Kids-Liga Bremen-Statuten U12 2015 - beim Bremer Judo

BREMER JUDO-VERBAND e. V.
Fachverband für Budo-Sportarten
Mitglied im Landessportbund Bremen e.V. und im Deutschen Judo-Bund e.V.
Kids-Liga Bremen-Statuten U12
2015
§ 1 – Allgemeines
1. Über Einführung und Auflösung der Landesliga entscheidet die Jugendleitung des BJV.
§ 2 – Landesliga-Ausschuss
1. Das für die Liga Angelegenheiten zuständige Gremium ist der Liga-Ausschuss.
Er beschließt dieses Statut, das der Zustimmung der Jugendleiter des BJV bedarf und von diesem in
Kraft gesetzt wird.
2. Dem Liga-Ausschuss gehören drei gewählte Mitglieder an, und zwar
a) der Liga-Referent
b) 2 stellvertretende Liga-Referenten.
§ 3 - Sitzungen
1. Sitzungen werden nach Bedarf vom Ausschuss unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
In Sonderfällen können auch Vertreter der Landesliga-Mannschaften eingeladen werden.
2. Der Liga-Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit in der Besetzung von
mindestens zwei Personen. Eine Beschlussfassung kann auch schriftlich erfolgen.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder gefasst.
3. Gegen Entscheidung des Liga-Ausschusses kann der Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach
Zustellung schriftlich Beschwerde beim Vorstand des BJV einlegen.
Der Vorstand des BJV entscheide endgültig.
4. Tagt der Liga-Ausschuss auf Antrag eines Vereins, so hat dieser vorher eine Kaution von 100 € zu
hinterlegen. Wird die Begründung des Antrags vom Landesliga-Ausschuss zurückgewiesen, trägt der
Verein die Kosten sowie die Reisekosten der Ausschuss-Mitglieder in Höhe der DJB Spesenordnung.
§ 4 – Kids-Liga Bremen Vereine
1. a)Voraussetzung für die Landesliga Mitgliedschaft ist, dass der Verein Mitglied im BJV oder NJV ist.
b) Meldung der Mannschaft bis zum Meldeschluss
(Nachmeldung werden nur nach Zustimmung des Ausschusses genehmigt).
c) Zahlen des Meldegeldes
d) Die schriftliche Anerkennung des Liga-Statuts.
2. Jeder Kids-Liga-Verein hat seine mit dem Betrieb der Kids-Liga entstehenden Kosten selbst zu tragen.
Sanitäter und Kampfrichter werden von den Meldegeldern bezahlt.
3. Im Falle des Austritts eines Vereins werden alle Ergebniswertungen aus Kämpfen mit diesem Verein
annulliert.
4. Die Ausrichtung der Kampftage kann ausschließlich von Vereinen, die dem Bremer Judo-Verband
angehören, ausgerichtet werden.
§ 5 - Landesliga-Saison / Startrecht
1. Die Landesliga-Saison beginnt mit dem ersten Kampftag und endet mit dem letzten Kampftag.
2. Die Landesliga wird in einem Pool durchgeführt.
3. Für einen Verein können während der Saison mehrere Mannschaften starten.
4. In der Saison können nur Kämpfer eingesetzt werden, die laut Judopass für den Verein startberechtigt
sind.
5. Sollte ein teilnehmender Verein an einem Kampftag nicht alle 7 Gewichtsklassen mit eigenen
Wettkämpfern besetzen können, dann dürfen maximal 3 Gastkämpfer eines anderen teilnehmenden
Vereins in Absprache eingesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass der Verein mindestens 4 Gewichtsklassen selbst besetzen kann.
§ 6 - Altersklassen /Gewichtsklassen
1. Die Altersklassen beziehen sich auf die aktuellen Altersklassen des Deutschen Judo-Bund U12.
2. Folgende Gewichtsklassen gelten:
-25 / -28 / -32 / -36 / -40 / -44 / +44 kg
§ 7 – Mannschaften / Regeln
1. Die Kids-Liga wird an 4 Kampftagen durchgeführt. Hin- und Rückkampf
Dieses ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften in der Kids-Liga.
