Stadtwerke Ahlen GmbH ▪ Postfach 2554 ▪ 59212 Ahlen Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Ansprechpartner Kundencenter Telefon 023 82 ▪ 788 – 100 E-Mail info @stadtwerke-ahlen.de Datum 13.11.2014 Strompreissenkung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, sicher haben Sie in den Medien die Berichterstattung über die neue Höhe der Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) für das Jahr 2015 sowie die daraus resultierenden Effekte auf die Strompreise verfolgt. Insbesondere die Umsetzung der Energiewende hat starke Auswirkungen auf die Energiewirtschaft in Deutschland. Wir haben eine gute Nachricht für Sie! Trotz des noch immer sehr hohen Niveaus des Anteils staatlicher Belastungen am Strompreis können die Stadtwerke Ahlen den Arbeitspreis für ihre Kunden im Grundversorgungstarif senken. Es ist uns möglich, die mit der Energiewende verbundenen preissteigernden Effekte mehr als auszugleichen. Wir sind nun in der Lage, den Stromarbeitspreis ab dem 01.01.2015 um brutto 0,714 ct/kWh (netto 0,600 ct/kWh) zu senken. Den neuen Arbeitspreis ab 01.01.2015 entnehmen Sie bitte den unten stehenden Tabellen. Die Preisänderung erfolgt auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 und § 5a Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Die Stadtwerke Ahlen GmbH verfolgt beim Einkauf von Strom verschiedene Strategien, um die Einkaufskosten im Sinne der Kunden so niedrig wie möglich zu gestalten. Die Börsenstrompreise haben sich in der letzten Zeit ebenso günstig entwickelt wie die Förderkosten für Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage 2015). Auch weitere staatlich veranlasste Umlagen haben sich verändert. Zusätzlich haben die in unserem Unternehmen durchgeführten Effizienzmaßnahmen zu sinkenden Kosten geführt. Die vorgenannten positiven Entwicklungen sind Anlass für die Änderung des Grundversorgungstarifes. Wir werden auch weiterhin alles tun, um durch eine für unsere Kunden günstige Strategie attraktive Konditionen zu ermöglichen. Die weitere Entwicklung im Bereich der staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen als ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung können wir allerdings nicht beeinflussen. Eine detaillierte Aufstellung der veränderten Kosten für die Tarife „Haushaltsbedarf u. landwirtschaftlicher Bedarf“, für den Tarif „gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf“ sowie den neuen Arbeitspreis ab 01.01.2015 entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen: Industriestraße 40 59229 Ahlen Telefon 02382 · 788 - 0 Telefax 02382 · 788 - 258 [email protected] www.stadtwerke-ahlen.de Steuer-Nr.: 304/5841/0021 USt-ID-Nr.: DE123994322 Geschäftsführung Hans Jürgen Tröger Dipl.-Bw. Elke Pfeifenschneider Vorsitzender des Aufsichtsrates Ralf Kiowsky Sitz der Gesellschaft Ahlen (Westf.) Handelsregister: Münster B 8513 Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 11 015 · BLZ 400 501 50 IBAN DE38 4005 0150 0000 0110 15 BIC WELADED1MST Volksbank Ahlen Kto.-Nr. 102 000 300 · BLZ 412 625 01 IBAN DE56 4126 2501 0102 0003 00 BIC GENODEM1AHL Postbank Dortmund Kto.-Nr. 113 475 462 · BLZ 440 100 46 IBAN DE52 4401 0046 0113 4754 62 BIC PBNKDEFF Stadtwerke Ahlen GmbH • Postfach 2554 • 59212 Ahlen www.stadtwerke-ahlen.de • Email: [email protected] Seite: 2 Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf Jahr 2014 Jahr 2015 Differenz 2014 zu 2015 EEG-Umlage 6,240 ct/kWh 6,170 ct/kWh - 0,070 ct/kWh KWK-Umlage 0,178 ct/kWh 0,254 ct/kWh 0,076 ct/kWh Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung 0,092 ct/kWh 0,237 ct/kWh 0,145 ct/kWh Offshore-Haftungsumlage nach § 17 EnWG 0,250 ct/kWh - 0,051 ct/kWh - 0,301 ct/kWh Umlage f. abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV 0,009 ct/kWh 0,006 ct/kWh - 0,003 ct/kWh Ökosteuer 2,050 ct/kWh 2,050 ct/kWh 0,000 ct/kWh Konzessionsabgabe 1,590 ct/kWh 1,590 ct/kWh 0,000 ct/kWh Netznutzungsentgelt 4,710 ct/kWh 4,650 ct/kWh - 0,060 ct/kWh Optimierung Beschaffung/Vertrieb 7,999 ct/kWh 7,615 ct/kWh - 0,384 ct/kWh 23,118 ct/kWh 22,521 ct/kWh - 0,600 ct/kWh 4,392 ct/kWh 4,279 ct/kWh - 0,114 ct/kWh 27,510 ct/kWh 26,800 ct/kWh - 0,714 ct/kWh Arbeitspreis netto 19 % Mehrwertsteuer Arbeitspreis