Änderungsanträge und Entschließungsantrag zu der

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
15. Wahlperiode
00. 00. 2002
Änderungsanträge und Entschließungsantrag
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses
für Finanzen und Wirtschaft
Drucksache 15/6012
Staatshaushaltsplan 2015/2016
Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung
1
Ausgegeben: 07. 01. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-1
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 5
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1206
Schulden und Forderungen
Zu ändern:
Titel
Tit. Gr.
325 86
FKZ
Zweckbestimmung
830
Auf dem sonstigen inländischen
Kreditmarkt
(S. 26)
Betrag für
2015
Tsd. EUR
statt
zu setzen
768.000,0
0,0
(-768.000,0)
Betrag für
2016
Tsd. EUR
0,0
0,0
(+/-0,0)
11.12.2014
Hauk, Herrmann und Fraktion
Begründung:
Im Jahr 2013 haben es 10 von 16 Bundesländern geschafft, Schulden zurückzuzahlen. Das
wirtschaftsstarke Bundesland Baden-Württemberg hat im Jahr 2013 dennoch neue Schulden
gemacht. Für 2014 besteht eine Kreditermächtigung von 1.228 Mio. EUR. Aus Altjahren steht
noch eine Kreditermächtigung von über 1.500 Mio. EUR zur Verfügung.
Die CDU-geführte Landesregierung hat in den Jahren 2008 und 2009 gezeigt, was möglich
ist: Mit einem erfolgreichen Konsolidierungskurs wurde erreicht, dass der Landeshaushalt
zwei Jahre ohne neue Schulden ausgekommen ist. Erst durch die weltumspannende Finanzund Wirtschaftskrise, die in Baden-Württemberg zu einem beispiellosen Einbruch der Steuereinnahmen führte, wurde diese Erfolgsserie unterbrochen.
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass im Entwurf des Staatshaushaltsplans 2015/2016 die
Nullverschuldung bereits im Jahr 2016 vorgesehen ist. Dies ist auch auf die Initiative der
CDU-Landtagsfraktion zurückzuführen, die das Thema permanent auf die Tagesordnung genommen hat und die Regierung zu raschem Handelns aufgefordert hat. Für das Jahr 2015 ermöglichen sehr hohe Steuereinnahmen bereits eine Nullverschuldung. Gleichwohl sieht der
Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 der Landesregierung eine hohe Neuverschuldung vor und weist im Jahresvergleich sehr hohe Zuführungen an Rücklagen, sehr hohe
Rücklagen für eventuelle Mehrausgaben und sehr hohe Globaltitel für Mehrausgaben aus.
Die Nettokreditaufnahme von 768 Mio. EUR kann auf 0 zurückgeführt werden, in dem im
Jahr 2015
1. die Zuführung an die Rücklage für Haushaltsrisiken um 400 Mio. EUR abgesenkt
2. die Globale Mehrausgabe für Personalausgaben u. a. um 318 Mio. EUR abgeschmolzen wird.
3. die Zinsausgaben entsprechend aktueller Entwicklungen im Jahr 2015 um 50 Mio.
EUR abgesenkt werden.
Die entsprechenden Anträge der CDU-Landtagsfraktion liegen vor.
Die Aufnahme neuer Schulden zum Aufbau weiterer Rücklagen ist kontraproduktiv. Die
CDU-Landtagsfraktion zeigt mit ihrem Haushaltskonzept auf, dass einerseits die Nullverschuldung in 2015 erreichbar ist und andererseits hinreichend Raum im Haushalt für Haushaltsrisiken und für Personalkostensteigerungen ist.
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-2
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 5
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1206
Schulden und Forderungen
Zu ändern:
Titel
Tit. Gr.
575 86
FKZ
Zweckbestimmung
830
Zinsen an den sonstigen inländischen Kreditmarkt (auch
Disagio)
(S. 29)
Betrag für
2015
Tsd. EUR
statt
zu setzen
1.604.000,0
1.554.000,0
(-50.000,0)
Betrag für
2016
Tsd. EUR
1.688.000,0
1.650.227,5
(-37.772,5)
11.12.2014
Hauk, Herrmann und Fraktion
Begründung:
Für Bundeswertpapiere werden teilweise immer noch negative Zinsen bezahlt. D. h. die Rendite der Bundeswertpapiere liegt unter 0 %; entsprechend reduzieren sich die Zinsaufwendungen für die öffentliche Hand. Die Nachfrage nach sicheren, deutschen Staatsanleihen ist trotz
minimaler Rendite bzw. negativer Rendite nach wie vor hoch. Deutschlands Wirtschaft steht
im Vergleich zur Eurozone insgesamt auch mit schwächelnder Konjunktur noch als Wachstumssieger dar.
