Schulische Schlussprüfung WMS 2017 Termine Genauere Orientierung über die Prüfung März 2017 Abgabe der Jahreszeugnisse an Abschlussabteilungen Dienstag, 16. Mai Unterrichtsschluss für die Abschlussabteilungen Dienstag, 16. Mai Uselütete Dienstag, 16. Mai Schriftliche Prüfungen Donnerstag, 18. Mai bis Dienstag 23. Mai (Reihenfolge: mat, VBR, FRW, deu) Mittwoch, 31. Mai (IKA) Mündliche Prüfungen Dienstag, 6. Juni bis Mittwoch, 21. Juni Schlusssitzung Freitag, 23. Juni, 10.30 Uhr Bekanntgabe des Ergebnisses (nur bei Nichtbestehen) nach der Schlusssitzung durch den Prorektor Einsicht in Prüfungsarbeiten Freitag, 30. Juni, nach Absprache mit der Abteilungslehrperson Prüfungsfeier Freitag, 30. Juni, 17.00 Uhr Saal der Freien Christengemeinde Aarau Es ist möglich, dass für einzelne Schülerinnen und Schüler zwei mündliche Prüfungen am gleichen Tag angesetzt sind (Vormittag / Nachmittag) – aber nicht am gleichen Halbtag. Prüfungsfächer Auszug aus der Verordnung über die Handelsmittelschule (V HMS, SAR 423.154) vom 19.5.2010 Deutsch (schriftlich und mündlich) Französisch bzw. Italienisch (schriftlich und mündlich), DELF B2 ersetzt die schriftliche Prüfung Englisch (schriftlich und mündlich), FCE bzw. CAE ersetzt die schriftliche Prüfung Rechnungswesen (schriftlich) Mathematik (schriftlich) Betriebswirtschaft/Recht/Volkswirtschaft (schriftlich) Geschichte und Staatslehre (mündlich) Schulische Fächer für das EFZ Für den schulischen Teil des EFZ zählen folgende Fächer: Deutsch (Prüfung und Erfahrungsnoten von zwei Jahren) Französisch (Prüfung und Erfahrungsnoten von zwei Jahren) Englisch (Prüfung und Erfahrungsnoten von zwei Jahren) W & G 1 (Prüfungsnote Finanz- und Rechnungswesen) W & G 2 (Prüfungsnote VBR) W & G 3 (Durchschnitt der Erfahrungsnoten in den Fächern VBR und FRW von zwei Jahren) IKA (Prüfung und Erfahrungsnoten von zwei Jahren) AE und IDPA (Gewichtung aller AE 2/3, IDPA 1/3) Bestehensnorm schulischer Teil des EFZ Notendurchnitt: Anzahl ungenügender Noten: Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 mind. 4.0 max. 2 max. 2 Punkte Fächer für das Berufsmaturitätszeugnis Für das Berufsmaturitätszeugnis zählen folgende Fächer: Deutsch (Prüfung und Erfahrungsnoten des letzten Jahres) Französisch (Prüfung und Erfahrungsnoten des letzten Jahres) Englisch (Prüfung und Erfahrungsnoten des letzten Jahres) VBR (Prüfung und Erfahrungsnoten des letzten Jahres) Mathematik (Prüfung und Erfahrungsnoten den letzten Jahres) Geschichte und Staatslehre (Prüfung und Erfahrungsnoten den letzten Jahres) FRW (Prüfung und Erfahrungsnoten den letzten Jahres) Ergänzungsfach (Erfahrungsnote des letzten Jahres) Bestehensnorm Berufsmaturität: Notendurchnitt: Anzahl ungenügender Noten: Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 mind. 4.0 max. 2 max. 2 Punkte Wiederholung bei Nichtbestehen § 26 V HMS (Wiederholung bei Nichtbestehen, Dispensation) 1 Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau beziehungsweise Kaufmann erweiterte Grundbildung (E-Profil), sofern die Bedingungen für dessen Erwerb am Ende des Lehrgangs erfüllt sind. 2 Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, muss vor einem zweiten Versuch das letzte Schuljahr wiederholen. Die Kandidatin oder der Kandidat kann sich vom Unterrichtsbesuch und der schulischen Prüfung in denjenigen Fächern dispensieren lassen, in welchen sie beziehungsweise er beim ersten Versuch mindestens die Note 5 erzielt hat. Diese Noten zählen auch beim zweiten Versuch. Eine dritte schulische Prüfung ist nicht gestattet. 3 Wer weder die Bedingungen für das Bestehen des Berufsmaturitätsabschlusses noch diejenigen für den Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kauffrau beziehungsweise Kaufmann erweiterte Grundbildung (E-Profil) erfüllt, muss das letzte Schuljahr vor einem zweiten Versuch wiederholen. Aarau, Nov. 2016 Ulrich Salm, Prorektor
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