PSG II

„Schön, dass alles geregelt ist!“
In Kooperation mit:
Gothaer Bezirksdirektion Rhein-Erft
Peter Schlüssel & Markus Schmitz
Pflegereform ab 2017 – Von der
Pflegestufe zum Pflegegrad
Gothaer Bezirksdirektion Rhein-Erft
Peter Schlüssel & Markus Schmitz
6. März 2017
Die Auswirkungen des PSG II
(Pflegestärkungsgesetz II)
Für wen sind die Auswirkungen relevant?
- PKV Voll-Kunden (PPV)
- Kunden der GKV
- Kunden mit KV-Zusatz, etwa MediP (oder Vorgängern)
- Für jeden neuen Kunden!
- Für jeden als Betroffenen, Familienmitglied, Freund etc…
 Somit für Alle !!
Daher müssen wir das PSG II verstehen !
David Mayrhörmann, VD 12, 16. November 2016
Chart 2
… ein Blick in den Pflegerückspiegel (Entwicklung der Pflegeversicherung) …
PSG II - aktuell:
… alles auf einen Blick …
Gratwanderung:
… aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade …
Keine Zeit:
… das neue Begutachtungsverfahren …
Immer mehr:
… die PSG II–Auswirkungen auf MediP …
MK 12 – September 2016
… ein Blick in den Pflegerückspiegel (Entwicklung der Pflegeversicherung) …
PSG II - aktuell:
… alles auf einen Blick …
Gratwanderung:
… aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade …
Keine Zeit:
… das neue Begutachtungsverfahren …
Immer mehr:
… die PSG II–Auswirkungen auf MediP …
MK 12 – September 2016
… ein Blick in den Pflegerückspiegel (Entwicklung der Pflegeversicherung) …
MK 12 – September 2016
Grundlagen zum PSG II
Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Das PSG II ist die weitreichendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung.
Es verändert das Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte
grundlegend!!
Quelle: BMG, Praxisseiten Pflege
01.01.2017
Pflegereformen
Versorgungslücken, da Begutachtungsverfahren nur
körperliche, aber keine kognitiven und psychischen
Beschwerden erfasst.
01.01.2012
01.08.2008
01.01.1995
Einführung der
Pflegepflichtversicherung
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
PfWG
PflegeWeiterentwicklungsgesetz
PNG
PflegeNeuausrichtungsgesetz
01.01.2015
PSG I
Erstes
PflegeStärkungsgesetz
PSG II
Zweites
PflegeStärkungsgesetz
Chart 6
… ein Blick in den Pflegerückspiegel (Entwicklung der Pflegeversicherung) …
PSG II - aktuell:
… alles auf einen Blick …
Gratwanderung:
… aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade …
Keine Zeit:
… das neue Begutachtungsverfahren …
Immer mehr:
… die PSG II–Auswirkungen auf MediP …
MK 12 – September 2016
Grundlagen zum PSG II
Steigender Pflegebedarf
•
Derzeit sind rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig.
•
Aktuell sind rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt.
•
Mehr Pflegebedürftige durch demografischen Wandel.
•
Prognose: Für 2030 geht man von rund 3,5 Millionen Pflegebedürftigen aus.
Quelle: BMG, Praxisseiten Pflege
Pflege in Deutschland*
29%
48%
23%
Häusliche Pflege durch Angehörige
Häusliche Pflege durch Pflegedienste
Vollstationäre Pflege
*Quelle: BMG, Praxisseiten Pflege
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 8
PSG II - aktuell: … alles auf einen Blick …
PSG II (Kabinettsbeschluss 12.8.2015 / Bundestag 13.11.2016)
•
•
•
•
Umsetzung zum 1.1.2017
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - neues Begutachtungsverfahren
5 Pflegegrade
Integration der Leistungen „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“
( z. B. Demenz) in die neuen Pflegegrade
• Identische pflegebedingte Eigenanteile bei vollstationärer Pflege (PG 2–5)
• Änderung der Leistungsbeträge / -höhen
• Erhöhung Beitragssatz auf 2,55 % (Kinderlose 2,80 %)
 Ca. eine halbe Millionen Menschen mit dem neuen Pflegegrad 1
erhalten (mittelfristig) erstmals überhaupt Leistungen!
MK 12 – September 2016
Grundlagen zum PSG II
Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Beschlossen am 13.11.2015 im Bundestag.
In Kraft getreten am 01.01.2016.
Ziel ist der gleichberechtigte Zugang zu Pflegeleistungen für alle Pflegebedürftigen,
unabhängig davon, ob sie an körperlichen, kognitiven / geistigen oder psychischen
Beschwerden erkrankt sind.
Inhalt des Gesetzes
Wirksam ab 01.01.2017
BegutachtungsAssessment
5 Pflegegrade
Leistungshöhen
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Pflegebedürftigkeits
begriff
Überleitung
Chart 10
… ein Blick in den Pflegerückspiegel (Entwicklung der Pflegeversicherung) …
PSG II - aktuell:
… alles auf einen Blick …
Gratwanderung:
… aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade …
Keine Zeit:
… das neue Begutachtungsverfahren …
Immer mehr:
… die PSG II–Auswirkungen auf MediP …
MK 12 – September 2016
Grundlagen zum PSG II
Das neue Begutachtungs-Assessment (NBA)
ab 01.01.2017
Begutachtung alt
Begutachtung neu
•
Bewertung von Zeit- und Pflegeaufwand
•
Grad der tatsächlichen Selbständigkeit
•
Starke Gewichtung von Defiziten
•
Fokus auf vorhandene Ressourcen
•
Hilfebedarf bei einigen Alltagsverrichtungen
•
Umfassende Berücksichtigung der
Pflegebedürftigkeit
•
3 Pflegestufen
•
5 Pflegegrade

