Tagesordnungspunkte - Delphin Schneverdingen

 Ordentliche Mitgliederversammlung 2017
Freitag, 03. März 2017, 19:00 Uhr
Schulungsraum Hallenbad Heidjers Wohl
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Genehmigung des Protokolls aus dem Vorjahr.
Das Protokoll liegt zur Einsichtnahme ab dem 13. Februar jeweils montags
im Schulungsraum aus oder ist mit der Tagesordnung von unserer WebSite herunterladbar.
4. Grußworte der Gäste
5. Ehrungen
6. Anträge
7. Bericht des Vorstands und Kassenbericht
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Aussprache über die Berichte
10.
Entlastung des Vorstands
11.
Neuwahl der Kassenprüfer
12.
Satzungsänderungen (§1, §2, §6 und §13)
13.
Verschiedenes
Anträge und Einwendungen zur Tagesordnung sind bis zum 27. Februar 2017
beim 1. Vorsitzenden Jörg Bürger, Holunderweg 10, 29640 Schneverdingen,
oder per E-Mail ([email protected]) schriftlich
einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bürger
(1. Vorsitzender)
Satzungsänderungs Entwurf (Stand 10.02.2017)
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Delphin Schneverdingen S-T-R Schwimmen-Tauchen-Retten e.V.
Vereinssatzung – ÄNDERUNGSENTWURF
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†
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§1
Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr und Beitrag
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1.1
Der Verein führt den Namen
Delphin Schneverdingen S-T-R Schwimmen-Tauchen-Retten e.V.
Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nr. 130137 eingetragen.
1.2
Der Verein hat seinen Sitz in Schneverdingen.
1.3
Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Diese sind in der Beitragsordnung geregelt,
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
†
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*UQGHPLW]XWHLOHQ
1.4
1.5
§2
Zweck des Vereins
2.1
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports sowie die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Durchführung von und Teilnahme an Kursen und Vorträgen zur Aus- und Weiterbildung
- Durchführung von Trainingsstunden
- Durchführung und Teilnahme an Schwimm- und Rettungswettkämpfen sowie anderen
Sportveranstaltungen
- Abhaltung von Versammlungen
- Durchführung von Jugendveranstaltungen und –fahrten.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft frem sind, oder
durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
2.2
2.3
2.4
2.5
§3
Mitgliedschaft
3.1
3.2
Mitglied des Vereins können natürliche Personen und juristische Personen werden.
Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die am 1.1. des laufenden Geschäftsjahres das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können
durch Beschluß der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder; sie sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.
3.3
§4
Beginn und Ende der Mitgliedschaft
4.1
Die Aufnahme kann jederzeit schriftlich erfolgen. Für Minderjährige ist die Zustimmung
der/des gesetzlichen Vertreter/s erforderlich. Durch den Eintritt erkennt das Mitglied die Satzung an und verpflichtet sich zur Zahlung des in der Beitragsordnung festgelegten Betrages
und zu den in der Beitragsordnung festgelegten Zahlungsterminen.
Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Gesamtvorstand. Bei Ablehnung
des Aufnahmeantrages ist der Gesamtvorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die
Gründe mitzuteilen.
4.2
V Z L P P H Q 7 D X F K H Q 5 H W W H Q H 9 Vereinssatzung des Delphin Schneverdingen S-T-R Schwimmen-Tauchen-Retten e.V.
- 1-
§6
Der Vorstand
§6
Die einzelnen Vorstandspositionen werden geschlechtsneutral mit den nachfolgend unter Abs. 6.1 und 6.2 aufgeführten Titeln beschrieben.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.6a
6.7
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Schriftführer und Pressewart.
Der erweiterte Vorstand besteht aus
- dem Schwimmwart
- dem Leiter Rettungswesen
- dem Tauchwart
- dem Jugendwart.
Wobei auch ein Vorstandsmitglied mehrere Ämter ausüben kann.
Der geschäftsführende Vorstand im Sinn des §26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder
gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Unter den Vertretern muß sich der 1.
oder 2. Vorsitzende befinden.