Insbesondere die Nachfrage nach neu ausgebrachten Schulden im Bundeshaushalt zeigt, dass
die Ansätze im Haushaltsentwurf einer Korrektur nach unten bedürfen. Weil Staatsanleihen
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
der Bundesrepublik Deutschland als besonders sicher gelten, ist die Nachfrage bei Investoren
trotz sehr niedriger Zinsen bzw. Negativzinsen sehr groß. Das Land Baden-Württemberg wird
von den Rating-Agenturen vergleichbar dem Bund beurteilt. Der Landesregierung ist aufzugeben, diese aktuelle Situation mit dem hohen Sachverstand der hiermit beauftragten Bediensteten des Landes auch zu nutzen und entsprechend niedrigere Zinsen auf Landesschulden auszuloben.
Ein Vergleich der Ansätze der Zinsausgaben im Staatshaushaltsplan und der tatsächlichen
Entwicklung im Ist nach der Landeshaushaltsrechnung zeigt für die vergangenen Jahre auf,
dass lediglich im Jahr 2010 die Zinsausgaben im Ist mit rd. 9 Mio. EUR über dem veranschlagten Soll lagen:
Zinsausgaben (Plan/Ist)
(in Tsd. EUR)
2010
2011
2012
2013
-1.759.000,0
-1.824.054,1
-1.782.000,0
-1.902.400,0
-1.767.961,0
-1.780.681,9
-1.632.137,3
-1.726.986,9
8.961,0
-43.372,2
-149.862,7
-175.413,1
Bezeichnung
Soll
Zinsausgaben an sonst. inländischen Kreditmarkt (Epl. 12 06, Tit. 575 86)
Ist lt. Landeshaushaltsrechnung
Zinsausgaben an sonst. inländischen Kreditmarkt (Epl. 12 06, Tit. 575 86)
Differenz Soll/Ist
Zinsausgaben an sonst. inländischen Kreditmarkt (Epl. 12 06, Tit. 575 86)
In den Jahren 2011 bis 2013 wurden deutlich zu hohe Zinsansätze vorgenommen, so dass eine
entsprechende Kürzung gerechtfertigt ist.
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-3
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 9
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1212
Sammelansätze
Zu ändern:
Titel
Tit. Gr.
1.
359 01
FKZ
850
Betrag für
2015
Tsd. EUR
Zweckbestimmung
Betrag für
2016
Tsd. EUR
Entnahme aus der Rücklage
für Haushaltsrisiken
(S. 174)
statt
zu setzen
0,0
2.640,0
(+2.640,0)
0,0
2.400,0
(+2.400,0)
Und den Haushaltsvermerk
wie folgt zu ergänzen:
„Entnahmen aus der Rücklage
sind auch für notwendige
Maßnahmen zur Verbesserung
der Situation im Justizvollzug
zulässig.“
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6
Landtag von Baden-Württemberg
Titel
Tit. Gr.
2.
919 01 N
FKZ
850
Zweckbestimmung
Drucksache 15 / 6062
Betrag für
2015
Tsd. EUR
Betrag für
2016
Tsd. EUR
Zuführung an die Rücklage für
Haushaltsrisiken
(S. 182)
Den Haushaltsvermerk wie folgt
zu ergänzen: „Weiter dient die
Rücklage für notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der
Situation im Justizvollzug.“
11.12.2014
Hauk, Herrmann und Fraktion
Begründung:
Die Bediensteten in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten versehen tagtäglich
eine schwierige und unter Umständen auch gefährliche Aufgabe. Ihnen muss ein berufliches
Umfeld sichergestellt werden, in welchem sie ihre Aufgaben sicher und umfassend erledigen
können. Dabei ist für eine in personeller und sachlicher Hinsicht angemessene Ausstattung zu
sorgen. Die Ereignisse in den Justizvollzugsanstalten Adelsheim und Bruchsal haben Schwächen an den bestehenden Strukturen im Justizvollzug aufgezeigt. Deren Ursachen zu ergründen und Abhilfemöglichkeiten aufzuzeigen, soll Gegenstand einer Organisationsuntersuchung
sein, deren Ergebnisse in die Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen
Gefangenen einfließen sollen. Die Expertenkommission soll bei der Konkretisierung der Aufgaben und Ziele der Organisationsuntersuchung angemessen beteiligt werden.
