Münster, 06.03.2017 Landwirtschaftskammer NRW Referate Landbau und Pflanzenschutz Nevinghoff 40, 48147 Münster Redaktion: Tobias Schulze Bisping Seitenzahl: 3 Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz im Rheinland und in Westfalen‐Lippe Der Himmel zeigt sich trüb und grau. Bei Temperaturen um 10 °C ist es meist regnerisch. Rapsschädlinge Erste Rapsschädlinge sind um den 15. Februar in die Bestände eingeflogen. Zum Teil wurden die Bekämpfungsrichtwerte von 10 Käfern je Gelbschale überschritten. Am Wochenende hat weiterer Zuflug stattgefunden. Bis Mitte März ist unbeständiges, kühles Wetter gemeldet. Bei Temperaturen unter 12 °C sind Behandlungen nicht erforderlich. Wird es über einige Tage deutlich wärmer sind Behandlungen zu Beginn der Schönwetterphase angeraten. Das Schadpotential ist auf schlechten Standorten bzw. in schwach entwickelten Raps am höchsten. Virussymptome im Getreide Trotz durchgeführter Herbstbehandlungen gegen Läuse im Getreide zeigen sich teilweise Symptome des Gelbverzwergungsvirus in Gerste. Typische Symptome sind kleine gelbe, kreisrunde Nester oder gelbe Einzelpflanzen die sich im Vergleich zu grünen, gesunden Pflanzen leicht heraus ziehen lassen. Sehr wahrscheinlich erfolgte die Behandlung auf diesen Flächen zu spät. Außerdem gibt es Flächen mit Starkbefall. I.d.R. ist hier kein Insektizid gefallen. In beiden Fällen sollte bei sonniger Witterung auf Läuse kontrolliert werden. Dazu gegen die Sonne gucken. Die Läuse bleiben sitzen, springen nicht weg. Behandelte Flächen sind in Kombinatinon mit den Winterfrösten nach unserer Beobachtung befallsfrei. Hier macht eine frühe Behandlung keinen Sinn. Bei nicht befallenen Flächen sollte auch die Masse der Läuse abgestorben sein. Lassen sich aber z.B. in wärmeren Lagen einfach Läuse finden ist eine zeitige Behandlung angeraten um eine weitere Verbreitung des Virus zu unterbinden. Geeignet sind die gängigen Pyrethroide wie z.B. Karate Zeon mit 75 ml/ha. Mischungen mit Herbiziden und oder Blattdüngern sind möglich. Nachbehandlung Fuchsschwanz Aufgrund der Trockenheit des vergangenen Herbstes sind viele Saaten verspätet aufgelaufen und damit unfreiwillig zur Spätsaat geworden. Die Anzahl der nachgelaufenen Fuchsschwanzpflanzen ist auf Flächen mit Vorbehandlung im Herbst durch diesen „Spätsaat‐Effekt“ relativ gering. Die Wirkungsgrade liegen bei 95 bis 100 %. In jedem Fall empfiehlt sich bei Herbstvorlage jetzt eine Nachkontrolle der Flächen (zwischen den Reihen und Saatanschlüssen suchen). Für eine Nachbehandlung in Weizen empfehlen sich 400 bis 500 g/ha Atlantis + 0,8 bis 1,0 l/ha FHS + 30 l/ha AHL oder 10 kg/ha SSA (Sackware). Bis einschließlich 15.03. dürfen auf drainierten Flächen max. 400 g/ha Atlantis ausgebracht werden. In Triticale ist die Menge auf 300 g/ha laut Zulassung begrenzt. Sobald die Flächen befahrbar sind, sollte die Maßnahme erfolgen. Bessere Wirkungsgrade erreicht man zu Beginn einer Hochdruckwetterphase. Wo im Herbst noch keine Behandlung erfolgt ist, können ohne Wirkungsverluste folgende Unkrautpartner zugegeben werden: 70 g/ha Biathlon 4 D + 1,0 l/ha Dash (Lücke: Stiefmütterchen, Storchschnabel). Dash ersetzt AHL) oder 50 g/ha Pointer Plus (Lücke: Ehrenpreis, Erdrauch) oder 30 g/ha Artus (Verätzungen möglich, nur in gut entwickelten Beständen einsetzen). In Gerste kann jetzt nur noch mit 1,2 l/ha Axial gegen Fuchsschwanz nachgefahren werden. Die Wirkungsgrade vom Axial 50 sind oftmals nicht mehr zufriedenstellend. Hat Axial 50 in den Vorjahren, trotz guter Anwendungstermine, nicht mehr ausreichend funktioniert sind weitere Einsätze zwecklos. Unkräuter ausschalten Die Herbstherbizide erfassen nicht alle Unkräuter sicher. Besonders Gerste und Roggen sollten vor dem ersten Wachstumsregler‐Einsatz unkrautfrei sein. Auf leichten Böden bleibt oft die Kornblume stehen. Dagegen empfehlen sich 200 ml/ha Primus Perfect. Klettenlabkraut, Kamille und Kreuzblütler werden ebenfalls erfasst. Hundskerbel, der in den letzten Jahren verstärkt auftritt, kann z.B. mit 50 g/ha Pointer Plus ausgeschaltet werden. Auch dieses Produkt wirkt gegen die oben aufgeführten Unkräuter. IPU aufbrauchen IPU‐haltige Produkte haben die Zulassung verloren. Die Aufbrauchfrist endet am 30.09.2017. Sie sollten also in diesem Frühjahr aufgebraucht werden. Broadway mit neuem Formulierunghilfsstoff Broadway hat einen neuen Formulierungshilfsstoff. Dieser sollte nicht mit Restmengen vom alten gemischt werden. Es kann sonst zu Schlierenbildung kommen. Getreide – aktueller Entwicklungsstand Im Gegensatz zum letzten Jahr ist die Entwicklung des Getreides deutlich verhaltener. Weit entwickelte Gerste erreicht das Bestockungsende. An Krankheiten kommt gelegentlich Mehltau in nicht bekämpfungswürdigem Umfang auf. Der Winterweizen befindet sich in Abhängigkeit vom Saattermin im 4‐Blattstadium bis Mitte Bestockung. Auch hier treten kaum Krankheiten auf. Roggen und Triticale sind ebenfalls gut entwickelt, in der Regel gesund und haben meist die Hauptbestockung erreicht. Als nächste Maßnahme steht, falls noch nicht geschehen, die Unkrautbekämpfung an, vordergründlich die Ungrasbekämpfung. Ein Frühjahrsbefall mit Läusen in Getreide wurde bis jetzt nicht beobachtet. Vereinzelt treten in Gerste jetzt Nester mit dem Gelbverzwergungsvirus auf. Sommerungen – nicht „hereinschmieren“! Die Aussaat von Sommerungen (Leguminosen, Sommergetreide) steht jetzt an. Auf Teilflächen ist sie auch schon erfolgt. Ein „Hereinschmieren“ in völlig übernässte Boden macht allerdings keinen Sinn. Warten sie daher in Ruhe ab, bis die Oberböden ausreichend abgetrocknet sind. Es empfehlen sich folgende Aussaatstärken: Ackerbohnen 45‐50 Kö./m2, Futtererbsen 70‐80 Kö./m2, Sommergerste 270‐300 Kö./m2, Sommerhafer 260‐300 Kö./m2 und Sommerweizen 320‐400 Kö./m2. Körnerleguminosen – Löcher im Ackerbohnensaatgut Schon bei der Ernte im letzten Jahr fielen Löcher in den Ackerbohnen auf. Dieser Schaden wurde von den Larven bzw. Käfern des Pferdebohnenkäfers verursacht. Der Schädling ist 3 bis 4 mm lang, dunkel gefärbt und dicht behaart, auf der Bauchseite grau und auf der Rückenseite braun mit Flecken. Er flog ab Mitte Juni in die Bestände ein und legte dort Eier ab, aus denen sich die Larven