Wir brauchen für den Protest gegen diese Regelung von ALLEN

Wichtig - Aufruf an alle Mitglieder - Eilt !
08.03.2017
Kreisbauernverband Stade e.V.
Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes
Sehr geehrte Mitglieder,
die niedersächsische Landesregierung hat am 29. November 2016 den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen
Wassergesetzes auf den Weg gebracht. Hierin beinhaltet sind ganz gravierende Regelungen für die landwirtschaftlichen Flächen
und Betriebe.
In der Plenardebatte am 3.3. 17 wurden trotz intensiven Dialogs des Landesverbandes mit dem Minister und Politikern und etlicher
Iniativen von Kreislandvolkverbänden kein Einlenken gezeigt. Die Diskussion um Befreiung von diesem Verbot in bestimmten
Gebieten ist nicht zielführend und entbehrt jeglicher fachlichen Grundlage .
Es ist nach wie vor vorgesehen, dass an jeglichen Gewässern (unabhängig, ob Wasser führend oder nicht) beidseitig
5 Meter nicht mehr gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden
dürfen.
Das wird für etliche Flächen das „Aus in der Bewirtschaftung“ bedeuten. Insofern sind erhebliche finanzielle Nachteile für die
Bewirtschafter – aber auch für die Eigentümer (Verpächter) zu erwarten. (Vermögensverluste / fehlende Pachtgelder u. a.).
Insofern hat das Gesetz neben den Fragen der diffusen Einträge in Oberflächengewässer auch eine sehr harte soziale
Komponente.
Wir wehren uns gegen diesen Frontalangriff auf die Landwirtschaft und den ländlichen Raum.
In der Anlage übersenden wir Ihnen einen Entwurf für ein Protestschreiben mit der Bitte, dies auszufüllen, ggfs. abzuändern und an
uns zurückzugeben. Das Anschreiben ist auch im Downloadbereich unter www.stader-landwirtschaft.de abrufbar.
Nehmen Sie auch Ihre Verpächter und Nachbarn mit in die Pflicht.
Setzen Sie sich mit dem Ortsvertrauensmann und Berufskollegen zusammen und füllen Sie das beigelegte Anschreiben aus. Je mehr
Scheiben zusammenkommen und je stärker der Druck aus der Fläche wird, umso eher haben wir die Chance und Möglichkeit, diesen
Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes abzuwenden.
Wir brauchen für den Protest gegen diese Regelung
von
ALLEN BETROFFENEN BETRIEBEN UND
VERPÄCHTERN
das ausgefüllte und unterschriebene Anschreiben!
Bitte senden/faxen/mailen Sie Ihr Anschreiben schnellstmöglich an die Geschäftsstelle
Kreisbauernverband Stade e.V.
Bleichergang 12
21680 Stade
Mail: [email protected]
Fax: 04141-5191111
Mit freundlichem Gruß
aus dem Landvolkhaus
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Niedersächsisches Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz
Herrn Minister Stefan Wenzel
Archivstraße 2
30169 Hannover
Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes
Sehr geehrter Herr Minister Wenzel,
die niedersächsische Landesregierung hat am 29. November 2016 im Kabinett den Entwurf zur
Änderung
des
Niedersächsischen
Wassergesetzes
beschlossen.
Aus
der
Presseberichterstattung über die Landtagsdebatte zu dem Entwurf am 3.3. entnehme ich , das
Sie im Wesentlichen keine Rücksicht auf bisher vorgetragene Bedenken und Anregungen
seitens meines Verbandes , des Niedersächsischen Landvolkes, aufgenommen haben. Da Sie
weiterhin einen Regelabstand von fünf Metern zu Gewässern I., II. und III. Ordnung mit der
Bewirtschaftungsauflage „kein Pflanzenschutz und keine Düngung“ beabsichtigen, sehe
ich sowohl meine Eigentumsrechte als auch meine Berufsfreiheit verletzt .
Daher fordere ich Sie auf , den Entwurf zurückzuziehen und erhebe aufgrund erheblicher
Betroffenheit
Einspruch
mit folgender Begründung :
Ich/Wir besitze/n oder bewirtschaften einen landwirtschaftlichen Betrieb / Flächen in
………………………….. Gemeinde ………………………. von insgesamt …………….. ha.