Die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage für
Haushaltsrisiken.
Seite 2 von 2 zu Drucksache 15/6062-3
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-4
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 9
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1212
Sammelansätze
Zu ändern:
Titel
Tit. Gr.
461 01
FKZ
880
Betrag für
2015
Tsd. EUR
Zweckbestimmung
Betrag für
2016
Tsd. EUR
Globale Mehrausgaben für
Personalausgaben einschl.
Versorgungsbezüge, Beihilfen und Nachversicherungen
(S. 179)
statt
zu setzen
792.905,4
458.793,1
(-334.112,3)
901.837,4
0,0
(+/-0,0)
11.12.2014
Hauk, Herrmann und Fraktion
Seite 1 von 2 zu Drucksache 15/6062-4
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Begründung
Die Globale Mehrausgaben (GMA) für Personalausgaben einschließlich Versorgungsbezüge,
Beihilfen und Nachversicherungen im Kapitel 1212 Tit. 461 01 hat sich seit 2010 wie folgt
entwickelt:
Haushaltsplan in
Tsd. EUR
Haushaltsplan in
Tsd. EUR
Haushaltsplan in
Tsd. EUR
Haushaltsplan in
Tsd. EUR
Haushaltsplan in
Tsd. EUR
2010
2011
2012
2013
2014
-452.410,3
-476.794,4
-451.283,9
-594.149,6
-658.410,1
Haushaltsplan in
Tsd. EUR
Planentwurf
2015
-792.905,4
Haushaltsplan in
Tsd. EUR
Planentwurf
2016
-901.837,4
Durch die beantragten Absenkungen in den Jahren 2015 und 2016 soll die GMA auf das Niveau der Vorjahre zurückgeführt werden.
Die Planansätze für die Personalausgaben weichen in aufsteigender Reihe seit 2011 erheblich
von den tatsächlichen Ist-Ausgaben lt. Landeshaushaltsrechnung ab, wie folgende Tabelle
zeigt:
(in Tsd. EUR)
2010
2011
2012
2013
-14.076.152,7
-14.684.218,1
-15.232.165,6
-15.947.565,2
-14.021.797,1
-14.545.406,7
-14.834.822,3
-15.172.409,5
-54.355,6
-138.811,4
-397.343,3
-775.155,7
Soll
Personalausgaben (gesamt)
Ist lt. Landeshaushaltsrechnung
Personalausgaben (gesamt)
Differenz Soll/Ist
Personalausgaben (gesamt)
Die Planansätze für 2013 liegen um 775 Mio. EUR über dem tatsächlich verausgabten Ist für
die Personalausgaben. Hieraus kann zum einen geschlossen werden, dass in den Jahren 2014
ff ein vergleichbarer Puffer vorgesehen ist, zum anderen stünden die hier offenbar erwirtschafteten Einsparungen zur Deckung etwaiger weiterer Tariferhöhungen und deren Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zur Verfügung.
Die Absenkung in 2016 erfolgt um einen geringeren Betrag.
Seite 2 von 2 zu Drucksache 15/6062-4
9
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-5
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 9
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1212
Sammelansätze
Neu aufzunehmen:
Titel
Tit. Gr.
„463 01 N
FKZ
880
Betrag für
2015
Tsd. EUR
Zweckbestimmung
Betrag für
2016
Tsd. EUR
Globale Minderausgaben für
Gutachtenvergabe
(S. 179)
zu setzen
-8.000,0
-8.000,0“
und die Erläuterung wie folgt zu
fassen:
„Erläuterung: Vor Vergabe
eines Gutachtens an Externe soll
in den Ministerien eingehend
geprüft werden, ob die notwendige Kompetenz bei den hervorragend ausgebildeten und qualifizierten Bediensteten der Ministerien vorhanden ist.“
11.12.2014
Hauk, Herrmann und Fraktion
Seite 1 von 2 zu Drucksache 15/6062-5
10
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Begründung
Die hervorragend ausgebildeten und hochqualifizierten Bediensteten in den Ministerien der
Landesverwaltung und in den nachgeordneten Behörden verfügen über einen exzellenten
Sachverstand. Diesen Sachverstand gilt es auch bei komplexen Aufgaben, die abseits der täglichen Routine anfallen, zu nutzen. Es darf hierbei nicht gelten, dass der Prophet im eigenen
Lande nichts gilt.