Ganzheitliche Bewertung des Pflegebedürftigen.

Menschen mit Demenz erhalten besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Neben-/Durcheinander von Pflegebedürftigkeitsbegriff und Einschränkungen der Alltagskompetenz
entfällt.

Mehr Menschen erhalten Zugang zu Pflegeleistungen und zu höheren Pflegegraden.

Verzicht auf Pflegeminuten.
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 12
… aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade …
Pflegestufe
- Alt -
erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz
Pflegegrad
- Neu -
1
Nein
2
2
Nein
3
3
Nein
4
3 Härtefall
Nein
5
0
Ja
2
1
Ja
3
2
Ja
4
3
Ja
5
Überleitungsmatrix
+1
Für Menschen mit körperlichen
Einschränkungen!
+2
Pflegebedürftige mit dauerhaft
erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz!
Bestandsschutz: Bisherige Leistungsempfänger erhalten Leistungen mindestens im gleichen Umfang!
MK 12 – September 2016
… ein Blick in den Pflegerückspiegel (Entwicklung der Pflegeversicherung) …
PSG II - aktuell:
… alles auf einen Blick …
Gratwanderung:
… aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade …
Keine Zeit:
… das neue Begutachtungsverfahren …
Immer mehr:
… die PSG II–Auswirkungen auf MediP …
MK 12 – September 2016
… … das neue Begutachtungsverfahren …
Mit dem neuen Begutachtungsverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) werden
Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und
kognitiver Beeinträchtigungen erfasst.
Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades wird künftig der Grad
der Selbstständigkeit einer Person sein:
1.
10%
6.
15 %
2.
15 %
5.
20 %
3.
Kombi
m. 2.
4.
40 %
MK 12 – September 2016
•
•
•
•
•
•
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kritisierte festgelegte Zeitkorridore
(z. B. „Kämmen“, 1 – 3 Minuten)
nach den Begutachtungsrichtlinien
werden faktisch abgeschafft!
Die Bewertung:
Die 6 Module zum Grad der Selbstständigkeit
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 16
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 17
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 18
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 19
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 20
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 21
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 22
11,25
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 23
Grundlagen zum PSG II
Das neue Begutachtungs-Assessment (NBA)
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen
der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in den folgenden sechs Lebensbereichen.
1. Mobilität
10%
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
15%
Aus 2. und 3. geht der
höhere Wert ein
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
40 %
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
20%
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
15%
.
Benötigte
Punktzahl:
12,5
27
47,5
70
90
100
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
geringe
Beeinträchtigung
erhebliche
Beeinträchtigung
schwere
Beeinträchtigung
schwerste
Beeinträchtigung
schwerste
Beeinträchtigung
mit besonderen
Anforderungen an die
pflegerische Versorgung
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 24
Die Auswirkungen des PSG II
Beiträge & Leistungen
Wer muss dafür jetzt wieviel bezahlen?
Und wieviel bekommt man als Pflegeleistung?
