Jugendhilfe im Strafverfahren

Wahlhelfer*innen
gesucht
Was brauche ich, um
Wahlhelfer*in zu sein?
Jugendhilfe
im Strafverfahren
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in für
die Landtagswahl NRW kann jede
Person wahrnehmen, die für diese
Wahl wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl
NRW am 14.05.2017 ist, wer am
Wahltag:
Deutsche/r im Sinne des Artikels 116
Abs. 1 des Grundgesetzes ist;
das 18. Lebensjahr vollendet hat und
mindestens seit dem 16. Tag
(28.04.2017) vor der Wahl in
Nordrhein-Westfalen seine Wohnung,
bei mehreren Wohnungen seine
Hauptwohnung hat oder sich sonst
gewöhnlich aufhält und
keine Wohnung außerhalb des Landes
hat;
nicht nach § 2 Landeswahlgesetz vom
Wahlrecht ausgeschlossen ist und
im Wählerverzeichnis der Gemeinde
eingetragen ist oder einen Wahlschein
hat.
Stadt Minden
„Projekt Wahlen“
Großer Domhof 2
32423 Minden
Landtagswahl
Erklärung
Für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
sucht die Stadt Minden Wahlhelfer*innen.
Ich erkläre mich bereit, bei der Landtagswahl NRW am 14. Mai 2017 als
Wahlhelfer*in tätig zu sein.
Ein Tag im Wahllokal läuft so ab:
Vorname, Name, Geburtsdatum
- 7.30 Uhr Treffen des Wahlvorstandes/
der Beisitzer im Wahllokal zur Verpflichtung und Einteilung der Vor– und Nachmittagsschicht
Straße, Postleitzahl, Ort
- Vormittagsschicht
ca. 8 bis 13 Uhr
- Nachmittagsschicht
ca. 13 bis 18 Uhr
Telefon/Mobil-Nummer/E-Mail-Adresse
- Ermittlung des Wahlergebnisses
ab 18 Uhr durch die komplette Besetzung des Wahlvorstandes.
Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie 30 Euro als
Erfrischungsgeld.
Bei Fragen, wenden Sie sich an das
„Projekt Wahlen“ unter 0571 89 290 oder
per E-Mail: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Eventuelle Wünsche zum Einsatzort/
Wahllokal
Ihre schriftliche Zusage kann im Bürgerbüro (Großer Domhof 2, 32423 Minden) abgegeben oder in den Briefkasten
an der Bürgerhalle eingeworfen werden.
Oder senden Sie uns eine E-Mail an
[email protected] oder ein Fax
(0571 89282). Über Ihren Einsatzort
werden Sie schriftlich benachrichtigt.