Die Landesregierung hat seit Regierungsübernahme die Ausgaben für die Vergabe externer
Gutachten exorbitant erhöht. Dies zeigt sich in der Landtagsdrucksache 15/5526. Die Ausgaben für die Vergabe von Gutachten haben sich (ohne IUK-Bereich, der aufgrund der dortigen speziellen Anforderungssituation an die Fachkenntnis ausgeblendet werden soll) von
0,89 Mio. EUR auf über 13,55 Mio. EUR erhöht (Drucksache 15/5526). Auch wenn nicht
auszuschließen ist, dass hierbei die eine oder andere Auftragsvergabe verbucht ist, bei der die
zu Grunde liegende Leistung im Einzelfall aufgrund übergeordneter gesetzlicher Vorschriften
nicht durch die Verwaltung selbst erbracht werden kann, so ist diese Entwicklung unverkennbar. Diesem Aufwuchs entgegenzusteuern, dient der vorliegende Antrag.
Seite 2 von 2 zu Drucksache 15/6062-5
11
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-6
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 9
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1212
Sammelansätze
Neu aufzunehmen:
Titel
Tit. Gr.
„464 01 N
FKZ
880
Betrag für
2015
Tsd. EUR
Zweckbestimmung
Betrag für
2016
Tsd. EUR
Globale Mehrausgaben für
Personalausgaben
(S. 179)
zu setzen
20.000,0
40.000,0“
und die Erläuterung wie folgt
zu fassen:
„Erläuterung: Mehr wegen
Rückgängigmachung der
Absenkung der Eingangsbesoldung, § 23 Abs. 1 Landesbesoldungsgesetz.“
11.12.2014
Hauk, Herrmann und Fraktion
Seite 1 von 2 zu Drucksache 15/6062-6
12
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Begründung
Die mit dem Landesbesoldungsgesetz vom 9. November 2010 zum 1. Januar 2011 abgesenkte
Eingangsbesoldung hat sich nicht bewährt. Dies gilt erst recht für die nochmalige Absenkung
der Eingangsbesoldung auf 8 % durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14.
Zwar wurden hierdurch namhafte Einsparungen für den Landeshaushalt erreicht, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber hat hierdurch aber gelitten. Gerade vor dem
Hintergrund des sich künftig abzeichnenden Fachkräftemangels muss der öffentliche Dienst
weiter an Attraktivität gewinnen. Der Grundsatz der Bestenauslese im Beamtenrecht nach
Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz steht einer Absenkung der Eingangsbesoldung ebenfalls
entgegen, da Bewerber mit den besten Abschlüssen bei einer wenig attraktiven Eingangsbesoldung ihre Karriere eher in der Privatwirtschaft beginnen werden. Der demografische Wandel wird in naher Zukunft zu einer hohen Fluktuation im öffentlichen Dienst führen. Von daher ist die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter zu steigern.
Die Landesregierung hat in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 27. November 2014 mitgeteilt, dass die gesamten Einsparungen aus der Absenkung der Eingangsbesoldung für den Landeshaushalt rund 40 Mio. EUR im Jahr betragen würden. Eine sofortige
Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung wäre wünschenswert, sie soll aber in
zwei Schritten erfolgen, um den Landeshaushalt nicht auf einmal mit einem hohen Betrag
zu belasten.
Aus diesem Grund soll der erste Schritt zum 1. Januar 2015 darin bestehen, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung für die Besoldungsgruppen A 9 und A 10 von 4 % auf 0 % herabgesetzt wird und die Absenkung bei den Besoldungsgruppen A 11 und höher von 8 % auf
4 % erfolgt. Für neu eingestellte Beamte soll die Absenkung nur noch ein Jahr betragen. Ab
1. Januar 2016 entfällt die Absenkung der Eingangsbesoldung ganz.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch diesen Antrag.
Seite 2 von 2 zu Drucksache 15/6062-6
13
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-7
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 9
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1212
Sammelansätze
Zu ändern:
Titel
Tit. Gr.
