Drucksache 16/14363

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/14363
02.03.2017
Kleine Anfrage 5663
der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU
Teilzeitberufsausbildung: Entwicklung in Nordrhein-Westfalen
Vorbemerkung
Seit 2005 ist gesetzlich geregelt, eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit aufnehmen zu
können, wenn die Ausbildung mit Familienpflichten vereinbart werden muss.
Im Jahr 2007 beantragten die damaligen Landtagsfraktionen von CDU und FDP, die
Teilzeitausbildung auch in NRW umzusetzen. Gesagt – getan. Im Jahr 2009 gab es die
Förderrichtlinie zum Programm „Teilzeitberufsausbildung“, die mit Mitteln aus dem
Europäischen Sozialfonds unterlegt wurde. Das Programm „Teilzeitberufsausbildung –
Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen – TEP“ war Teil der Aktivitäten der CDU/FDPLandesregierung zur Verbesserung des Arbeitsmarktzuganges für besonders benachteiligte
Personengruppen.
Das Programm wird von der aktuellen Landesregierung fortgesetzt. 16 regionale Netzwerke
werden zur weiteren Etablierung von Teilzeitberufsausbildungen bis 2020 gefördert.
Ich frage daher die Landesregierung:
1.
In welchem Umfang wurde die seit 2009 mögliche Teilzeitberufsausbildung in NordrheinWestfalen in Anspruch genommen (bitte Aufgliederung nach Jahren, nach
Ausbildungsberuf und nach Geschlecht)?
2.
In wie vielen Fällen wurde die Teilzeitberufsausbildung seit 2009 erfolgreich
abgeschlossen (bitte Aufgliederung nach Jahren)?
3.
In wie vielen Fällen wurde die Teilzeitberufsausbildung seit 2009 abgebrochen (bitte
Aufgliederung nach Jahren)?
Datum des Originals: 02.03.2017/Ausgegeben: 03.03.2017
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
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4.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung, die die 16 regionalen Netzwerke bis 2020 erhalten
(bitte Aufgliederung nach regionalem Netzwerk)?
5.
Wie hoch ist der Anteil von Frauen mit dem Status „Alleinerziehend“ bei den Arbeitslosen
in Nordrhein-Westfalen insgesamt (bitte jeweils Aufgliederung für die Jahre 2009 – 2016
und nach Arbeitsmarktregionen in Nordrhein-Westfalen)?
Ina Scharrenbach
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