Buebetrickli der Steuervermeider macht Zuger Behörden nervös

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Datum: 01.03.2017
Politik Steuern
Beratungsfirmen zaubern ein Steuerschlupfloch aus dem Hut und fahren mit den Behörden Karussell. (Bild:
flickr/V)
Firmen verzichten freiwillig auf Privilegien
Buebetrickli der Steuervermeider macht Zuger Behörden nervös
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01.03.2017, 04:55 Uhr
Global tätige Konzerne überlegen sich, freiwillig auf ihre Steuerprivilegien zu verzichten. Toll, nicht wahr? Das
klingt nach mehr Geld im Staatssäckel. Doch aufgepasst: Der Trick könnte den Kanton Zug teuer zu stehen
kommen.
Autor/in: Carlo Schuler
Auch im Kanton Zug überlegen sich international tätige Firmen, nach dem Nein des Schweizer Volks zur
Unternehmenssteuerreform III freiwillig auf ihre Privilegien zu verzichten.
Neu wollen sie die gleich hohen kantonalen Gewinnsteuern bezahlen wie jene Unternehmen, die ihre
Gewinne hauptsächlich in der Schweiz erzielen. Das tönt gut, hat aber Kalkül: Wie die « Schweiz am Sonntag
» berichtet, planen global tätige Konzerne diesen Schritt aus Angst vor möglichen Repressionen durch die
jeweiligen ausländischen Behörden.
Steuerbarer Gewinn kleingerechnet
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Zudem zählen diese Firmen darauf, so trotzdem weiterhin in den Genuss von tieferen Steuern zu kommen.
Gewisse Kantone – wie Zug – erlauben es ihnen bei einem Statuswechsel nämlich, in ihrer Steuerbilanz die
stillen Reserven aufzudecken, zu versteuern und in den Folgejahren abzuschreiben. Diese Abschreibungen
verkleinern den steuerbaren Gewinn dieser Firmen. Trotz höheren Steuersätzen werden ihre Steuern damit
vorübergehend tief bleiben. Für den betroffenen Kanton hat dies nebst tieferen Einnahmen zur Folge, dass er
unter Umständen mehr in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen muss. (siehe Box).
Bisher sinds erst eine Handvoll Unternehmen
Guido Jud, Leiter der Steuerverwaltung des Kantons Zug, bestätigt auf Anfrage, dass es entsprechende
Anfragen von Firmen gebe: « Es bestehen Kontakte zu einer Handvoll Unternehmen beziehungsweise zu
deren Beratern, für welche sich die Frage in den kommenden Monaten einigermassen konkret stellen könnte.
» Es sei im Moment schwierig abzuschätzen, ob sich diese Zahl demnächst noch stark erhöhen werde. Dies
dürfte sehr darauf ankommen, ob und wann ein neuer Anlauf für eine neue Unternehmenssteuerreform auf
Bundesebene eine realistische Chance habe und welche Elemente in einem neuen Paket enthalten sein
werden.
Darum geht es beim Statuswechsel
Gewisse Kantone kennen die Regelung, dass Gesellschaften, die als Holding - , Domizil - und gemischte
Gesellschaften besteuert werden, freiwillig auf ihren Steuerstatus verzichten und sich der ordentlichen
Besteuerung unterziehen können (Statuswechsel).
Falls eine Firma einen solchen Statuswechsel vornimmt, werden ihre stillen Reserven aufgedeckt besteuert
und können in den Folgejahren abgeschrieben werden. Damit unterliegen die stillen Reserven dem
Steuersatz, der bei ihrer Schaffung massgebend war.
Fazit: Auf diese Weise verringert sich der steuerbare Gewinn in den Folgejahren. Die aufgewerteten stillen
Reserven erhöhen zwar das steuerbare Eigenkapital. Aus steuerlicher Sicht ist aber die erwähnte
Reduzierung des Gewinns viel entscheidender.
Dies bedeutet es für den Nationalen Finanzausgleich (NFA)
Für den NFA ist das Ressourcenpotential eines Kantons entscheidend. Statusgesellschaften fliessen beim
NFA mit reduziertem Gewicht in das Ressourcenpotential ein (sogenannte Beta - Faktoren). Es spielt für den
NFA also eine Rolle, ob es sich bei einer bestimmten Firma um eine Statusgesellschaft (privilegiert besteuerte
Firma) oder um eine ordentlich besteuerte Firma handelt.
Fazit: Die Kantone müssen für ordentlich besteuerte Firmen höhere Beiträge an den NFA entrichten als für
privilegiert besteuerte Firmen.
Finanzielle Auswirkungen noch unklar
« Im Moment sind die meisten Unternehmen gut beraten, keine voreiligen Schritte zu unternehmen, sondern
die neue Ausgangslage sorgfältig zu prüfen » , meint Guido Jud. Der Bundesrat habe bekanntlich diese
Woche angekündigt, bis im Sommer 2017 eine neue Vorlage ausarbeiten zu wollen. « Je nach dem weiteren
Verlauf dieser Pläne könnte sich die Frage nach einem Statuswechsel für eine zunehmende Zahl von
Unternehmen in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 noch einmal akzentuieren. »
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« Die meisten Unternehmen sind gut beraten, keine voreiligen Schritte zu unternehmen. »
Guido Jud, Leiter Steuerverwaltung Kanton Zug
Was das Ganze in finanzieller Hinsicht – also auch in Sachen Finanzausgleich – für den Kanton Zug
bedeuten wird, lässt sich nach Ansicht von Guido Jud derzeit noch nicht zuverlässig abschätzen .