2. Die Kampfzeit regelt die Jugendsportordnung des BJV bzw. des DJB.
3. Die Siegreiche Mannschaft erhält zwei Gewinnpunkte, die Unterlegene zwei Verlustpunkte.
Im Falle eines Unentschieden, wobei die Einzelkampfpunkte ausschlaggebend sind, erhält jede
Mannschaft einen Gewinn – und einen Verlustpunkt.
Ein Unentschieden im Einzelkampf wird nicht gewertet (null zu null).
Weisen mehrere Mannschaften den gleichen Gewinn- und Einzelkampfpunktestand auf, so entscheiden
die Unterbewertungspunkte über den höheren Tabellenstand. Bei gleichem Tabellenstand von mehreren
Mannschaften nach Beendigung der Rundenkämpfe nimmt die Mannschaft den höheren Rang ein, die im
Direkten Vergleich den Sieg für sich verbuchen konnte. Ergeben sich auch daraus keine
Unterscheidungen über die Rangfolge, muss ein neuer Kampftag angesetzt werden, bei dem die
betroffenen Mannschaften noch einmal gegeneinander kämpfen.
Ist auch dann noch kein Sieger ermittelt, so werden drei Stichkämpfe ausgelost.
4. Der ausrichtende Verein hat die Mindestgröße der Wettkampffläche einzuhalten.
5. Die Kampfrichter werden vom Kampfrichterreferenten eingeteilt.
6. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Wettkampfordnung des BJV bzw. des DJB.
7. 7 Mitglieder bilden eine Mannschaft:
Soll bedeuten:
2 Jungen + 5 Mädchen oder
2 Mädchen + 5 Jungen oder
7 Jungen oder
7 Mädchen oder
…….…
§ 8 - Veranstaltungsorganisation
1. Eine Wiegezeit von 30 Minuten ist zu berücksichtigen.
2. Der ausrichtende Verein muss mindestens zwei Wochen vor der Begegnung, eine Form einer
Ausschreibung die Ort und Zeit der Austragung angibt
a) dem Liga-Referenten bzw. Liga-Ausschuss
b) den beteiligten Vereinen
c) dem Kampfrichterreferenten
überlassen.
Er hat nach Beendigung der Kämpfe den Pressewart und die Liga-Ausschuss umgehend
von den Ergebnissen zu unterrichten. Die Ergebnislisten müssen spätestens bis zum darauf
folgende Wochenende bei dem Liga-Ausschuss eingehen.
3. Der ausrichtende Verein hat dafür zu sorgen, dass eine ungestörte Durchführung der Mannschaftskämpfe
gewährleistet ist.
§ 9 - Sonderregelungen
1. Alle Techniken der Sutemi Waza sind verboten!
2. Es soll wie folgt bestraft werden:
Erstmalig ein Shido danach Hansoku Make!
§ 10 - Verstöße
1. Verstöße gegen Bestimmungen dieses Statuts werden durch den Liga-Ausschuss geahndet und zwar durch
a) Punktabzug von Einzelkämpfen
b) Punktabzug von Mannschaftskämpfen
c) Disqualifikation einer Mannschaft
2. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Kampf ohne Einwirkung unabwendbarer Ereignisse bis zur
Beendigung der in der Ausschreibung angegebenen Wiegezeit nicht an, entscheidet der Liga-Ausschuss
mit einfacher Mehrheit, ob ein unabwendbares Ereignis vorlag. Er entscheidet darüber, ob die ausgefallen
Kämpfe an einem anderen Kampftag nachgeholt werden. Liegt ein Verschulden eines Vereins vor, erhält
der beteiligte Verein zwei zu null Punkte, jedoch keine Sieg – und Unterbewertungspunkte.
§ 11 - Änderungen Kids-Liga-Statuten
1. Änderungen der Kids-Liga-Statuten werden vom Liga-Ausschuss beschlossen.
Es bedarf der Zustimmung der Landesjugendleitung und wird von dieser in Kraft gesetzt.
§ 12 - Ehrengaben
1. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde.
2. Der Sieger erhält den Wanderpokal.
Diese Ligastatuten wurde am 04.12.2014 auf der Kids-Ligasitzung beschlossen.
Dieses Statut tritt ab dem 05.12.2014 in Kraft.
gez. BJV Jugendleiterin -w- und BJV Jugendleiter -m-
Jörg Rafalski
Liga-Referent
Michael Buhlrich
Liga-Ausschuss
Andreas Pajer
Liga-Ausschuss
Bremen, den 05.12.2014