Flyer Nürnberger Gespräche 2015

Anmeldung
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Richter,
Rechtsanwälte und Sachverständige
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6. März 2015 von 9:00 bis 17:00 Uhr
anschl. Führung durch das Memorium und Imbiss
Fax Anmeldung:
089 / 550 39 38
Die Teilnehmergebühr beträgt 110,00 € pro Person.
Für Richter ist die Teilnahme kostenfrei.
am 18.07.2014
am 18.07.2014
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Name
Nürnberger Gespräche
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Veranstaltungsort:
Die Veranstaltung findet in diesem Jahr
im historischen Schwurgerichtssaal 600 statt.
Saal 600
Justizpalast Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel:
U1 – U 11 bis Haltestelle Bärenschanze oder bis Maximilianstraße.
3 – 4 Gehminuten zum Eingang Memorium
Buslinien 35/38/39 bis Haltestelle Maximilianstraße
PLZ/Ort
Fax
E-Mail
Parken:
Im Bereich des Justizpalastes stehen Parkplätze nur eingeschränkt zur
Verfügung, und auch in der Nachbarschaft ist der Parkraum durch zahlreiche Baustellen äußerst begrenzt.
IHK Akademie München
IHK
S Akademie München
S
Sicherheitskontrolle:
Am Zugang zum Nürnberger Justizpalast finden Sicherheitskontrollen
statt. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis als Rechtsanwalt oder Sachverständiger mit.
Datum
Unterschrift
Richter
Rechtsanwälte
Sachverständige
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Straße
Telefon
Einladung
Einladung
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für
Richter, Rechtsanwälte
und Sachverständige
Vorname
Behörde/Büro/Firma
LVS Bayern
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Nürnberger Gespräche 2015
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung
für Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige
Schirmherr:
Joachim Herrmann,
Bayerischer Staatsminister des Innern
Am Freitag, den 6. März 2015
von 9:00 bis 17:00 Uhr
im Saal 600 im Justizpalast Nürnberg
anschl. Führung Memorium und Imbiss
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Themen:
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1. Rechts- und Justizstandort Bayern
2. Aktuelle Rechtsprechung
3. Richterliche Prozessleitung
und anwaltliches Fragerecht
Rechtsfragen im Beweisbeschluss
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Der Präsident
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ddes Oberlandesgerichts Nürnberg
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Der Präsident
des Oberlandesgerichts Bamberg
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Industrie- und Handelskammer
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NNürnberg für Mittelfranken
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Handwerkskammer für Mittelfranken
An der Führung durch das Memorium werde ich
teilnehmen.
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
www.lvs - bayern.de
Anmeldung
Programm
Nürnberger Gespräche
schriftlich durch Brief oder per Fax an:
Zum inzwischen vierten Male kommen Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige in Franken zur gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung zusammen, um ihre
Zusammenarbeit im beruflichen Umfeld zu fördern.
In diesem Jahr beteiligt sich auch das Oberlandesgericht
Bamberg erstmals als Veranstalter an den Nürnberger
Gesprächen.
Nach Vorstellung der Initiative Rechts- und Justizstandort Bayern, zu der wir eine Referentin aus dem Staatsministerium der Justiz gewinnen konnten, erfolgt ein
Überblick über aktuelle Rechtsprechungen, rund um die
drei Berufsgruppen.
Die aktuelle Veranstaltung findet im historischen Schwurgerichtssaal 600 statt, dem deshalb zusätzlich zu den
rein fachlichen Referaten ein Vortrag zur Historie und zu
seiner Bedeutung bei den Nürnberger Prozessen gewidmet wird.
9:30 Uhr Begrüßung und Einleitung
Begrüßung durch den Präsidenten
des OLG Nürnberg
Grußwort des Herrn Präsidenten Lückemann,
OLG Bamberg
Grußwort des Schirmherrn Joachim Herrmann,
Bayerischer Staatsminister des Innern
10:00 Uhr Rechts- und Justizstandort Bayern
Vorstellung der Initiative Rechts- und
Justizstandort Bayern und der Ergebnisse
der Arbeitskreise
Frau Ministerialdirigentin Beate Ehrt, StMiJ
11:00 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
rund um die drei Berufsgruppen
Rechtsanwalt Martin Rößler, Nürnberg
12:15 Uhr Mittagspause
Die Zusammenarbeit der drei beteiligten Berufsgruppen
wird in diesem Jahr intensiv unter dem Aspekt der richterlichen Prozessleitung beleuchtet. Zu diesem Thema
erfolgen Referate und Diskussionen mit Vertretern aller
drei Berufsgruppen.
Ziel dieser Veranstaltung zur beruflichen Fortbildung ist
es wieder, die Fachleute der drei Berufsgruppen außerhalb des Gerichtsverfahrens zusammenzuführen, um in
einen für alle Beteiligten gedeihlichen Gedanken- und Erfahrungsaustausch einzutreten. Daher nehmen neben
den Referaten Diskussionen und Pausengespräche wieder wesentlichen Raum ein.
Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, an einer Führung durch das Memorium teilzunehmen.
Wir freuen uns, dass der Bayerische Staatsminister des
Innern, Herr Joachim Herrmann, erneut die Schirmherrschaft für diese Veranstaltung übernommen hat und uns
persönlich begrüßen wird.
13:45 Uhr Der Gerichtssaal 600
Zur Historie der Nürnberger Prozesse
Frau Richterin OLG Waltraut Bayerlein,
OLG Nürnberg
14:30 Uhr Kaffeepause
15:00 Uhr Richterliche Prozessleitung/
anwaltliches Fragerecht
Rechtsfragen im Beweisbeschluss
Vorsitzender Richter OLG Gerhard Götz,
OLG Bamberg
Rechtsanwalt Rainer Thesen, Nürnberg
Dipl.-Ing. Arno Angermann,
Sachverständiger, Nürnberg
Referate und Saaldiskussion
17:00 Uhr Schlussworte
Führung durch das Memorium
und Ausklang mit Imbiss und Gesprächen
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einladung
9:00 Uhr Einschreibung der Teilnehmer
Moderation: Albrecht Mast,
Präsident LVS Bayern
LVS-Geschäftsstelle
Frau Edith Heinze
Arcostraße 5
80333 München
Tel.: 089 / 55 45 95
Fax: 089 / 550 39 38
Telefonische Anfragen können auch gerichtet
werden an:
IHK Nürnberg, Tel.: 0911 / 13 35 - 404
RAK Nürnberg, Tel.: 0911 / 926 33 - 0
Teilnahmeentgelt
Der Kostenbeitrag beträgt 110,00 € (gemäß
§ 4 Nr. 22 a UStG umsatzsteuerfrei) und beinhaltet Getränke und Imbiss.
Für Richter ist die Teilnahme kostenfrei.
Bitte überweisen Sie erst nach Erhalt Ihrer
Anmeldebestätigung und Rechnung.
Das Seminar wird als Fortbildungsmaßnahme
für Richter, für Rechtsanwälte gem. § 15 FAO
mit drei Stunden und für Sachverständige
(HWK und IHK) anerkannt.
Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.
Rücktritt
Sie können bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zurücktreten. Bei späterer
schriftlicher Abmeldung sind die Veranstalter
berechtigt, 40% des Rechnungsbetrages als
Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten.
Bei Absagen am Vortag oder am Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100%.
Diese Kostenpauschale kann entfallen, wenn
Sie einen Ersatzteilnehmer benennen.
Falls die Veranstaltung abgesagt werden
muss, werden bezahlte Entgelte erstattet;
weitere Ansprüche gegen die Veranstalter
sind ausgeschlossen.