Der geschäftsführende und erweiterte Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über sämtliche Einnahmen und
Ausgaben des Vereins gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Ausgabebelege bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und des 1. Vorsitzenden, bei
seiner Verhinderung des 2. Vorsitzenden, bei Verhinderung des Kassenwartes des 1. und
2. Vorsitzenden.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
Gemeinsam gewählt werden der 1. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schwimmwart und
der Tauchwart
sowie der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und Pressewart, der Leiter Rettungswesen und
der Jugendwart.
Ist die zwischenzeitliche Neubesetzung erforderlich, so wird diese Position bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch eine vom geschäftsführenden Vorstand zu bestimmenden Person ergänzt. Auf der Mitgliederversammlung wird dieser Posten bis zur nächsten
regulären Vorstandswahl gewählt.
Vorstandsmitglieder müssen Mitglied in diesem Verein sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen der Jugendwart muß das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Übergangsregelung
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2004 ist der Vorstand gesamt neu zu wählen.
Die auf die Wirksamkeit des §6, Absatz 6.6 folgende erste Amtsperiode des 2. Vorsitzenden, des Schriftführers und Pressewartes, des Leiters Rettungswesen und des Jugendwarts beträgt abweichend der in Absatz 6.6 angegeben Dauer nur zwei Jahre.
Mit der Neuwahl des Leiters Rettungswesen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung
2004 entfällt der Posten „Technischer Leiter“.
Mit der Wahl zur auf die Wirksamkeit des §6, Absatz 6.6 zweiten Amtsperiode des 2. Vorsitzenden, des Schriftführers und Pressewarts, des Leiters Rettungswesen und des Jugendwarts entfällt der §6, Absatz 6.6a.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom geschäftsführenden
Vorstand einberufen werden. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind, davon müssen mindestens zwei aus dem geschäftsführenden Vorstand sein.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; jedes Mitglied hat eine Stimme.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand
Die einzelnen Vorstandspositionen werden geschlechtsneutral mit den nachfolgend unter Abs. 6.1 und 6.2 aufgeführten Titeln beschrieben.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.6a
6.7
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Kassenwart
Der erweiterte Vorstand besteht aus
- dem Schwimmwart
- dem Leiter Rettungswesen
- dem Tauchwart
- dem Schriftführer und Pressewart
- dem Jugendwart.
Wobei auch ein Vorstandsmitglied mehrere Ämter ausüben kann.
Der geschäftsführende Vorstand im Sinn des §26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder
gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Unter den Vertretern muß sich der 1.
oder 2. Vorsitzende befinden.
Der geschäftsführende und erweiterte Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über sämtliche Einnahmen und
Ausgaben des Vereins gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Ausgabebelege bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und des 1. Vorsitzenden, bei
seiner Verhinderung des 2. Vorsitzenden, bei Verhinderung des Kassenwartes des 1. und 2.
Vorsitzenden.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die
Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
Gemeinsam gewählt werden der 1. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schwimmwart und der
Tauchwart
sowie der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und Pressewart, der Leiter Rettungswesen und
der Jugendwart.
Ist die zwischenzeitliche Neubesetzung erforderlich, so wird diese Position bis zur nächsten
Mitgliederversammlung durch eine vom geschäftsführenden Vorstand zu bestimmenden Person ergänzt. Auf der Mitgliederversammlung wird dieser Posten bis zur nächsten regulären
Vorstandswahl gewählt.
Vorstandsmitglieder müssen Mitglied in diesem Verein sein und das 18. Lebensjahr vollendet
haben. Ausgenommen der Jugendwart muß das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Übergangsregelung
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2004 ist der Vorstand gesamt neu zu wählen.
Die auf die Wirksamkeit des §6, Absatz 6.6 folgende erste Amtsperiode des 2. Vorsitzenden,
des Schriftführers und Pressewartes, des Leiters Rettungswesen und des Jugendwarts beträgt abweichend der in Absatz 6.6 angegeben Dauer nur zwei Jahre.
Mit der Neuwahl des Leiters Rettungswesen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung
2004 entfällt der Posten „Technischer Leiter“.
Mit der Wahl zur auf die Wirksamkeit des §6, Absatz 6.6 zweiten Amtsperiode des 2. Vorsitzenden, des Schriftführers und Pressewarts, des Leiters Rettungswesen und des Jugendwarts entfällt der §6, Absatz 6.6a.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom geschäftsführenden
Vorstand einberufen werden. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind, davon müssen mindestens zwei aus dem geschäftsführenden Vorstand sein.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; jedes Mitglied hat eine Stimme.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit
die des 2. Vorsitzenden.
