Wichtig - Aufruf an alle Mitglieder - Eilt ! 08.03.2017 Kreisbauernverband Stade e.V. Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes Sehr geehrte Mitglieder, die niedersächsische Landesregierung hat am 29. November 2016 den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes auf den Weg gebracht. Hierin beinhaltet sind ganz gravierende Regelungen für die landwirtschaftlichen Flächen und Betriebe. In der Plenardebatte am 3.3. 17 wurden trotz intensiven Dialogs des Landesverbandes mit dem Minister und Politikern und etlicher Iniativen von Kreislandvolkverbänden kein Einlenken gezeigt. Die Diskussion um Befreiung von diesem Verbot in bestimmten Gebieten ist nicht zielführend und entbehrt jeglicher fachlichen Grundlage . Es ist nach wie vor vorgesehen, dass an jeglichen Gewässern (unabhängig, ob Wasser führend oder nicht) beidseitig 5 Meter nicht mehr gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen. Das wird für etliche Flächen das „Aus in der Bewirtschaftung“ bedeuten. Insofern sind erhebliche finanzielle Nachteile für die Bewirtschafter – aber auch für die Eigentümer (Verpächter) zu erwarten. (Vermögensverluste / fehlende Pachtgelder u. a.). Insofern hat das Gesetz neben den Fragen der diffusen Einträge in Oberflächengewässer auch eine sehr harte soziale Komponente. Wir wehren uns gegen diesen Frontalangriff auf die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. In der Anlage übersenden wir Ihnen einen Entwurf für ein Protestschreiben mit der Bitte, dies auszufüllen, ggfs. abzuändern und an uns zurückzugeben. Das Anschreiben ist auch im Downloadbereich unter www.stader-landwirtschaft.de abrufbar. Nehmen Sie auch Ihre Verpächter und Nachbarn mit in die Pflicht. Setzen Sie sich mit dem Ortsvertrauensmann und Berufskollegen zusammen und füllen Sie das beigelegte Anschreiben aus. Je mehr Scheiben zusammenkommen und je stärker der Druck aus der Fläche wird, umso eher haben wir die Chance und Möglichkeit, diesen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes abzuwenden. Wir brauchen für den Protest gegen diese Regelung von ALLEN BETROFFENEN BETRIEBEN UND VERPÄCHTERN das ausgefüllte und unterschriebene Anschreiben! Bitte senden/faxen/mailen Sie Ihr Anschreiben schnellstmöglich an die Geschäftsstelle Kreisbauernverband Stade e.V. Bleichergang 12 21680 Stade Mail: [email protected] Fax: 04141-5191111 Mit freundlichem Gruß aus dem Landvolkhaus …………………………………………. …………………………………………. …………………………………………. …………………………………………. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Herrn Minister Stefan Wenzel Archivstraße 2 30169 Hannover Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes Sehr geehrter Herr Minister Wenzel, die niedersächsische Landesregierung hat am 29. November 2016 im Kabinett den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes beschlossen. Aus der Presseberichterstattung über die Landtagsdebatte zu dem Entwurf am 3.3. entnehme ich , das Sie im Wesentlichen keine Rücksicht auf bisher vorgetragene Bedenken und Anregungen seitens meines Verbandes , des Niedersächsischen Landvolkes, aufgenommen haben. Da Sie weiterhin einen Regelabstand von fünf Metern zu Gewässern I., II. und III. Ordnung mit der Bewirtschaftungsauflage „kein Pflanzenschutz und keine Düngung“ beabsichtigen, sehe ich sowohl meine Eigentumsrechte als auch meine Berufsfreiheit verletzt . Daher fordere ich Sie auf , den Entwurf zurückzuziehen und erhebe aufgrund erheblicher Betroffenheit Einspruch mit folgender Begründung : Ich/Wir besitze/n oder bewirtschaften einen landwirtschaftlichen Betrieb / Flächen in ………………………….. Gemeinde ………………………. von insgesamt …………….. ha. Etliche Flurstücke sind umgeben von Gewässern II. und III. Ordnung. Durch