Pressemitteilung PDF - Zentraler Immobilien Ausschuss

Pressemitteilung
Gutachten zur Verschärfung der EnEV für Wirtschaftsimmobilien: Mindestwerte nicht mehr einzuhalten
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Verschärfung der EnEV 2016 sorgt für unverhältnismäßig hohe Anforderungen
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Verstoß gegen Prinzipien der Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit
Berlin, 02.03.2017 – Bei einer weiteren Verschärfung der EnEV 2016 – etwa auf
einen mit dem KfW-Standard 55 Standard vergleichbaren Effizienzhausstandard – ist
die Wärmeversorgung bei Wirtschaftsimmobilien nicht mehr mit allen Energieträgern
möglich und stellt unverhältnismäßig hohe Anforderungen an die thermische Qualität
der Gebäudehülle. Zu diesem Schluss kommt das „Gutachten zur Verschärfung der
EnEV und Zusammenlegung EnEV / EEWärmeG für Wirtschaftsimmobilien“. Dieses
hatte die Task Force Energie des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. bei Univ.
Prof. Dr.-Ing. M. Norbert Fisch, CEO der EGS-plan Ingenieurgesellschaft, Stuttgart
und Direktor des IGS, TU-Braunschweig, in Auftrag gegeben. „Hierdurch bestätigen
sich die ersten Erkenntnisse des Zwischenberichts von September letzten Jahres“,
sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Die Prinzipien von Technologieoffenheit, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität werden durch weitere Verschärfungen der Effizienzstandards verletzt. Wir müssen und können die Klimaschutzziele mit
effizienteren Methoden erreichen.“
„Die im Klimaschutzplan der Bundesregierung angestrebten ambitionierten Reduzierungen der Treibhausgas-Emissionen sind durch weitere Verschärfungen der EnEV
nicht annähernd zu erreichen, da die überwiegenden CO2- Emissionen in Wirtschaftsimmobilien nicht von der EnEV beeinflusst werden. Durch Betriebsoptimierungen der Gebäude und Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien in den
Strom- und Gasnetzen sind erheblich größere und wirtschaftlichere Reduktionen erreichbar“, erklärt Prof. Fisch. „Weitere verschärfte Anforderungen an die thermische
Qualität der Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf zur thermischen Konditionierung von Wirtschaftsimmobilien sind nicht zielführend.“
Mindestanforderungen nicht mehr einzuhalten
Im Segment der Büroimmobilien kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass bei
einer weiteren Verschärfung der seit 1. Januar 2016 gültigen EnEV 2016 die Wärmeversorgung alleine mit einem Gaskessel nicht mehr möglich ist. Fernwärme und Wärmepumpensysteme können bei Bürobauten lediglich in Zusammenhang mit einer
deutlich verbesserten Gebäudehülle den Energieeffizienzstandard KfW 55 erreichen.
Die Anforderungswerte des KfW 55-Standards könnten durch den Einsatz von Photovoltaik zur solaren Strombereitstellung erheblich kosteneffizienter im Vergleich zur
weiteren Verbesserung der Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik erfüllt werden.
Auch bei Hotelimmobilien ist die Wärmeversorgung mit den zugrunde gelegten Technologien nicht mehr möglich, wenn die derzeitig gültige EnEV weiter verschärft wird.
„Auch mit einer erheblich verbesserten Gebäudehülle liegen die Bedarfswerte deutlich über den Anforderungswerten“, so Prof. Fisch. „Diese ließen sich nur durch den
Einsatz von Photovoltaik-Anlagen einhalten.“ Bei Shopping Malls führten bereits die
gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2014 dazu, dass mit dem Energieträger Erdgas die Mindestwerte nicht mehr einzuhalten waren. Mit Inkrafttreten der neuen EnEV
zum 1. Januar 2016 ist bei keiner der im Gutachten untersuchten Versorgungsvariante die gesetzlich einzuhaltende Mindestanforderung bei Shopping Malls zu erfüllen.
„Die
Analyse
des
Primärenergiebedarfs
verdeutlicht,
dass
für
Wirtschaftsimmobilien die Einhaltung der EnEV- / EEWärmeG-Vorschriften grundsätzlich nicht mit allen technischen Anlagen zur Wärmebereitstellung möglich ist“,
erklärt Prof. Fisch. „Beim KfW 55-Standard kann generell nur von einer eingeschränkten Technologieoffenheit gesprochen werden, da Erdgas in Brennwertkesseln zur
Wärmeerzeugung auch bei verbesserter Gebäudehülle nicht mehr einsetzbar ist.“
Alternativen in den Blick nehmen
„Bei allen drei untersuchten Nutzungsarten (Büro, Hotel, Shopping Mall) haben wir
das wirtschaftlich sinnvolle und technisch Mögliche erreicht“, ergänzt Thomas Zinnöcker, Vizepräsident des ZIA und Vorsitzender der Task Force Energie des Verbands.
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„Weitere Verschärfungen sind in der Praxis schlichtweg nicht zu realisieren. Die vermehrte und verbindliche Nutzung von zertifiziertem regenerativ erzeugtem Strom und
Gas mit niedrigeren CO2-Emissionen ist sinnvoll und kann dabei helfen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Auch durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für energetische
Quartierslösungen könnten bei allen Gebäudetypen kostenintensive Maßnahmen an
der Gebäudehülle reduziert werden“, so Zinnöcker.
Zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands sind die bisherigen Ansätze
im Energieeinsparrecht bei Gebäuden zu überdenken und der rechtliche Rahmen
muss einer Neuausrichtung mit dem Fokus auf „Gebäude, Energie und Klimaschutz“
unterzogen werden, um an Konsistenz zu gewinnen. „Die Reduzierung von tatsächlichen CO2-Einsparungen sollte belohnt werden, statt Maßnahmen zur Reduzierung
des gerechneten Primärenergiebedarfs im Vorfeld zu fördern“, meint Prof. Fisch.
Den Schlussbericht zum Gutachten können Sie sich hier kostenfrei herunterladen:
http://www.zia-deutschland.de/pressemeldung/gutachten-zur-verschaerfung-derenev-fuer-wirtschaftsimmobilien-mindestwerte-nicht-mehr-einzuhalten/
Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der
Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter
diesen mehr als 20 Verbände, für 37.000 Unternehmen der Branche. Der ZIA will der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung geben, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der
gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt
Andy Dietrich
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zia-deutschland.de
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