Vereinssatzung des Delphin Schneverdingen S-T-R Schwimmen-Tauchen-Retten e.V.
Vereinssatzung des Delphin Schneverdingen S-T-R Schwimmen-Tauchen-Retten e.V.
- 3-
- 3-
†
%HXUNXQGXQJYRQ%HVFKOVVHQ1LHGHUVFKULIWHQ
§10
Beurkundung von Beschlüssen; Niederschriften
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VDPPOXQJVOHLWHUXQGYRP6FKULIWIKUHUE]Z3URWRNROOIKUHU]XXQWHU]HLFKQHQLVW
10.1
Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen
und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftführer bzw. Protokollführer zu unterzeichnen.
Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer bzw. Protokollführer zu unterzeichnen ist.
10.2
†
6DW]XQJVlQGHUXQJ
(LQHbQGHUXQJGHU6DW]XQJNDQQQXUGXUFKGLH0LWJOLHGHUYHUVDPPOXQJEHVFKORVVHQZHU
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†
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†
9HUHLQVDXIO|VXQJ
§13
Vereinsauflösung
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9LHUWHOGHUDEJHJHEHQHQJOWLJHQ6WLPPHQIUGLH$XIO|VXQJVWLPPHQPVVHQ
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%HLGHU$XIO|VXQJGHV9HUHLQVEHLVHLQHP(UO|VFKHQRGHUEHL:HJIDOOVHLQHVELVKHULJHQ
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DXVVFKOLH‰OLFKXQGXQPLWWHOEDUIU=ZHFNHGLHGHP6SRUWGLHQHQ]XYHUZHQGHQKDW
13.1
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung, wobei drei
Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen.
Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte drei Liquidatoren.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an den Landessportbund Niedersachsen, der es unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§11
Satzungsänderung
11.1
Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitglieder-versammlung beschlossen werden.
Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekanntzugeben. Ein Beschluß, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer
Mehrheit von 75 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen.
§12
Vermögen
12.1
Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des
Vereinszweckes verwendet.
Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
12.2
13.2
13.3
(LQJHWUDJHQLQGDV9HUHLQVUHJLVWHUGHV$PWVJHULFKWHV6ROWDXXQWHUGHU1U
Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soltau unter der Nr. 434.
6ROWDXGHQ)HEUXDU
Soltau, den 4. Februar 1981
*HlQGHUWLP0lU]
Geändert im März 2003
*HlQGHUWLP$SULO
Geändert im April 2010
*HlQGHUWLP$SULO
Geändert im April 2013
V Z L P P H Q 7 D X F K H Q 5 H W W H Q H 9 Vereinssatzung des Delphin Schneverdingen S-T-R Schwimmen-Tauchen-Retten e.V.
- 5-
Niederschrift der Jahreshauptversammlung 2016 des Delphin Schneverdingen S-T-R
Schwimmen-Tauchen-Retten
Ort:
Heidjers Wohl, Schulungsraum
Osterwaldweg 8
29640 Schneverdingen
Datum:
26.02.2016
Beginn:
19:10 Uhr
Anwesende: 1.Vorsitzender
2.Vorsitzende
Schwimmwart
Kassenwartin
Jugendwartin
Tauchwart
Protokoll
Mitglieder
Gäste
Ende:
21:15 Uhr
Jörg Bürger
Susanne Bruinenberg
Sören Schäfer
Heike Hergt
Sarah Gerken
Heiko Peuerle
Conny Bull
18, davon 17 stimmberechtigt
2
Top 1:
Begrüßung
Der 1.Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet damit die Versammlung.
Top 2:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Die ordnungsgemäße Ladung wurde durch den 1. Vorsitzenden Jörg Bürger
festgestellt. Sie erfolgte über die Schneverdinger Zeitung, sowie über die Delphin
Web-Seite. Zusätzlich wurde sie im Schaukasten des Hallenbades ausgehängt.
