Rechtsvorschriften - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und
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RECHTSVORSCHRIFTEN
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) (PDF auf externem Server)
ist ein wesentlicher Teil des deutschen Energiesparrechts und
dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie trat erstmals am
01. Februar 2002 in Kraft und löste die bis dahin maßgebliche
Wärmeschutzverordnung (WSchVO) und die HeizungsanlagenVerordnung (HeizAnlV) ab.
Energieeinsparverordnung 2009
Die Anforderungen der EnEV gelten vor allem für Neubauten
und grundlegende Sanierungsmaßnahmen. Bei bestehenden
Gebäuden gibt es zudem bestimmte Nachrüstpflichten.
Hier finden Sie Informationen über
Anforderungen an Neubau und
Altbaumodernisierung, Nachrüsten
im Bestand, Vollzugsregelungen der
EnEV 2009 und Änderungen beim
Energieausweis.
Weitere Informationen
Stand: Juli 2009
Kurzinformation zur EnEV 2007 mit dem neuen Energieausweis
PDF (0.9 MB)
Bayerische Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung
(ZVEnEV) 2008 im Wortlaut. PDF (425 KB)
PDF (356 KB)
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Links
Bayerische Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung
(ZVEnEV) 2002 im Wortlaut PDF (21 KB)
Begründung zur ZVEnEV 2002 PDF (115 KB)
Weitere Informationen finden Sie im
Portal „zukunft haus“ der Deutschen
Energie-Agentur GmbH (dena).
28.11.2016
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