brutto Gewerblicher, beruflicher und Jahr 2014 Jahr 2015 sonstiger Bedarf Differenz 2014 zu 2015 EEG-Umlage 6,240 ct/kWh 6,170 ct/kWh - 0,070 ct/kWh KWK-Umlage 0,178 ct/kWh 0,254 ct/kWh 0,076 ct/kWh Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung 0,092 ct/kWh 0,237 ct/kWh 0,145 ct/kWh Offshore-Haftungsumlage nach § 17 EnWG 0,250 ct/kWh - 0,051 ct/kWh - 0,301 ct/kWh Umlage f. abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV 0,009 ct/kWh 0,006 ct/kWh - 0,003 ct/kWh Ökosteuer 2,050 ct/kWh 2,050 ct/kWh 0,000 ct/kWh Konzessionsabgabe 1,590 ct/kWh 1,590 ct/kWh 0,000 ct/kWh Netznutzungsentgelt 4,710 ct/kWh 4,650 ct/kWh - 0,060 ct/kWh Optimierung Beschaffung/Vertrieb 11,587 ct/kWh 11,203 ct/kWh - 0,384 ct/kWh Arbeitspreis netto 26,706 ct/kWh 26,109 ct/kWh - 0,600 ct/kWh 5,074 ct/kWh 4,961 ct/kWh - 0,114 ct/kWh 31,780 ct/kWh 31,070 ct/kWh - 0,714 ct/kWh 19 % Mehrwertsteuer Arbeitspreis brutto Darüber hinaus erhalten Sie mit diesem Schreiben unsere ab dem 01.01.2015 gültigen ergänzenden Bedingungen, die wir den veränderten Rahmenbedingungen angepasst haben. Wenn Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung und/oder der Änderung der ergänzenden Bedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Die Änderungen der allgemeinen Preise oder der ergänzenden Bedingungen werden Ihnen gegenüber gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV nicht wirksam, wenn Sie bei Kündigung des Grundversorgungsvertrages die Einleitung eines Versorgerwechsels durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen. Seite: 2 von 3 Stadtwerke Ahlen GmbH • Postfach 2554 • 59212 Ahlen www.stadtwerke-ahlen.de • Email: [email protected] Seite: 2 Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf Jahr 2014 Jahr 2015 Differenz 2014 zu 2015 EEG-Umlage 6,240 ct/kWh 6,170 ct/kWh - 0,070 ct/kWh KWK-Umlage 0,178 ct/kWh 0,254 ct/kWh 0,076 ct/kWh Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung 0,092 ct/kWh 0,237 ct/kWh 0,145 ct/kWh Offshore-Haftungsumlage nach § 17 EnWG 0,250 ct/kWh - 0,051 ct/kWh - 0,301 ct/kWh Umlage f. abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV 0,009 ct/kWh 0,006 ct/kWh - 0,003 ct/kWh Ökosteuer 2,050 ct/kWh 2,050 ct/kWh 0,000 ct/kWh Konzessionsabgabe 1,590 ct/kWh 1,590 ct/kWh 0,000 ct/kWh Netznutzungsentgelt 4,710 ct/kWh 4,650 ct/kWh - 0,060 ct/kWh Optimierung Beschaffung/Vertrieb 7,999 ct/kWh 7,615 ct/kWh - 0,384 ct/kWh 23,118 ct/kWh 22,521 ct/kWh - 0,600 ct/kWh 4,392 ct/kWh 4,279 ct/kWh - 0,114 ct/kWh 27,510 ct/kWh 26,800 ct/kWh - 0,714 ct/kWh Arbeitspreis netto 19 % Mehrwertsteuer Arbeitspreis brutto Gewerblicher, beruflicher und Jahr 2014 Jahr 2015 sonstiger Bedarf Differenz 2014 zu 2015 EEG-Umlage 6,240 ct/kWh 6,170 ct/kWh - 0,070 ct/kWh KWK-Umlage 0,178 ct/kWh 0,254 ct/kWh 0,076 ct/kWh Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung 0,092 ct/kWh 0,237 ct/kWh 0,145 ct/kWh Offshore-Haftungsumlage nach § 17 EnWG 0,250 ct/kWh - 0,051 ct/kWh - 0,301 ct/kWh Umlage f. abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV 0,009 ct/kWh 0,006 ct/kWh - 0,003 ct/kWh Ökosteuer 2,050 ct/kWh 2,050 ct/kWh 0,000 ct/kWh Konzessionsabgabe 1,590 ct/kWh 1,590 ct/kWh 0,000 ct/kWh Netznutzungsentgelt 4,710 ct/kWh 4,650 ct/kWh - 0,060 ct/kWh Optimierung Beschaffung/Vertrieb 11,587 ct/kWh 11,203 ct/kWh - 0,384 ct/kWh Arbeitspreis netto 26,706 ct/kWh 26,109 ct/kWh - 0,600 ct/kWh 5,074 ct/kWh 4,961 ct/kWh - 0,114 ct/kWh 31,780 ct/kWh 31,070 ct/kWh - 0,714 ct/kWh 19 % Mehrwertsteuer Arbeitspreis brutto Darüber hinaus erhalten Sie mit diesem Schreiben unsere ab dem 01.01.2015 gültigen ergänzenden Bedingungen, die wir den veränderten Rahmenbedingungen angepasst haben. Wenn Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung und/oder der Änderung der ergänzenden Bedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Die Änderungen der allgemeinen Preise oder der ergänzenden Bedingungen werden Ihnen gegenüber gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV nicht wirksam, wenn Sie bei Kündigung des Grundversorgungsvertrages die Einleitung eines Versorgerwechsels durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen. Seite: 2 von 3
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