Telefon 055 646 69 15 Fax 055 646 69 19 E-Mail: [email protected] www.gl.ch Staats- und Jugendanwaltschaft Administrativmassnahmen Merkblatt: Führerausweis und Alkohol-Fahr-Abstinenz Ausgangslage Im Rahmen einer Fahreignungsabklärung wurde die Auflage einer „Alkohol-Fahr-Abstinenz“ mit Kontrolle des Trinkverhaltens empfohlen. Häufig gestellte Fragen Was bedeutet die Auflage der „Alkohol-FahrAbstinenz mit Kontrolle des Trinkverhaltens“? Die Auflage hat folgende Konsequenzen Im Gegensatz zu gesetzlichen Blutalkohol-Limite von 0.50 Promille dürfen Sie ein Fahrzeug nur mit 0.00 Promille lenken. Sollten Sie bei bestehender Auflage mit Alkohol am Steuer (ab 0.01 Promille) angehalten werden, müssen sie mit einem Führerausweisentzug rechnen. Im Alltag dürfen Sie Alkohol im „sozialverträglichen“ Mass konsumieren. Ihr Trinkverhalten wird mittels Haaranalyse in regelmässigen Abständen überprüft (meistens alle 6 Monate). Was ist ein „sozialverträglicher Alkoholkonsum“? Von „sozialverträglichem Alkoholkonsum“ spricht man, wenn nicht täglich und nicht übermässig Alkohol konsumiert wird. Beispielsweise ab und zu ein „Feierabendbier“ oder zwischendurch ein Glas Wein zum Essen. Rausch- und Komatrinken hingegen gehört nicht dazu. In welchen Fällen wird eine Alkohol-FahrAbstinenz-Auflage angeordnet? Eine Alkohol-Fahr-Abstinenz-Auflage wird unter anderem in folgenden Fällen empfohlen: Wie lange bleibt diese Auflage bestehen? Die Auflage besteht bis zum Wegfall des Anordnungsgrunds und in jedem Fall bis zur Aufhebung durch die Administrativmassnahmebehörde. In welchen Fällen ist eine Alkohol-Haaranalyse notwendig? Zur Überprüfung, dass unter der Auflagen der Alkohol-Fahr-Abstinenz nicht übermässig Alkohol getrunken wird, erfolgt in der Regel eine Verlaufskontrolle mit Haaranalyse auf das Trinkalkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG). 1. Bei Befürwortung der Fahreignung nach Vorfälle mit Alkohol im Strassenverkehr (FiaZ). 2. Bei potentieller Verstärkung einer Medikamenten-Wirkung durch Alkohol z.B. bei: Substitutionstherapie (z.B. mit Methadon, Subutex) bei Therapie eines chronischen Schmerzsyndroms mit starken, meist Opiat-artigen Schmerzmitteln bei einer Behandlung mit Psychopharmaka 3. Bei gewissen Erkrankungen, die durch Alkohol ungünstig beeinflusst werden können (beispielsweise bei einer Epilepsie-Problematik) Die Dauer und Häufigkeit der Verlaufskontrollen werden im Gutachten respektive in der Verfügung der Administrativmassnahmebehörde festgelegt. ACHTUNG: Wird dabei ein Alkoholüberkonsum (EtG-Werte > 30pg/mg) festgestellt, müssen Sie mit der Ablehnung Ihrer Fahreignung und somit mit einem Führerausweisentzug rechnen. Was muss ich für die Haaranalyse beachten? Die Kopfhaare müssen für die Untersuchung mind. 5 cm lang sein. Für ein zuverlässiges Resultat braucht es kosmetisch unbehandelte Haare (nicht gefärbt, gebleicht oder getönt). Ansonsten kann dadurch das Resultat verfälscht werden, was zu einer Ablehnung der Fahreignung führen kann. Zuständige Stellen Medizinische Fragen Institut für Rechtsmedizin Zürich (IRMZ), Abteilung Verkehrsmedizin, Kurvenstrasse 31, 8006 Zürich; Tel. 044 635 76 00; Fax 044 635 76 05; www.irm.uzh.ch; [email protected] oder bei einem/einer Arzt/ Ärztin mit dem Titel Verkehrsmediziner/-in „SGRM“ oder mit einem von der SGRM als gleichwertig anerkannten Titel. Fragen zum Führerausweis Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus, Administrativmassnahmen, Postgasse 29, 8750 Glarus; Tel. 055 646 69 15; Fax 055 646 69 19; www.gl.ch; [email protected]
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