Top 3:
Genehmigung des Protokolls aus dem Vorjahr
Das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2015 wird mit 15 Stimmen und
2 Enthaltungen genehmigt.
Top 4:
Ehrungen
Langjährige Mitgliedschaften:
5 Jahre: 4 Mitglieder
10 Jahre: 3 Mitglieder
15 Jahre: 1 Mitglied (Steffan Bremer)
20 Jahre: 2 Mitglieder (Sylke und Horst Voigt)
25 Jahre: 2 Mitglieder (Sandra Krannich, Ragna Beggerow)
35 Jahre: 1 Mitglied (Regina Nohr)
40 Jahre: 1 Mitglied (Frank Weseloh)
45 Jahre: 1 Mitglied (Klaus Wiebusch)
50 Jahre: 1 Mitglied (Peter Seitz)
55 Jahre: 1 Mitglied (Hermann Reese)
Die Mitglieder erhalten eine Urkunde, außerdem ist eine Jubiläumsfeier im Rahmen
eines Frühstücks im M-One angedacht.
Vereinsrekorde:
Wie schon im Vorjahr wurden wieder einige Vereinsrekorde erzielt:
Carolin Böhling, 400 m Freistil (5:52,72) am 21.03.15 in Uelzen
Carolin Böhling, 200 m Freistil (2:40,22) am 16.05.15 in Hambergen (ehem. 1995)
Shaleen Bull, 50m Rücken (0:39,02) am 07.06.15 in Faßberg
Tim Marquardt, 50 m Rücken (0:33,22) am 07.06.15 in Faßberg
Jascha Kletke, 50 m Schmetterling (0:32,16) am 07.06.15 in Faßberg
Shaleen Bull, 50 m Rücken (0:38,78) in Schneverdingen
Tim Marquardt, 50 m Schmetterling (0:31,51) in Schneverdingen
Jascha Kletke, 50 m Schmetterling (0:30,94) am 26.09.15 in Otterndorf
Jascha Kletke, 100 m Schmetterling (1:15,28) am 26.09.15 in Otterndorf
Tim Marquardt, 100 m Lagen (1:13,44) am 26.09.15 in Otterndorf (ehem.1996)
Shaleen Bull, 50 m Rücken (0:37,88) am 10./11.10.15 in Cuxhaven
Tim Marquardt, 100 m Rücken (1:17,26) am 10./11.10.15 in Cuxhaven
Tim Marquardt, 50 m Schmetterling (0:30,87) am 10./11.10.15 in Cuxhaven
Shaleen Bull, 50 m Rücken (0:37,75) am 06.02.16 in Nienburg
Tim Marquardt, 50 m Schmetterling (0:30,29) am 06.02.16 in Nienburg
Tim Marquardt, 100 m Schmetterling (1:14,27) am 06.02.16 in Nienburg
Als Anerkennung haben die Schwimmer eine Urkunde und einen Gutschein
überreicht bekommen.
Top 5:
Anträge
Es wurden keine Anträge schriftlich eingereicht.
Top 6:
Bericht des Vorstandes und Kassenbericht
Jörg Bürger, 1. Vorsitzender berichtet, dass der Verein laut Stand vom 31.12.2015
209 Mitglieder hat. Trotz Austritten von 33 Aqua-Joggern ist die Mitgliederzahl
durch die eingetretenen Bispinger relativ stabil geblieben. Das Verhältnis der aktiven
und passiven Mitglieder hat sich geändert, wobei die Anzahl der Passiven sinkt.
Der Verein hat mittlerweile eine sehr hohe Anzahl von Kampfrichtern
dazubekommen.
Weiter berichtet der Vorstand, dass der Verein im letzten Jahr nicht an öffentlichen
Veranstaltungen teilgenommen hat, außer ein Schnuppertraining im Rahmen des
Ferienpasses 2015 angeboten hat. Dieses war wieder ein großer Erfolg, und soll
daher in diesem Jahr wieder stattfinden.
Susanne Bruinenberg, 2.Vorsitzende, weist auf die internen Veranstaltungen hin:
25.04.15 Frühlingsfest im Waldklassenzimmer
03.-07.08.15 Trainingslager in Hemslingen
03.10.15 Grillabend im Quellenbad
28.11.15 Weihnachtsfeier im Heidjers Wohl
Die Veranstaltungen wurden sowohl von den Kindern als auch von deren Eltern sehr
gut angenommen.
Sören Schäfer, Schwimmwart, berichtet von der Teilnahme an 16
Schwimmwettkämpfen.
