arbeitspreis brutto
Gewerblicher, beruflicher und
Jahr 2014
Jahr 2015
sonstiger Bedarf
Differenz
2014 zu 2015
EEG-Umlage
6,240 ct/kWh
6,170 ct/kWh
- 0,070 ct/kWh
KWK-Umlage
0,178 ct/kWh
0,254 ct/kWh
0,076 ct/kWh
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung
0,092 ct/kWh
0,237 ct/kWh
0,145 ct/kWh
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 EnWG
0,250 ct/kWh
- 0,051 ct/kWh
- 0,301 ct/kWh
Umlage f. abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
0,009 ct/kWh
0,006 ct/kWh
- 0,003 ct/kWh
Ökosteuer
2,050 ct/kWh
2,050 ct/kWh
0,000 ct/kWh
Konzessionsabgabe
1,590 ct/kWh
1,590 ct/kWh
0,000 ct/kWh
Netznutzungsentgelt
4,710 ct/kWh
4,650 ct/kWh
- 0,060 ct/kWh
Optimierung Beschaffung/Vertrieb
11,587 ct/kWh
11,203 ct/kWh
- 0,384 ct/kWh
Arbeitspreis netto
26,706 ct/kWh
26,109 ct/kWh
- 0,600 ct/kWh
5,074 ct/kWh
4,961 ct/kWh
- 0,114 ct/kWh
31,780 ct/kWh
31,070 ct/kWh
- 0,714 ct/kWh
19 % Mehrwertsteuer
Arbeitspreis brutto
Darüber hinaus erhalten Sie mit diesem Schreiben unsere ab dem 01.01.2015 gültigen ergänzenden
Bedingungen, die wir den veränderten Rahmenbedingungen angepasst haben.
Wenn Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung und/oder der Änderung der ergänzenden Bedingungen nicht
einverstanden sind, haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
Die Änderungen der allgemeinen Preise oder der ergänzenden Bedingungen werden Ihnen gegenüber
gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV nicht wirksam, wenn Sie bei Kündigung des Grundversorgungsvertrages die
Einleitung eines Versorgerwechsels durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach
Zugang der Kündigung nachweisen.
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