Etliche Flurstücke sind umgeben von Gewässern II. und III. Ordnung. Durch einen nach dem
Änderungsvorschlag vorgesehenen 5 Meter breiten z.T. ja beidseitigen Gewässerrandstreifen
würde/n ich / wir insgesamt …………… % der Fläche, somit ……………….. ha, dauerhaft in der
Bewirtschaftung verlieren.
Die Flächen sind durch Generationenarbeit kultiviert
und mit dem dazu notwendigen
Gewässersystem hergerichtet worden. Zum Teil mit harter körperlicher Arbeit sind die
Grundlagen geschaffen worden, um darauf mit landwirtschaftlicher / obstbaulicher
Bewirtschaftung Nahrungsmittel zu produzieren. Oberstes Ziel war, durch Entwässerung die
Urbarmachung für eine Besiedlung und produktive Kulturlandschaft zur dauerhaften
Ernährungssicherstellung und eigener Existenz zu schaffen.
Das jetzt angestrebte generelle Ausbringungsverbot von Düngemitteln jeglicher Art (auch
Wirtschaftsdünger, zu denen doch auch die in der Plenardiskussion aufgezählten Kuhfladen
zählen?) sowie das komplette Verbot zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedeuten
einen massiven Eingriff ins Eigentum und eine gravierende Beschränkung in der Verfügbarkeit
bewirtschafteter Flächen.
Auf Ackerflächen wird damit ein fachgerechter pflanzenbaulicher Anbau in diesem Streifen
unmöglich, da unsere Kulturpflanzen ausreichend ernährt (Justus v.. Liebig – Gesetz vom
Minimum der Nährstoffe ) und vor Schaderregern geschützt (sonst z. T. Vermarktungsverbot)
werden müssen. Die geplanten Gewässerrandstreifen werden über sehr kurze Zeit
ausgemergelt sein und sind wirtschaftlich für mich/uns nicht mehr nutzbar.
Damit würde außerdem seitens der Landesregierung sowohl beim Eigentümern wie auch den
Bewirtschaftern eine extreme soziale Härte gebilligt. Das fehlende betriebliche Einkommen bei
den Bewirtschaftern und die fehlenden Pachteinnahmen der Eigentümer gehen für ganze
Personenkreise hin bis zur Existenzbedrohung.
Die Folgen für die rechtliche Änderung bestehender oft langfristiger Pachtverträge und die
eintretenden mittelbaren und unmittelbaren Vermögensverluste sind für mich erheblich und
werden Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.
Das Ansinnen ökologischer Entwicklung dieser Flächen und die Möglichkeit für die Unteren
Wasser- und Naturschutzbehörden, dies noch bis auf 25 m auszuweiten, widerspricht allen
logischen Gedanken unserer Urväter und ist m. E. Im Angesicht von weltweit 800 Mio.
hungernder Menschen ein Verbrechen.
Es werden sich in dieser Flächenstruktur Wildpflanzen ansiedeln, die teilweise z.B. für die
Tiergesundheit (oder auch in Honig schon belastend nachgewiesen wie Jakobskreuzkraut)
äußert problematisch sind . Ferner muss durch die fehlenden Erträge zur Kompensation
Grundfutter zugekauft werden. Gras wird ggfs. durch Mais und Getreide ersetzt. Um jedoch die
nötigen Eiweiße für die Tierfütterung zu erhalten, muss vom Handel Sojaschrot zugekauft
werden. Die Änderung des nieders. Wassergesetzes greift also massiv in die Ertrags- und
Kostenstruktur meines/unseres landwirtschaftlichen Betriebes ein und belastet das
Familieneinkommen schwer.
Die Ausbringungstechnik bei Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln ist zwischenzeitlich exakt
einzustellen, so dass ein 5 Meter Gewässerrandstreifen völlig unverhältnismäßig und
überzogen ist. Ein pauschaler Verbotsabstand von mehr als 1 Meter von der
Gewässeroberkante ist nicht begründbar und für mich/uns überhaupt nicht akzeptabel.
Das vorgesehene Maßnahmenpaket kommt einem Enteignungstatbestand ohne irgendwelchen
finanziellen Ausgleich gleich. Deshalb fordere ich/ wir das Umweltministerium und die
Landesregierung auf, das geplante Gesetzesvorhaben komplett zurückzunehmen.
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Ort
Datum
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