(und wieviel muss man ggf. selber tragen…?)
David Mayrhörmann, VD 12, 16. November 2016
Chart 26
… aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade …
Pflegegrad 1
- Neu -
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
PflegeGrad 5
-
316 Euro
545 Euro
728 Euro
901 Euro
Ambulante oder
Teilstationäre Pflege
durch Pflegedienste
oder in Einrichtung
125 Euro
689 Euro
1.298 Euro
1.612 Euro
1.995 Euro
Vollstationäre
Pflege im Pflegeheim
125 Euro
770 Euro
1.262 Euro
1.775 Euro
2.005 Euro
Pflegeart
Pflegegeld
Die Pflegepflichtversicherung deckt weiterhin nur einen Teil der tatsächlichen Kosten
im Pflegefall ab.
Versorgungslücken bestehen auch weiterhin.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Siehe Pflegegrad 4 mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).
MK 12 – September 2016
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 28
Gut zu wissen: Ab 2017 gibt es einen „einrichtungseinheitlichen
Eigenanteil (!!!!!)“ …
 Losgelöst vom Pflegegrad


beträgt dieser – nach einer
ersten Schätzung des BMG –
anfänglich im Bundesschnitt
ca. 580 Euro.
Unterschied nur noch von
Einrichtung zu Einrichtung.
Dies bleibt so, bis sich
die Kommunen / Länder
auf andere Beträge
geeinigt haben.
(Vermutlich nicht vor Ende
2018)
MK 12 – September 2016
Was bedeutet dies für den Kunden /
Pflegebedürftigen? Hier: Kosten stationär alt / neu
Frage: Wird die Pflege tendenziell zukünftig günstiger oder teurer?
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 31
Frage: Und hier? Wird die Pflege tendenziell zukünftig günstiger
oder teurer?
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 32
Die Auswirkungen des PSG II
Beiträge & Leistungen
- Die stationäre Pflege wird neu finanziert (festgelegter Eigenanteil im
Heim unabhängig vom Pflegegrad)
- Besserstellung pflegender Angehöriger
- Unmengen von Neuanträgen von Antragstellern, die bisher keine
Leistungsansprüche haben (insbesondere in Pflegegrad 1)
Ergebnis:
Natürlich wird es teurer für die (PPV u.) Beitragszahler!
Aber es wird auch gut!
David Mayrhörmann, VD 12, 16. November 2016
Chart 33
Grundlagen zum PSG II
Beitragsentwicklung Soziale Pflegepflichtversicherung (GKV)
Kinderlose (ab dem vollendeten 23. Lebensjahr)
Jahr
2014
2015
2016
2017*
Beitragsbemessungs- Beitragsmax.
Veränderung absolut Veränderung in %
grenze (€)
satz (%)
Beitrag
2014 - 2017
2014 - 2017
4.050,00
2,30
93,15
4.125,00
2,60
107,25
4.237,50
2,60
110,18
4.350,00
2,80
121,80
28,65
30,8%
mit Kindern
Jahr
Beitragsbemessungs- Beitragsgrenze (€)
satz (%)
max.
Beitrag
Veränderung absolut Veränderung in %
2014 - 2017
2014 - 2017
2014
4.050,00
2,05
83,03
2015
4.125,00
2,35
96,94
2016
4.237,50
2,35
99,58
2017*
4.350,00
2,55
*vorläufige Beitragsbemessungsgrenze für 2017
110,93
27,90
33,6%
Beitragssteigerungen in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PKV) werden auch
unumgänglich sein!
Rentner tragen hier, im Gegensatz zur KVdR, den Gesamtbeitrag!
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 34
… ein Blick in den Pflegerückspiegel (Entwicklung der Pflegeversicherung) …
PSG II - aktuell:
… alles auf einen Blick …
Gratwanderung:
… aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade …
Keine Zeit:
… das neue Begutachtungsverfahren …
Immer mehr:
… die PSG II–Auswirkungen auf MediP …
MK 12 – September 2016
… die PSG II–Auswirkungen auf MediP …
… das Leistungsplus von MediP gilt unverändert …