919 01 N
FKZ
850
Betrag für
2015
Tsd. EUR
Zweckbestimmung
Betrag für
2016
Tsd. EUR
Zuführung an die Rücklage für
Haushaltsrisiken
(S. 182)
statt
zu setzen
548.031,9
148.031,9
(-400.000,0)
0,0
0,0
(+/-0,0)
11.12.2014
Hauk, Herrmann und Fraktion
Begründung
Der Finanz- und Wirtschaftsminister hat im Plenum am 12. November 2014 unter TOP 1 bei Fortsetzung der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz über die Feststellung
des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015/16 (Staatshaushaltsgesetz 2015/16 – StHG 2015/16) Drucksache 15/5959 erklärt, dass 300 Mio. EUR für Flüchtlinge in der Zuführung an die Rücklage für Haushaltsrisiken enthalten seien. Ausgaben in dieser
Höhe seien zu erwarten, ihre Konkretisierung aber offenbar noch nicht haushaltsreif. Die Regierungsfraktionen haben mit Antrag Nr. 12/13 und Antrag Nr. 12/14 in den Beratungen des Finanzund Wirtschaftsausschusses eine Deckung der Ausgabenmehrbedarfe 2015/16 bei den Flüchtlingskosten mit 103.193,8 Tsd. Euro beschlossen. Der Betrag von 300 Mio. EUR reduziert sich
damit um diesen Betrag.
Seite 1 von 2 zu Drucksache 15/6062-7
14
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Das länderfreundliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Altersdiskriminierung von Beamten, das den Landeshaushalt weit weniger stark belastet als befürchtet, ist noch nicht in Landesrecht umgesetzt. Es ist bislang auch noch kein Zeitplan der Regierung bekannt, wann und wie sie
die Rechtsfolgen auf die Landesbediensteten aus diesem Urteil umsetzen wird. Ein Grund, hierfür
eine kreditfinanzierte Rücklage zu bilden, ist nicht zu erkennen. Die Landesregierung hat für das
Frühjahr 2015 einen Nachtragshaushalt angekündigt. Sollte die Umsetzung des EuGH-Urteils in
Landesrecht bis dahin weiter gediehen sein, könnte dann eine Umsetzung im Haushalt erfolgen.
Seite 2 von 2 zu Drucksache 15/6062-7
15
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-8
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 9
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1212
Sammelansätze
Zu ändern:
Titel
Tit. Gr.
359 05
FKZ
850
Zweckbestimmung
Betrag für
2015
Tsd. EUR
Betrag für
2016
Tsd. EUR
0,0
80.000,0
(+80.000,0)
0,0
80.000,0
(+80.000,0)
Entnahmen aus der Rücklage
für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen
(S. 175)
statt
zu setzen
und die Erläuterung wie folgt zu fassen:
„Erläuterung: Entnahmen sind für notwendige Neubau-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen insbesondere
in folgenden Bereichen zulässig:
-
Staatlicher Hochbau (vgl. Kap. 1208 Tit. 519 01 und Tit. 711
01 einschließlich Kap. 0615 Tit. 682 01)
Landesstraßen (vgl. Kap. 1304 Tit. 781 79)
Zentren für Psychiatrie (vgl. Kap. 0930 Tit. 891 01)
Öffentlicher und Schienenpersonennahverkehr (vgl. Kap.
1303 Tit. Gr. 83 und Tit. Gr. 86)
Ingenieurbauwerke (vgl. Kap. 1304 Tit. 784 79 N)
Planung, Bauüberwachung und Ausführung von Straßenbauvorhaben (Kap. 1304 Tit. 534 03)
Seite 1 von 2 zu Drucksache 15/6062-8
16
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Es werden insgesamt entnommen p. a. 80.000.000 EUR, die sich
wie folgt verteilen:
-
Landesstraßen
Ingenieurbauwerke
Planung, Bauüberwachung und
Ausführung von Straßenbauvorhaben
30.000.000 EUR
40.000.000 EUR
10.000.000 EUR“
11.12.2014
Hauk, Herrmann und Fraktion
Begründung:
Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag erklärt, dass sie Aus- und Neubauten von
Straßen nur noch in begründeten Einzelfällen durchführen will. Die deutliche Kürzung der
Haushaltsmittel hat dazu geführt, dass seit 2011 keine neuen Straßen gebaut wurden. Eine
solche Politik der Landesregierung wird jedoch dem Bedarf und den begründeten Forderungen der Menschen im Land nicht gerecht. Vielmehr muss die Landesregierung die nötigen
Mittel bereitstellen, um eine Verbesserung der Infrastruktur auch durch Aus- und Neubauten
zu erreichen. Hierfür sind jährlich mindestens 50 Mio. Euro nötig.
