Anmeldeformular Nachtumzug Leiwen

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Stephanie Ludes
Klostergartenstraße 50
54340 Leiwen
Anmeldung zur Teilnahme am Nachtumzug des KV „Livia“ Leiwen
am 14. Februar 2015
Für die Teilnahme ihres Vereines / ihrer Gruppe an unserem diesjährigen Nachtumzug in Leiwen am 14.02.2015
benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Gruppe:
Ansprechpartner/Name:
Adresse:
Telefonnummer:
Email:
Sie nehmen mit (ca.) ______ Personen teil.
 Fußgruppe
 Fußgruppe mit kleinem Wagen
 Großer Wagen
 Musik
Bitte beachten:
Lautstärke darf die angrenzenden Gruppen nicht stören. Ausschluss aus dem Umzug durch den Veranstalter
möglich!
Ich bitte Sie, dieses Anmeldeformular auszufüllen und zusammen mit der ausgefüllten Vereinbarung
unterschriebene an die oben, bereits eingetragene, Rückantwort-Adresse zurück zu senden.
Ohne Vorhandensein beider, unterschriebener Formulare, ist eine Teilnahme am Umzug nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Jörg Schu
Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V.  54340 Leiwen
Bankverbindungen: Raiffeisenbank Leiwen e.G. Konto: 103616 (BLZ: 585 61 771) Sparkasse Trier Konto: 6 705 222 (BLZ: 585 501 30)
Amtsgericht Wittlich Vereinsregister 1699  1.Vorsitzender: Jörg Schu  stellv. Vorsitzende: Bettina Weis
Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V.  Steuernummer: 42/658/1008/7
Teilnahmebedingung
Aufstellung:
ab 17:00 Uhr Römerstraße, Höhe Luy Logistik
(Einweisung durch Zugmarschall oder Helfer des KV Livia)
Start:
gegen 18:33 Uhr
Die Aufstellung der Teilnehmer erfolgt in der Reihenfolge ihres Eintreffens am Aufstellungsort.
Die Teilnahme am Faschingszug in Leiwen ist freiwillig, selbstverantwortlich und auf eigene
Gefahr.
Der Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. als Veranstalter, vertreten durch seinen ersten
Vorsitzenden Jörg Schu und den Zugmarschall Thomas Schneider (nachfolgend Zugleitung
genannt), sowie die teilnehmenden Vereine/Gruppen schließen folgende Vereinbarungen:
1.)
Den Anordnungen der Zugleitung sind Folge zu leisten
2.)
Während des Umzuges ist das Fahrzeug links und rechts mit genügend
Aufsichtspersonal abzusichern
3.)
Alkoholkonsum während des Umzuges / der Veranstaltung:
Wir bitten alle Teilnehmer den Alkoholkonsum in Grenzen zu halten, es sollte
nicht der Eindruck einer Sauf – Parade entstehen!
4.)
Alle Fahrzeuge und Geräte müssen so ausgestattet sein, dass niemand verletzt
werden kann.
5.)
Alle Fahrzeuge und Geräte müssen so geführt bzw. so gehandhabt werden, dass
niemand gefährdet werden kann.
6.)
Die Aufsichtspflicht über die Fahrzeuge und die mitgeführten Geräten obliegt allein
den jeweiligen Teilnehmern.
7.)
An-/Aufbauten dürfen für eine Brauchtumsveranstaltung vorgenommen werden.
Diese dürfen aber nicht die Verkehrssicherheit verletzen. Sie müssen mit dem
Fahrzeug fest verbunden sein. Außerdem dürfen die am Fahrzeug angebrachten
Aufbauten die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkfähigkeit des
Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
8.)
Bei Personenförderung müssen auf dem Faschingswagen eine rutschfeste und
sichere Stehfläche, Haltevorrichtungen, Geländer oder Brüstungen mit einer Höhe
von 1 m sowie ein gesicherter Ein-/Ausstieg hinten (nicht zwischen zwei gekoppelten
Faschingswägen) vorhanden sein.
Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V.  54340 Leiwen
Amtsgericht Wittlich Vereinsregister 1699 Vorsitzender: Jörg Schu Stellvertreterin: Bettina Weis
Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V.
9.)
Der Fahrer des Fahrzeugs muss besondere Vorsicht und Rücksichtnahme während
des Umzuges walten lassen. Die Fahrzeugführer werden ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass Sie auf Ihre Fahrtüchtigkeit zu achten haben. Für den Fahrer gilt
striktes Alkoholverbot.
10.) Nach Beendigung des Faschingstreibens müssen alle Fahrzeuge und Geräte von den
Straßen und öffentlichen Parkplätzen entfernt werden. Bei Zuwiderhandlungen
entfernt der Veranstalter die Fahrzeuge bzw. Geräte und stellt dem Teilnehmer die
Kosten in Rechnung.
11.) Des Weiteren ist das beigefügte Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von
Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei BrauchtumsVeranstaltungen zu beachten.
Haftungsregeln
1.) Der KV „Livia“ Leiwen e.V., deren Vorsitzender und andere Repräsentanten, sowie
alle vom KV „Livia“ zur Aufgabenerfüllung beim Umzug herangezogenen Personen
haften nicht für die Schäden, die durch leichte bis mittlere Fahrlässigkeiten der
Teilnehmer entstanden sind. Dies tritt grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit
zu.
2.) Diese Haftungsbeschränkung gilt für Vertragliche Ansprüche und Ansprüche aus
unerlaubter Handlung.
3.) Für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters und seiner Repräsentanten wird auch bei
vorsätzlichem Handeln nicht gehaftet.
4.) Soweit an einem Schadensfall neben dem Umzugsteilnehmer auch den Veranstalter,
dessen gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft,
stellt der Umzugsteilnehmer den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter und die
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters von Ansprüchen Dritter (insbesondere von
Zuschaueransprüchen) und Folgeschäden frei und haftet im Innenverhältnis allein.
5.) Jeder Gruppenleiter ist für seine teilnehmenden Personen verantwortlich.
Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V.  54340 Leiwen
Amtsgericht Wittlich Vereinsregister 1699 Vorsitzender: Jörg Schu Stellvertreterin: Bettina Weis
Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V.
Vereinbarung
Die Teilnahmebedingungen und Haftungsregeln werden von mir akzeptiert und an
die anderen Gruppenteilnehmer weitergegeben.
Gruppe:
Ansprechpartner/Name:
Adresse:
Telefonnummer:
Der Veranstalter ist verpflichtet, von den Zuschauern vermeidbare Gefahren nach
Möglichkeit fernzuhalten. Deshalb muss er für alle Umzugsteilnehmer
Verhaltensmaßregeln aufstellen und für deren Beachtung und Durchsetzung Sorge
tragen.
( Ort, Datum )
(Unterschrift Ansprechpartner/Gruppenleiter)
Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V.  54340 Leiwen
Amtsgericht Wittlich Vereinsregister 1699 Vorsitzender: Jörg Schu Stellvertreterin: Bettina Weis
Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V.