PG II
PG III
MediP 3
MediP 3
PG IV+V MediP 3
Pflege
im Heim
MK 12 – September 2016

MediP 0


MediP 1
MediP 2
MediP 3
Häusliche
Pflege
MediP EZ
ab 01 / 2017
PG I
Hochwertige Leistungen schon im „Mindestschutz“
MediP3
Stationär (egal welche erheblichen oder noch
schlimmeren Beeinträchtigungen bestehen)
Ambulant (PG4 + PG5)
Zahlreiche Erhöhungs- und Erweiterungsoptionen

Sinnvolle ambulante Ergänzungen: MediP 2 (PG3)
und MediP1 (PG2)

Außerdem (selbständig und deswegen auch bei
„Mitbewerberpflegegrundschutz“ i. d. R. mögl.):


MediP EZ – Anschubfinanzierung
MediP 0 – Leistung bei geringen Beeinträchtigungen
Bedeutung für die GKR
Leistungsprinzip Tarif MediP ab 01.01.2017
•
•
Leistungen für stationäre Pflege bei Pflegegrad 2,3,4 und 5.
Leistungen für ambulante Pflege bei Pflegegrad 4 und 5.
MediP 2
•
Leistungen für ambulante Pflege bei Pflegegrad 3.
MediP 1
•
Leistungen für ambulante Pflege bei Pflegegrad 2.
MediP 0
•
Leistungen bei Pflegegrad 1.
MediP EZ
•
Leistung bei erstmaligem Eintritt eines Pflegegrades 2,3,4 oder 5.
Monotonie
MediP 3
!
Beitragsfreiheit ab Pflegegrad 2
Verkaufsleitertagung 28. September 2016
Chart 39
Die Auswirkungen des PSG II
Wer genug Einkommen für eine ggf. notwendige doppelte Haushaltsführung
(1x zu Hause, 1x im Heim) hat,
wer ein großes Vermögen (Eigenheim) besitzt, das nicht zur Vererbung
verplant ist,
oder wem die Verfolgung der eigenen Kinder durch das Sozialamt egal ist,
oder wer von alldem gar nichts hat (Kinder, Vermögen, Einkommen)!
Der muss nichts tun… und dem Schicksal seinen Lauf lassen!
Die anderen sollten sich folgende Frage selbstkritisch beantworten:
Wenn ich mein Auto und meine Immobilie wie selbstverständlich umfassend
absichere, warum zögere ich dann bei meiner eigenen Pflegeabsicherung oder
der meiner Kinder?
Fazit:
Nicht ob, sondern wann und wieviel?
David Mayrhörmann, VD 12, 16. November 2016
Chart 40
In Kooperation mit:
Gothaer Bezirksdirektion Rhein-Erft
Peter Schlüssel & Markus Schmitz