Der Erhalt und die Sanierung von Landesstraßen sind zwingend notwendig für eine funktionierende Infrastruktur im Land. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte deshalb im Jahr
2011 fast 90 Mio. Euro hierfür investiert. Solange der Bedarf im Land hoch ist, müssen Erhaltungsmittel mindestens in dieser Höhe dauerhaft und verlässlich bereitgestellt werden.
Der marode Zustand der Brücken im Land macht dringend höhere Investitionen in diesem
Bereich notwendig. Mit der Einfügung eines eigenen Haushaltstitels für die Erhaltung von
Ingenieurbauwerken (Brücken, Stützbauwerke, Lärmschutzwände und Tunnel) wird seitens
der CDU-Fraktion deshalb ein deutliches Zeichen gesetzt. Die neu eingestellten 40 Mio. Euro
sollen zweckgebunden für die Sanierung und Erhaltung von Ingenieurbauwerke verwendet
werden. Damit wird ein eigenes bedarfsgerechtes Brückensanierungsprogramm ermöglicht.
Dies wurde auch vom Verkehrsminister bereits mehrfach zugesagt.
Die Taktik der Landesregierung, kurzfristige Mittelerhöhungen in diesen zentralen Bereichen
durch Änderungsanträge zu bewirken, halten wir nicht für zielführend und angemessen. Daher
setzt sich die CDU-Fraktion für eine im Haushalt bzw. im maßgeblichen Einzelplan 13 festgeschriebene Mittelerhöhung jeweils bezogen auf Aus- und Neubauten und den Erhalt von
Straßen und Brücken ein. Nur so können dauerhaft und damit verlässlich mehr Mittel in die
Infrastruktur des Landes investiert werden.
Damit künftig notwendige Investitionen in die Straßeninfrastruktur im Land umgesetzt werden können, ist nicht nur ausreichendes Personal notwendig, sondern ebenfalls ausreichende
Planungsmittel. Eine Verstetigung der Mittel auf dem Niveau der Vorjahre ist unerlässlich.
Nur so kann auch gewährleistet werden, dass die Baufreigaben des Bundes realisiert werden
können. Eine Kürzung in diesem Bereich schadet dem Straßenbau und ist daher falsch.
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-9
15. Wahlperiode
Eingang: 09.10.2014
Änderungsantrag
der Fraktion der FDP/DVP
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012 Nummer 9
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Der Landtag wolle beschließen:
Kapitel 1212
Sammelansätze
Zu ändern:
Titel
Tit. Gr.
FKZ
Zweckbestimmung
919 01 N
850
Zuführung an die Rücklage für
Haushaltsrisiken
(S. 182)
Betrag für
2015
Tsd. EUR
statt
zu setzen
548.031,9
348.031,9
(-200.000,0)
Betrag für
2016
Tsd. EUR
0,0
0,0
(+/-0,0)
09.12.2014
Dr. Rülke und Fraktion
Begründung:
Die Erläuterung zu Titel 919 01weist zu recht auf bestehende Haushaltsrisiken insbesondere
im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung, aber auch aufgrund des EuGHUrteils zur Altersdiskriminierung hin.
Für steigende Kosten und steigende Fallzahlen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und
-unterbringung wird in Teilen bereits im Einzelplan 15, Kapitel 1503 Vorsorge getroffen.
Wenn man vorsorglich von einem Ansteigen der Zahl der Flüchtlinge von 24.000 im laufenden Jahr auf 36.000 in den beiden Folgejahren ausgeht, und zugleich unterstellt, dass sich die
seither in Pauschalen abgegoltenen Kostenerstattungen an die Stadt- und Landkreise aufgrund
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
der Ergebnisse der Evaluation von etwa 12.000 auf 18.000 Euro je Flüchtling erhöhen,
werden aus der bei Kapitel 1212 919 01 ursprünglich veranschlagten 700-Millionen-EuroRücklage (einschließlich einer rückwirkend zum 1. Januar 2014 erhöhten Kostenerstattung an
die Stadt- und Landkreise) etwa 400 Millionen Euro benötigt. Im Umfang von 103 Millionen
Euro sind während der Ausschussberatungen Mittel aus der Rücklage in einzelne, der Unterbringung und Aufnahme von Flüchtlingen dienende Titel umgeschichtet worden, so dass sich
die an dieser Stelle benötigte Mittel entsprechend verringern. Für andere, kleinere Haushaltsrisiken reicht die danach noch verbleibende Summe aus, so dass ein Betrag in Höhe von 200
Millionen Euro aus dieser Rücklage für andere, vorrangige Zwecke des Haushalts entnommen
werden kann.