10.01.15 Bezirksmeisterschaften in Hambergen - 3 Schwimmer
18.01.15 Frühjahrsschwimmfest in Visselhövede - 15 Schwimmer
28.02.15 TV Jahn Trophy in Wolfsburg – 32 Schwimmer
21./22.03.15 Bezirksmeisterschaften in Uelzen – 12 Schwimmer
02./03.05.15 Landesjahrgangsmeisterschaften in Hannover – 4 Schwimmer
07./08.05.15 Mehrkampf in Nienhagen – 4 Schwimmer
16.05.15 Vergleichswettkampf in Hambergen – 25 Schwimmer
30./31.05.15 24 Stunden Schwimmen in Fallingbostel
07.06.15 Einladungsschwimmen in Faßberg – 27 Schwimmer
11./12.07.15 Nacht in Vissel
18.07.15 Freibadpokal in Adendorf – 22 Schwimmer
19.09.15 Kreismeisterschaften – Sprint in Schneverdingen – 26 Schwimmer
26.09.15 Schwimmwettkampf in Otterndorf – 18 Schwimmer
10./11.10.15 Bezirksmeisterschaften in Cuxhaven – 9 Schwimmer
07./08.11.15 Landesjahrgangsmeisterschaften in Hannover – 1 Schwimmer
15.11.15 Schwimmwettkampf in Nienhagen – 17 Schwimmer
Heike Hergt, Kassenwartin berichtet, dass der Verein im letzten Jahr einen Verlust
von 5.661,68 € gemacht hat. Ursachen hierfür sind erhöhte Wettkampfkosten,
Bahnmiete und die Anschaffung von Wettkampfleinen. Letzteres wurde mit dem TVJahn gemeinsam angeschafft, so dass jeder Verein die Hälfte der Kosten
übernommen hat.
Heiko Peuerle, Tauchwart berichtet, dass die allgemeine Trainingssituation nicht gut
aussieht. Derzeit nehmen 3 bis 5 Mitglieder regelmäßig am Training teil. Der
Nachwuchs fehlt. Er erklärt weiter, dass der Tauchsport eine ernstzunehmende Sache
ist, der Training benötigt. Daher ist auch die Anmeldung als Bergungstaucher zu
überdenken, da es im Notfall an Tauchern fehlt.
Top 7:
Bericht der Kassenprüfer
Die Kassenprüfer Birte Müller und Peter Seitz prüften am 15.02.16 den Bestand der
Kasse. Am 31.12.15 weist diese ein Guthaben von 9.582,13 € auf. Der Kassenwartin
wurde eine ordnungsgemäße Kassenführung bescheinigt.
Top 8:
Aussprache über die Vorstands- und Kassenberichte
Es kam die Frage auf, warum die Ausgaben im Jahr2015 so extrem hoch waren. Jörg
Bürger erklärt, die Anzahl der Wettkampfschwimmer ist gestiegen und gleichzeitig
auch die Wettkampfkosten. Durch die Teilnahme an Bezirks- und
Landesmeisterschaften entstehen zusätzliche Kosten. Für das Training am Mittwoch
muss der Eintritt finanziert werden und am Dienstag wird ein Trockentraining in
Bispingen angeboten. Kurz, der Trainingsaufwand ist höher geworden und dadurch
steigen die Kosten. Ein großer Punkt war die Anschaffung der Wettkampfleinen.
Trotz Zuschüsse von Stadt und Kreissportbund blieb noch ein großer Posten übrig,
den je zur Hälfte der TV-Jahn und der Delphin übernommen haben (je Verein ca.
900,- €).
Der Beschluss, dass die Jahreslizensierung ab dem 01.01.2016 in Höhe von 15,- €
vom Schwimmer selbst zu zahlen ist, wurde ohne Einspruch bestätigt.
Hermann Reese fragt, ob die Wettkampfleinen auf von den Schulen bzw. vom Bad
selbst genutzt werden. Jörg Bürger erläutert, dass die Leinen nur für
Vereinsveranstaltungen genutzt werden.