einen nach dem Änderungsvorschlag vorgesehenen 5 Meter breiten z.T. ja beidseitigen Gewässerrandstreifen würde/n ich / wir insgesamt …………… % der Fläche, somit ……………….. ha, dauerhaft in der Bewirtschaftung verlieren. Die Flächen sind durch Generationenarbeit kultiviert und mit dem dazu notwendigen Gewässersystem hergerichtet worden. Zum Teil mit harter körperlicher Arbeit sind die Grundlagen geschaffen worden, um darauf mit landwirtschaftlicher / obstbaulicher Bewirtschaftung Nahrungsmittel zu produzieren. Oberstes Ziel war, durch Entwässerung die Urbarmachung für eine Besiedlung und produktive Kulturlandschaft zur dauerhaften Ernährungssicherstellung und eigener Existenz zu schaffen. Das jetzt angestrebte generelle Ausbringungsverbot von Düngemitteln jeglicher Art (auch Wirtschaftsdünger, zu denen doch auch die in der Plenardiskussion aufgezählten Kuhfladen zählen?) sowie das komplette Verbot zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedeuten einen massiven Eingriff ins Eigentum und eine gravierende Beschränkung in der Verfügbarkeit bewirtschafteter Flächen. Auf Ackerflächen wird damit ein fachgerechter pflanzenbaulicher Anbau in diesem Streifen unmöglich, da unsere Kulturpflanzen ausreichend ernährt (Justus v.. Liebig – Gesetz vom Minimum der Nährstoffe ) und vor Schaderregern geschützt (sonst z. T. Vermarktungsverbot) werden müssen. Die geplanten Gewässerrandstreifen werden über sehr kurze Zeit ausgemergelt sein und sind wirtschaftlich für mich/uns nicht mehr nutzbar. Damit würde außerdem seitens der Landesregierung sowohl beim Eigentümern wie auch den Bewirtschaftern eine extreme soziale Härte gebilligt. Das fehlende betriebliche Einkommen bei den Bewirtschaftern und die fehlenden Pachteinnahmen der Eigentümer gehen für ganze Personenkreise hin bis zur Existenzbedrohung. Die Folgen für die rechtliche Änderung bestehender oft langfristiger Pachtverträge und die eintretenden mittelbaren und unmittelbaren Vermögensverluste sind für mich erheblich und werden Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Das Ansinnen ökologischer Entwicklung dieser Flächen und die Möglichkeit für die Unteren Wasser- und Naturschutzbehörden, dies noch bis auf 25 m auszuweiten, widerspricht allen logischen Gedanken unserer Urväter und ist m. E. Im Angesicht von weltweit 800 Mio. hungernder Menschen ein Verbrechen. Es werden sich in dieser Flächenstruktur Wildpflanzen ansiedeln, die teilweise z.B. für die Tiergesundheit (oder auch in Honig schon belastend nachgewiesen wie Jakobskreuzkraut) äußert problematisch sind . Ferner muss durch die fehlenden Erträge zur Kompensation Grundfutter zugekauft werden. Gras wird ggfs. durch Mais und Getreide ersetzt. Um jedoch die nötigen Eiweiße für die Tierfütterung zu erhalten, muss vom Handel Sojaschrot zugekauft werden. Die Änderung des nieders. Wassergesetzes greift also massiv in die Ertrags- und Kostenstruktur meines/unseres landwirtschaftlichen Betriebes ein und belastet das Familieneinkommen schwer. Die Ausbringungstechnik bei Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln ist zwischenzeitlich exakt einzustellen, so dass ein 5 Meter Gewässerrandstreifen völlig unverhältnismäßig und überzogen ist. Ein pauschaler Verbotsabstand von mehr als 1 Meter von der Gewässeroberkante ist nicht begründbar und für mich/uns überhaupt nicht akzeptabel. Das vorgesehene Maßnahmenpaket kommt einem Enteignungstatbestand ohne irgendwelchen finanziellen Ausgleich gleich. Deshalb fordere ich/ wir das Umweltministerium und die Landesregierung auf, das geplante Gesetzesvorhaben komplett zurückzunehmen. ……………………………., …………………… Ort Datum …………………………………………
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