16/13840 - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13840
20.12.2016
Kleine Anfrage 5462
des Abgeordneten André Kuper CDU
Statistische Erfassung von Straftaten nichtdeutscher Tatverdächtiger?
In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Tatverdächtige nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit unterschieden. Hierbei ist bei Ausländern die nichtdeutsche
Staatsbürgerschaft das einzige Unterscheidungsmerkmal. Weitere Merkmale, wie beispielsweise die Herkunft, werden nicht in der Statistik berücksichtigt. Dennoch kommen Jahresberichte häufig zum Ergebnis, das bestimmte Ausländer in einigen Deliktbereichen häufiger tatverdächtig sind als Deutsche.
Für ein Zuwanderungsland ist es durchaus wichtig zu wissen, welche Gruppierungen in der
Bevölkerung spezifische Probleme haben, um adäquat gesellschaftliche Fehlentwicklungen
aufzudecken und mit passenden Präventionsprogrammen entgegenzuwirken.
In breiten Teilen der Bevölkerung besteht die Vermutung, dass sich die Anzahl von Straftaten
von Personen nichtdeutscher Herkunft in den letzten Monaten erhöht hat. Anhand der offiziellen Statistiken kann das weder bestätigt noch wiederlegt werden, da die diesbezüglichen Daten der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.
Aus welchem Grund dürfen Polizeidienststellen in den Städten keine Informationen über
das Merkmal „Herkunft“ bei entsprechenden Anfragen für wissenschaftliche Untersuchungen geben?
2.
Warum unterstützt das Innenministerium entsprechende Anfragen seitens der Wissenschaft nicht?
3.
Warum wird das Merkmal „Migrationshintergrund mit dt. Pass“ in den Statistiken nicht
erfasst?
Datum des Originals: 19.12.2016/Ausgegeben: 20.12.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13840
4.
Wie schlüsselt sich die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger im Jahr 2015 nach Nationalitäten auf?
5.
Wie viele nichtdeutsche Tatverdächtige hatten im Jahr 2015 einen Migrationshintergrund?
André Kuper
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