Stephanie Ludes Beethovenstraße 8 54340 Köwerich Anmeldung zur Teilnahme am Nachtumzug des KV „Livia“ Leiwen am 25. Februar 2017 Für die Teilnahme ihres Vereines / ihrer Gruppe an unserem diesjährigen Nachtumzug in Leiwen am 25.02.2017 benötigen wir von Ihnen folgende Informationen: Gruppe: Ansprechpartner/Name: Adresse: Telefonnummer: Email: Sie nehmen mit (ca.) ______ Personen teil. Fußgruppe Fußgruppe mit kleinem Wagen Großer Wagen Musik Bitte beachten: Lautstärke darf die angrenzenden Gruppen nicht stören. Ausschluss aus dem Umzug durch den Veranstalter möglich! Ich bitte Sie, dieses Anmeldeformular auszufüllen und zusammen mit der ausgefüllten Vereinbarung unterschriebene an die oben, bereits eingetragene, Rückantwort-Adresse zurück zu senden. Ohne Vorhandensein beider, unterschriebener Formulare, ist eine Teilnahme am Umzug nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Stephan Lentes Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. 54340 Leiwen Amtsgericht Wittlich Vereinsregister 1699 Vorsitzender: Stephan Lentes, Stellvertreter: Tim Ternes Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V. Teilnahmebedingung Nachtumzug KV Livia Leiwen Aufstellung: ab 17:00 Uhr im Bereich Bahnhofstrasse / Moselstrasse Parallelweg zu L48 entlang der Lagerhallen Fa. Reh !! Zufahrt zum Aufstellungsbereich über L48 Abbiegung Bahnhofstrasse !! (Einweisung durch Zugmarschall oder Helfer des KV Livia) Start: gegen 18:33 Uhr Die Aufstellung der Teilnehmer erfolgt in der Reihenfolge ihres Eintreffens am Aufstellungsort. Die Teilnahme am Faschingszug in Leiwen ist freiwillig, selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr. Der Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. als Veranstalter, vertreten durch seinen ersten Vorsitzenden Stephan Lentes und den Zugmarschall Axel Spieles (nachfolgend Zugleitung genannt), sowie die teilnehmenden Vereine/Gruppen schließen folgende Vereinbarungen: 1.) Den Anordnungen der Zugleitung sind Folge zu leisten 2.) Während des Umzuges ist das Fahrzeug links und rechts mit je 2 Aufsichtspersonen mit getragener Warnweste abzusichern (bitte namentlich mitteilen) 3.) Alkoholkonsum während des Umzuges / der Veranstaltung: Wir bitten alle Teilnehmer den Alkoholkonsum in Grenzen zu halten, es sollte nicht der Eindruck einer Sauf – Parade entstehen! 4.) Alle Fahrzeuge und Geräte müssen so ausgestattet sein, dass niemand verletzt werden kann. 5.) Alle Fahrzeuge und Geräte müssen so geführt bzw. so gehandhabt werden, dass niemand gefährdet werden kann. 6.) Die Aufsichtspflicht über die Fahrzeuge und die mitgeführten Geräten obliegt allein den jeweiligen Teilnehmern. 7.) An-/Aufbauten dürfen für eine Brauchtumsveranstaltung vorgenommen werden. Diese dürfen aber nicht die Verkehrssicherheit verletzen. Sie müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Außerdem dürfen die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. 54340 Leiwen Amtsgericht Wittlich Vereinsregister 1699 Vorsitzender: Stephan Lentes, Stellvertreter: Tim Ternes Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V. 8.) Bei Personenförderung müssen auf dem Faschingswagen eine rutschfeste und sichere Stehfläche, Haltevorrichtungen, Geländer oder Brüstungen mit einer Höhe von 1 m sowie ein gesicherter Ein-/Ausstieg hinten (nicht zwischen zwei gekoppelten Faschingswägen) vorhanden sein. 9.) Der Fahrer des Fahrzeugs muss besondere Vorsicht und Rücksichtnahme während des Umzuges walten lassen. Die Fahrzeugführer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie auf Ihre Fahrtüchtigkeit zu achten haben. Für den Fahrer gilt striktes Alkoholverbot. 10.) Nach Beendigung des Faschingstreibens müssen alle Fahrzeuge und Geräte von den Straßen und öffentlichen Parkplätzen entfernt werden. Bei Zuwiderhandlungen entfernt der Veranstalter die Fahrzeuge bzw. Geräte und stellt dem Teilnehmer die Kosten in Rechnung. 11.) Des Weiteren ist das beigefügte Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei BrauchtumsVeranstaltungen zu beachten. Haftungsregeln 1.) Der KV „Livia“ Leiwen e.V., deren Vorsitzender und andere Repräsentanten, sowie alle vom KV „Livia“ zur Aufgabenerfüllung beim Umzug herangezogenen Personen haften nicht für die Schäden, die durch leichte bis mittlere Fahrlässigkeiten der Teilnehmer entstanden sind. Dies tritt grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit zu. 2.) Diese Haftungsbeschränkung gilt für Vertragliche Ansprüche und Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 3.) Für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters und seiner Repräsentanten wird auch bei vorsätzlichem Handeln nicht gehaftet. 4.) Soweit an einem Schadensfall neben dem Umzugsteilnehmer auch den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft, stellt der Umzugsteilnehmer den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter und die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters von Ansprüchen Dritter (insbesondere von Zuschaueransprüchen) und Folgeschäden frei und haftet im Innenverhältnis allein. 5.) Jeder Gruppenleiter ist für seine teilnehmenden Personen verantwortlich. Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. 54340 Leiwen Amtsgericht Wittlich Vereinsregister 1699 Vorsitzender: Stephan Lentes, Stellvertreter: Tim Ternes Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V. Vereinbarung Die Teilnahmebedingungen und Haftungsregeln werden von mir akzeptiert und an die anderen Gruppenteilnehmer weitergegeben. Gruppe: ______________________________________________ Ansprechpartner/Name: ______________________________________________ Adresse: ______________________________________________ Tel-Nr.: ______________________________________________ 4 Aufsichtspersonen: ______________________________________________ (namentlich aufführen) ______________________________________________ Fahrzeugführer/Name: ______________________________________________ Adresse: ______________________________________________ Kennzeichen: ______________________________________________ Der Veranstalter ist verpflichtet, von den Zuschauern vermeidbare Gefahren nach Möglichkeit fernzuhalten. Deshalb muss er für alle Umzugsteilnehmer Verhaltensmaßregeln aufstellen und für deren Beachtung und Durchsetzung Sorge tragen. ( Ort, Datum ) (Unterschrift Ansprechpartner/Gruppenleiter) Karnevalsverein „Livia“ Leiwen e.V. 54340 Leiwen Amtsgericht Wittlich Vereinsregister 1699 Vorsitzender: Stephan Lentes, Stellvertreter: Tim Ternes Mitglied im RKK Rhein-Mosel-Lahn e.V.
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