KümmerDich – RATGEBER Die Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetzt II Ab 1.Januar 2017 ist die Überleitung der bestehenden Pflegestufen in Pflegegrade, nach § 140 SGB XI gesetzlich geregelt. Folgende Regeln gelten: - Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden automatisch in den im Vergleich zur bisherigen Pflegestufe nächst höheren Pflegegrad übergeleitet Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen (die gegebenenfalls auch körperlich eingeschränkt sein können), werden automatisch in den übernächsten Pflegegrad überführt Überleitungsregelungen des PSG II: Erklärung der 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
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