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Stadt Lorch
Beratungsunterlage Nr. 17/28
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ASU 09.03.2017
ÖFFENTLICH
TO Nr. 4
Antrag auf Baugenehmigung
Nutzungsänderung – bisher: Ausstellungsraum für Autos; neu: Einbau eines Cafés
und eines Rauchercafés
Baugrundstück: Flst. 122, Talstraße 4 in Lorch-Weitmars
I.
Der Antragsteller beabsichtigt in dem vormaligen Ausstellungsraum für Fahrzeuge ein
Café und ein Rauchercafé einzubauen. Für die Umnutzung sind im Erdgeschoss
verschiedene Trennwände erforderlich. Hierzu gehört u. a. der Einbau der
erforderlichen WC’s, Lager- und Personalräume.
Das Café ist mit einer Nutzfläche von 148 qm geplant, für das Rauchercafé sind es
35 qm. Beide Cafés sind baulich durch eine Trennwand voneinander getrennt und
haben jeweils eigene WC- Anlagen und Lagerräume. Zwischen den Cafés ist eine
Verbindungstür vorhanden. Nach Angaben des Bauherrn sollen die beiden Cafés
unabhängig voneinander betrieben werden. In den Cafés sollen jeweils 3
Spielautomaten aufgestellt werden.
Nördlich des vormaligen Ausstellungsraumes soll ein Anbau für Küche und Personal
erstellt werden.
In die Lagerräume der bestehenden Kfz- Werkstatt sollen WC- Anlagen eingebaut
werden.
Das Landratsamt hat außerdem bei einer Baukontrolle am 02.02.2017 einen
genehmigungspflichtigen Anbau festgestellt. Diese Halle wurde nördlich an die KfzWerkstatt angebaut und ist nun ebenso in den Bauantragsunterlagen enthalten.
Bemaßungen der anzubauenden Bauteile sowie deren Trauf- und Firsthöhen sind in
den Bauantragsunterlagen nicht enthalten. Im Lageplan sind die Anbauten (nördliche
Halle sowie Personal- und Küchenanbau an die vormalige Ausstellungshalle) nicht
dargestellt.
II.
In der Gemeinderatsitzung vom 10.11.2016 (GR 16/132) wurde bereits über eine
Nutzungsänderung der Ausstellungshalle in ein Café und eine Spielhalle beraten und
das Einvernehmen nicht erteilt.
Das Landratsamt hat mit der Entscheidung vom 21.02.2017 den Bauantrag
abgewiesen.
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Zum vorliegenden Antrag ist bei der Nachbarbeteiligung eine Einwendung
eingegangen, die durch die Erstellung zweier Cafés eine indirekte Nutzung der Cafés
als Spielhalle befürchtet.
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Weitmars-Süd“ vom 10.11.1978. Nach der Baunutzungsverordnung ist dieser
Bereich als Gewerbegebiet eingestuft. Demnach sind Gaststätten und Cafés zulässig.
Die bereits vorhandene vormalige Ausstellungshalle befindet sich außerhalb der
Baulinie. Eine Befreiung wurde seinerzeit hierfür erteilt.
Der geplante Anbau an diese vormalige Ausstellungshalle befindet sich ebenfalls
außerhalb der Baulinie. Auch hierfür kann das Einvernehmen erteilt werden.
Vom Landratsamt liegt bisher noch keine Stellungnahme vor.
III.
Beschlussvorschlag:
Einvernehmen wird erteilt.
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