Kunden fragen nach Updates
In der « Schweiz am Sonntag » kritisierte die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog jene Steuerberatungsfirmen,
die ihren Kunden zu diesem vorzeitigen « Ausstieg aus den Privilegien » raten. Sie sagte, dass solche
Aktionen der Rechtssicherheit abträglich seien, und verweist auf die höhere Belastung, die den betroffenen
Kantonen deswegen in Sachen NFA droht.
« Wir müssen ausländische Alternativen gleichermassen objektiv darstellen. »
Andreas Staubli, Beratungsfirma PwC Schweiz
Andreas Staubli, Leiter Steuern und Recht von der Beratungsfirma PwC Schweiz, bestätigt, dass es
entsprechende Anfragen von Firmen aus dem Kanton Zug gibt. Auf die Frage, ob PwC von sich aus auf Zuger
Firmen zugehe, antwortet Staubli: « Wir sind im regelmässigen Kontakt mit unseren Kunden. Und dann fragen
Kunden natürlich nach Updates und Handlungsalternativen. » PwC Schweiz habe zwar ein Interesse, die
Unternehmen in der Schweiz zu halten: « Doch müssen wir leider auch ausländische Alternativen
gleichermassen objektiv darstellen. » PwC finde diese Option nicht toll, aber nach der USR - III - Abstimmung
werde dies « wohl leider wichtiger » .
Chefbeamter: Kein Vorwurf an Beratungsunternehmen
Peter Uebelhart, Leiter Steuern von KPMG Schweiz, erklärt: « Viele Unternehmen sind nach dem Nein zur
USR III verunsichert und bitten uns um Unterstützung – darunter sind auch Firmen aus dem Kanton Zug. Eine
allfällige Statusänderung sollten Unternehmen idealerweise in Zusammenarbeit mit den Kantonen
durchführen. »
« Viele Unternehmen sind nach dem Nein zur USR III verunsichert. »
Peter Uebelhart, KPMG Schweiz
Guido Jud von der Zuger Steuerverwaltung sagt zum Thema Beratungsfirmen: « Es gehört zu den
klassischen Aufgaben von Beratungsfirmen, die Kundschaft umfassend über alle für sie wichtigen
Rahmenbedingungen und Optionen zu informieren. Zu einer guten Beratung gehört es, alle wesentlichen
Optionen auf den Tisch zu legen und deren Vor - und Nachteile zu bewerten. Da kann man den
Beratungsfirmen keinen Vorwurf machen. »
« Sehr fragwürdig »
Das sieht Andreas Hürlimann, Kantonsrat der Zuger Grünen - Alternativen, entschieden anders: « Dass nun
die gleichen Beratungsfirmen, welche die USR - III - Vorlage mitgezimmert haben, gleich zum nächsten
Schlag in Sachen Steuervermeidung ausholen, ist schon sehr fragwürdig. » Auch wenn dieses Vorgehen wohl
legal sei, bedeute dies doch einen Schlag ins Gesicht für all jene Firmen und Privatpersonen, welche seit
Jahren ihren gerechten Teil zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben beitragen. Das Ganze sei sehr
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bedauerlich, handle es sich doch gerade um diejenigen Firmen, welche bereits jahrelang von
Steuerprivilegien profitiert haben. Die Grün - Alternativen hätten bereits vor Jahren gefordert, diese
privilegierte Besteuerung aufzuheben.
Es drohen höhere Zahlungen für den NFA
Andreas Hürlimann betont zudem die fehlende Rechtssicherheit bei solchen « Steuervermeidungs - Aktionen
» : « Es ist noch lange nicht garantiert, dass ein solches « Trickli » dann auch von den zuständigen
ausländischen Behörden anerkannt wird. Sollte die Schweiz auf eine Liste kommen, dann wären allenfalls
auch solche Firmen davon betroffen. »
« Das Ganze könnte für den Standortkanton Zug zu einem grossen Minus - Geschäft werden. »
Andreas Hürlimann, grün - alternativer Kantonsrat, Steinhausen
Nach Ansicht von Andreas Hürlimann zeigt sich bei der Zuger Finanzdirektion « bereits jetzt wieder eine
gewisse Nervosität. » Wenn relevante Unternehmen einen solchen Wechsel zur ordentlichen Besteuerung
vornehmen, so sei davon auszugehen, dass das Ressourcenpotential erneut stark ansteigt. « Weil aber
aufgrund des höheren anrechenbaren Aufwands die Steuern für eine Periode nochmals minimiert werden,
könnte das Ganze für den Standortkanton Zug zu einem grossen Minus - Geschäft werden. »
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