entwickelten, die in die Hülsen und später in die Körner einwanderten. Ein Teil der Jungkäfer schlüpfte ab Mitte August, ein anderer Teil verblieb als Larve im Samen und kam somit ins Lager. Ein geringer Anteil schlüpfte dort, was dann zu Vermarktungsproblemen führte. Der Schädling tritt meist an den unteren Hülsen auf, deswegen ist eine direkte Bekämpfung wegen der fortgeschrittenen Bestandeshöhe sehr schwierig. Auch brachten in Versuchen mehrmalige Insektizidanwendungen keine positiven Ergebnisse. Es stellt sich die Frage, wie sieht es mit der Keimfähigkeit von Ackerbohnen aus, wenn sie Löcher aufweisen? Dazu wurden mehrere Keimfähigkeitstestungen durchgeführt. Die Keimfähigkeit von befallenen Körnern lag bei 49 bis 62 Prozent, die von nicht befallenen bei 88 bis 96 Prozent. Bei zertifiziertem Saatgut wurde die Keimfähigkeit untersucht und ist auf dem Etikett angegeben. Falls sie eigenes Saatgut verwenden wollen, sollten sie einen Keimtest machen. Foto: Löcher bedeuten weniger Keimfähigkeit (Ewald Winkelheide) Körnerleguminosen – Unkrautbekämpfung planen Erste Ackerbohnen sind im Rheinland gesät worden. Eine wichtige Maßnahme den Ertrag abzusichern, ist die Unkrautbekämpfung. Neu in diesem Jahr ist, dass für das einzige im Nachauflauf einsetzbare Präparat Basagran, mit Wirkung gegen Klette, Vogelmiere und Kamille, die Zulassung zum 31.12.2016 endete. Nach der Abverkaufsfrist, die am 30.06.2017 abläuft, darf das Herbizid noch 12 Monate angewendet werden. Bevor man mit diesem Präparat plant, ist dessen Verfügbarkeit zu überprüfen. Sollte das Herbizid nicht mehr verfügbar sein, so kann die Unkrautbekämpfung ausschließlich nur noch im Vorauflauf erfolgen. Hierbei sind entsprechend der zu erwartenden Verunkrautung robuste Aufwandmengen anzuwenden. Kamille, Klette, Stiefmütterchen und Gänsefuß werden sehr gut mit der Kombination aus 3,0 l/ha Bandur + 2,0 l/ha Stomp Aqua oder 3,0 l/ha Boxer + 2 l/ha Stomp Aqua bekämpft. Treten auch Knöteriche auf, so hat die Kombination aus 2,4 kg/ha Novitron ergänzt mit 0,5 l/ha Bandur Vorteile. Die Anwendung sollte bei günstigen Witterungs‐ und Keimbedingungen spätestens bis sieben Tage nach der Saat auf einen abgesetzten, im Idealfall feuchten Acker erfolgen. Schlagkartei – Sorgfältig aufzeichnen ist Pflicht! Wer einen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb leitet, ist verpflichtet Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu führen. Diese sind elektronisch oder schriftlich festzuhalten. Die Aufzeichnungen müssen den Anwender, die Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name des Präparates, nicht den Wirkstoff), die Aufwandmenge und die behandelte Kultur enthalten. Um Nachfragen zu vermeiden, sollten diese Dokumente vollständig, übersichtlich, geordnet und leserlich sein. Nähere Informationen und Formblätter unter: www.pflanzenschutzdienst.de/genehmigungen/pdf/muster‐aufzeichnung.pdf Beispieltabelle für die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmaßnahmen Anwendungsfläche Datum Kultur Präparat Aufwandmenge Name Anwender
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