Die FDP/DVP-Fraktion will mit diesem Betrag die Anträge 13/3 (Straßenerhalt), 13/4 (Ausund Neubau von Ortsumgehungen) sowie 8/6 (digitale Infrastruktur) decken, mit denen ein
Einstieg in eine mittelfristig angelegte Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020 gemacht werden soll. Zur Fortführung dieser Infrastrukturoffensive ist ein weiterer Antrag zum
Einzelplan 12 eingebracht.
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15/6062-10
15. Wahlperiode
Eingang: 09.10.2014
Entschließungsantrag
der Fraktion der FDP/DVP
zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
– Drucksache 15/6012
Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2015/2016
Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung
Kapitel 1250 N – Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
1. dem Landtag mit einem Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 das Konzept und erste
Umsetzungsschritte einer Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020 vorzulegen;
2. hierfür im Einzelplan 12 ein neues Haushaltskapitel 1250 mit Maßnahmepaketen zur
Bildungsinfrastruktur, zur Wissenschaftsinfrastruktur, zur Verkehrsinfrastruktur und zur
digitalen Infrastruktur des Landes mit einem Zeithorizont von fünf Jahren einzurichten;
3. zur Finanzierung dieser Infrastrukturoffensive
a. die Landesstiftung zu ersuchen, aus deren Vermögen einen Finanzierungsbeitrag in
Höhe von 1 Milliarde € für nach der Gemeinnützigkeitsbindung geeignete Teile dieser
Maßnahmepakete bereitzustellen,
b. für die Infrastrukturoffensive sukzessive weitere Mittel bereitzustellen, die durch die
Veräußerung von Landesbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen erlöst
werden, so aus der Veräußerung des Landesanteils an der LBBW, aus Veräußerungen
von Teilen des Landesanteils am Flughafen Stuttgart und – nach einer erfolgreichen
Restrukturierung dieses Unternehmens – auch aus der Veräußerung des Landesanteils
an der EnBW,
c. zu prüfen, welche weiteren Landesbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen in
Abwägung mit den Zielen der Infrastrukturoffensive 2020 als veräußerungsfähig und
veräußerungswürdig anzusehen sind,
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6062
d. darüber hinaus im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts auch Haushaltsmittel zur
Finanzierung der Infrastrukturoffensive 2020 zur Verfügung zu stellen.
09.12.2014
Dr. Rülke und Fraktion
Begründung:
Eine umfassende Infrastrukturoffensive erfordert neue Wege der Finanzierung, die sowohl
eine Entnahme aus dem Vermögen der Landesstiftung gGmbH wie die Veräußerung von
Landesbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen umfassen müssen, wenn die benötigten
Mittel für den Ausbau der Infrastruktur im Bereich von Bildung und Wissenschaft, im Bereich des Verkehrs wie auch im Bereich der digitalen Infrastruktur umfassend und rasch
genug bereitgestellt werden sollen. Der Standort Baden-Württemberg ist darauf angewiesen,
hier in den nächsten fünf Jahren einen großen Schritt nach vorn zu machen.
Dass hohe Landesanteile an den dem Sparkassenbereich zuzuordnenden Landesbanken
keinesfalls zwingend sind, zeigt das Beispiel der durchaus erfolgreichen Helaba; die Anteile
des Landes Hessen liegen bei unter 10 %, die des Landes Thüringen bei unter 5 %. Ähnliches
gilt für Flughäfen: am Flughafen Frankfurt ist das Land Hessen mit knapp über 30 %, die
Stadt Frankfurt (über die Stadtwerke) mit 20 % beteiligt.
Mögliche Veräußerungserlöse sind schwer abzuschätzen; die letzten Jahresergebnisse LBBW
zwischen 300 und 400 Mio. €, Flughafen Stuttgart zwischen 25 und 30 Mio. € lassen aber
Erlöse in einer Größenordnung von 2,5 Mrd. € als realistisch erscheinen.
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