Weiterlesen - KümmerDich

KümmerDich – RATGEBER
Die Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetzt II
Ab 1.Januar 2017 ist die Überleitung der bestehenden Pflegestufen in Pflegegrade, nach § 140 SGB XI
gesetzlich geregelt. Folgende Regeln gelten:
-
Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden automatisch in den im Vergleich zur
bisherigen Pflegestufe nächst höheren Pflegegrad übergeleitet
Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen (die gegebenenfalls auch
körperlich eingeschränkt sein können), werden automatisch in den übernächsten Pflegegrad
überführt
Überleitungsregelungen des PSG II:
Erklärung der 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an
die pflegerische Versorgung