Wahlhelfer gesucht

Landtagswahl am 14. Mai 2017
Wahlhelfer gesucht!
Bei der diesjährigen Landtagswahl am 14. Mai sind die insgesamt 47 Dorstener Wahllokale mit
ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern zu besetzen. Für diese Tätigkeit werden wieder Bürgerinnen
und Bürger gesucht, die zur Landtagswahl wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle am Wahltag seit mindestens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnenden Deutschen,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Meldungen von Erst- und Jungwählern werden ausdrücklich begrüßt. Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30,- €; dieses wird am Wahltag vom Wahlvorsteher bar ausgezahlt.
Die Wahlvorstände treten am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal zusammen und gewährleisten
den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl; hierzu gehören u.a. das Führen des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen. Die Wahlzeit endet um
18.00 Uhr. Anschließend ist die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahllokal vorzunehmen.
Grundsätzlich sind die Wahlvorstände so besetzt, dass ein Schichtbetrieb möglich ist,
d.h. der eine Teil der „Mannschaft“ sitzt von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Wahllokal, der andere
Teil von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Um 7.30 Uhr müssen jedoch zunächst alle Mitglieder des
Wahlvorstandes im Wahllokal erscheinen, um den Wahlraum einzurichten und die Anwesenheitszeiten abzustimmen. Um 18.00 Uhr zur Auszählung müssen ebenfalls wieder alle anwesend sein.
Wenn Sie Interesse an einer solchen Tätigkeit haben, wenden Sie sich doch bitte einfach
schriftlich, telefonisch, persönlich, per E-Mail oder per Fax an die nachstehende Adresse.
Stadt Dorsten
Wahlamt
Klaus Ihling
Halterner Str. 5 (Rathaus)
Raum 134 (ab 18.4. Raum 213)
46284 Dorsten
Tel.: 0 23 62/ 66 33 40
Fax: 0 23 62/ 66 57 55
E-Mail: [email protected]