Wahlhelfer*innen gesucht Was brauche ich, um Wahlhelfer*in zu sein? Jugendhilfe im Strafverfahren Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in für die Landtagswahl NRW kann jede Person wahrnehmen, die für diese Wahl wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt für die Landtagswahl NRW am 14.05.2017 ist, wer am Wahltag: Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist; das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag (28.04.2017) vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat; nicht nach § 2 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Stadt Minden „Projekt Wahlen“ Großer Domhof 2 32423 Minden Landtagswahl Erklärung Für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 sucht die Stadt Minden Wahlhelfer*innen. Ich erkläre mich bereit, bei der Landtagswahl NRW am 14. Mai 2017 als Wahlhelfer*in tätig zu sein. Ein Tag im Wahllokal läuft so ab: Vorname, Name, Geburtsdatum - 7.30 Uhr Treffen des Wahlvorstandes/ der Beisitzer im Wahllokal zur Verpflichtung und Einteilung der Vor– und Nachmittagsschicht Straße, Postleitzahl, Ort - Vormittagsschicht ca. 8 bis 13 Uhr - Nachmittagsschicht ca. 13 bis 18 Uhr Telefon/Mobil-Nummer/E-Mail-Adresse - Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18 Uhr durch die komplette Besetzung des Wahlvorstandes. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie 30 Euro als Erfrischungsgeld. Bei Fragen, wenden Sie sich an das „Projekt Wahlen“ unter 0571 89 290 oder per E-Mail: [email protected] Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Eventuelle Wünsche zum Einsatzort/ Wahllokal Ihre schriftliche Zusage kann im Bürgerbüro (Großer Domhof 2, 32423 Minden) abgegeben oder in den Briefkasten an der Bürgerhalle eingeworfen werden. Oder senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] oder ein Fax (0571 89282). Über Ihren Einsatzort werden Sie schriftlich benachrichtigt.
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