LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13591 25.11.2016 Kleine Anfrage 5376 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN „Cybercrime“ in NRW? Methoden der Online-Fahndung Die Landesregierung möchte vermehrt Kriminalität im Internet bekämpfen und ein neues "Cyber-Recherche und Fahndungszentrum" innerhalb des "Cybercrime-Kompetenzzentrums" einrichten. Dies führt zu der Frage, inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für Recherchen im Netz bestehen und von welcher Art und in welchem Umfang Analysen zulässig und angemessen sind. So besteht die Möglichkeit, Hinweisen gezielt nachzugehen, aber auch proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um nach Kriminalität zu suchen. So könnten digitale Köder in Form sog. "Honeypots" genutzt werden, um das Vorgehen von Kriminellen aufzuklären. Die Polizei könnte auch zur Prävention mit Netzwerkscans gezielt nach IT-Systemen mit offenen Sicherheitslücken suchen und die Betreiber über die gefundenen Sicherheitslücken automatisiert informieren und warnen. Gleichzeitig wäre im Rahmen der Nachsorge kompromittierte IT-Systeme mithilfe von Netzwerkscans zu identifizieren. Sog. "Botnetze", eine Vielzahl gehackter IT-Systeme, die von organisierten Kriminellen im Verbund an Dritte profitorientiert vermietet werden, erfordern gezielte Ermittlungen und, wie Ermittlungserfolge in anderen Staaten gezeigt haben, zum Teil auch die Übernahme und Veränderung von Botnetzen und der angeschlossenen IT-Systeme. Die Ermittlung gegen Marktplätze im sog. "Darknet" könnte sich auf Spuren aus dem Zahlungsverkehr oder den Versandwegen konzentrieren, unabhängig von teuren und aufwendigen Ermittlungen gegen Netzwerke, deren Zweck die Anonymisierung der Teilnehmer ist und die schon aufgrund von mathematischen Verfahren, einen Fahndungserfolg nicht möglich erscheinen lassen. Die geplante Online-Fahndung könnte sich aber auch auf die einfache Recherche in einschlägigen Webseiten, Foren und Plattformen beschränken. Datum des Originals: 24.11.2016/Ausgegeben: 25.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13591 Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welchem Umfang führt das „Cybercrime-Kompetenzzentrum“ bislang Online-Ermittlungen durch? 2. Welcher Umfang wird unter Anwendung welcher Methoden für das neue „CybercrimeRecherche-Zentrum“ in Betracht gezogen und befürwortet? 3. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen hat die Polizei für Online-Ermittlungen bislang getroffen, um den Zuständigkeitsbereich der Polizei NRW zu berücksichtigen? 4. Inwieweit betrachtet die Landesregierung die aktuell geltenden rechtlichen Voraussetzungen für Online-Ermittlungen der Polizei als ausreichend? 5. In welchem Umfang wurden bislang Honeypots und Netzwerkscans des öffentlichen Internets im Rahmen der Onlinefahndung einsetzt? Frank Herrmann 2
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