Allgemeine Informationen - Alte Kantonsschule Aarau

Schulische Schlussprüfung WMS 2017
Termine

Genauere Orientierung über die Prüfung
März 2017

Abgabe der Jahreszeugnisse an Abschlussabteilungen
Dienstag, 16. Mai

Unterrichtsschluss für die Abschlussabteilungen
Dienstag, 16. Mai

Uselütete
Dienstag, 16. Mai

Schriftliche Prüfungen
Donnerstag, 18. Mai bis Dienstag 23. Mai
(Reihenfolge: mat, VBR, FRW, deu)
Mittwoch, 31. Mai (IKA)

Mündliche Prüfungen
Dienstag, 6. Juni bis Mittwoch, 21. Juni

Schlusssitzung
Freitag, 23. Juni, 10.30 Uhr

Bekanntgabe des Ergebnisses (nur bei Nichtbestehen)
nach der Schlusssitzung durch den Prorektor

Einsicht in Prüfungsarbeiten
Freitag, 30. Juni, nach Absprache mit der
Abteilungslehrperson

Prüfungsfeier
Freitag, 30. Juni, 17.00 Uhr
Saal der Freien Christengemeinde Aarau
Es ist möglich, dass für einzelne Schülerinnen und Schüler zwei mündliche Prüfungen am gleichen Tag
angesetzt sind (Vormittag / Nachmittag) – aber nicht am gleichen Halbtag.
Prüfungsfächer
Auszug aus der Verordnung über die Handelsmittelschule (V HMS, SAR 423.154) vom 19.5.2010
Deutsch (schriftlich und mündlich)
Französisch bzw. Italienisch (schriftlich und mündlich), DELF B2 ersetzt die schriftliche Prüfung
Englisch (schriftlich und mündlich), FCE bzw. CAE ersetzt die schriftliche Prüfung
Rechnungswesen (schriftlich)
Mathematik (schriftlich)
Betriebswirtschaft/Recht/Volkswirtschaft (schriftlich)
Geschichte und Staatslehre (mündlich)
Schulische Fächer für das EFZ
Für den schulischen Teil des EFZ zählen folgende Fächer:








Deutsch (Prüfung und Erfahrungsnoten von zwei Jahren)
Französisch (Prüfung und Erfahrungsnoten von zwei Jahren)
Englisch (Prüfung und Erfahrungsnoten von zwei Jahren)
W & G 1 (Prüfungsnote Finanz- und Rechnungswesen)
W & G 2 (Prüfungsnote VBR)
W & G 3 (Durchschnitt der Erfahrungsnoten in den Fächern VBR und FRW von zwei Jahren)
IKA (Prüfung und Erfahrungsnoten von zwei Jahren)
AE und IDPA (Gewichtung aller AE 2/3, IDPA 1/3)
Bestehensnorm schulischer Teil des EFZ
Notendurchnitt:
Anzahl ungenügender Noten:
Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4
mind. 4.0
max. 2
max. 2 Punkte
Fächer für das Berufsmaturitätszeugnis
Für das Berufsmaturitätszeugnis zählen folgende Fächer:
 Deutsch (Prüfung und Erfahrungsnoten des letzten Jahres)
 Französisch (Prüfung und Erfahrungsnoten des letzten Jahres)
 Englisch (Prüfung und Erfahrungsnoten des letzten Jahres)
 VBR (Prüfung und Erfahrungsnoten des letzten Jahres)
 Mathematik (Prüfung und Erfahrungsnoten den letzten Jahres)
 Geschichte und Staatslehre (Prüfung und Erfahrungsnoten den letzten Jahres)
 FRW (Prüfung und Erfahrungsnoten den letzten Jahres)
 Ergänzungsfach (Erfahrungsnote des letzten Jahres)
Bestehensnorm Berufsmaturität:
Notendurchnitt:
Anzahl ungenügender Noten:
Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4
mind. 4.0
max. 2
max. 2 Punkte
Wiederholung bei Nichtbestehen
§ 26 V HMS (Wiederholung bei Nichtbestehen, Dispensation)
1 Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis
Kauffrau beziehungsweise Kaufmann erweiterte Grundbildung (E-Profil), sofern die Bedingungen für dessen
Erwerb am Ende des Lehrgangs erfüllt sind.
2 Wer den Berufsmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, muss vor einem zweiten Versuch das letzte
Schuljahr wiederholen. Die Kandidatin oder der Kandidat kann sich vom Unterrichtsbesuch und der schulischen
Prüfung in denjenigen Fächern dispensieren lassen, in welchen sie beziehungsweise er beim ersten Versuch
mindestens die Note 5 erzielt hat. Diese Noten zählen auch beim zweiten Versuch. Eine dritte schulische
Prüfung ist nicht gestattet.
3 Wer weder die Bedingungen für das Bestehen des Berufsmaturitätsabschlusses noch diejenigen für den
Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kauffrau beziehungsweise Kaufmann erweiterte Grundbildung (E-Profil) erfüllt, muss das letzte Schuljahr vor einem zweiten Versuch wiederholen.
Aarau, Nov. 2016
Ulrich Salm, Prorektor