Lars Höppner gibt zu bedenken, dass die Mitgliederzahl rückläufig ist, und dass die
Kosten für Wettkämpfe im Verhältnis zu teuer sind (ein Start 3,50 € pro Kind). Er
schlägt vor, das die Starts vom Schwimmer selbst zu tragen sind, was jedoch auf
Ablehnung stößt. Katja Bauer schlägt daraufhin vor, die Starts evtl. zu begrenzen
bzw. ab fünf Starts einen Eigenanteil zu zahlen. Ausgenommen sind Bezirks- und
Landesmeisterschaften. Um weitere Kosten zu senken, wird überlegt, ob es sinnvoll
ist, mehr Wettkämpfe selbst zu veranstalten. Geplant ist wieder ein Kreissprint im
Heidjers Wohl, so Jörg Bürger.
Heiko Peuerle ist verbittert über die Gesamtsituation. Es fehlt die Unterstützung
seitens der Stadt für unseren Verein. Es werden beispielweise Gelder für Kunstrasen
ausgegeben, der vom TV-Jahn beitragsfrei genutzt werden kann. Hermann Reese
schließt sich an, es ist unfassbar, dass der Verein bei einer Wettkampfausrichtung
eine Badmiete zahlen muss. Heiko Peuerle ist enttäuscht von den Mitgliedern, die
seiner Meinung nach diesbezüglich mehr Einsatz zeigen sollten, wie z.B. Leserbriefe
schreiben.
Top 9:
Entlastung des Gesamtvorstandes
Lars Höppner stellt den Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes. Der
Gesamtvorstand wird mit 10 Stimmen und 7 Enthaltungen entlastet.
Top 10:
Vorstandswahlen
Wahlleiter ist Lars Höppner.
Wahl des 1. Vorsitzenden: Vorgeschlagen wird die Wiederwahl von Jörg Bürger. Er
wird mit 15 Stimmen und 2 Enthaltungen wiedergewählt und nimmt die Wahl an.
Wahl des Kassenwarts: Vorgeschlagen wird die Wiederwahl von Heike Hergt. Sie
wird mit 16 Stimmen und 1 Enthaltung wiedergewählt und nimmt die Wahl an.
Wahl des Schwimmwarts: Vorgeschlagen wird die Wiederwahl von Sören Schäfer, Er
wird mit 16 Stimmen und 1 Enthaltung wiedergewählt und nimmt die Wahl an.
Hermann Reese verlässt die Versammlung um 20:40 Uhr.
Wahl des Tauchwarts: Vorgeschlagen wird die Wiederwahl von Heiko Peuerle. Er
wird mit 15 Stimmen und 1 Enthaltung wiedergewählt und nimmt die Wahl an.
Top 11:
Wahl der Kassenprüfer
Wahl der Kassenprüfer: Es stellen sich Lars Höppner und Stefanie Merkle zur
Verfügung. Sie werden mit 16 Stimmen im Block gewählt und nehmen beide die
Wahl an.
Top 12:
Beitragserhöhungen 2017
Jörg Bürger berichtet, dass der Verein aufgrund der vorliegenden Zahlen eine
Beitragserhöhung von 1,50 € pro Monat ab 2017 in Erwägung zieht. Daraus würden
sich folgende Mitgliedsbeiträge ergeben:
Kinder von z.Zt. 36,- € auf 54,- €
Erwachsene von z.Zt. 60,- € auf 78,- €
Familien von z.Zt. 110,- € auf 150,,- €
Firmen wie bisher 150,- €
Daraufhin wurde von Lars Höppner der Vorschlag gemacht, nur die Beiträge für die
Aktiven zu erhöhen, Passive würden sonst evtl. austreten. Ebenso sah er es als
sinnvoll an, dass in diesem Jahr jeder Schwimmer 1,- € pro Training spendet.
Auch Heiko Peuerle schlägt vor, von den Aktiven eine extra Zahlung einzunehmen.
Susanne Bruinenberg erklärt sich bereit, ein Brief an Firmen aufzusetzen, um evtl.
Sponsoren bzw. Spenden zu bekommen.
Jörg Bürger lässt über die oben genannten Beitragserhöhungen abstimmen.
Der Beitragserhöhung wurde mit 16 Stimmen (einstimmig) zugestimmt.
Top 13:
Freizeitfahrt/Heideblütenfest
Jörg Bürger informiert die anwesenden Mitglieder, dass die diesjährige Freizeitfahrt
vom 02.-09.07.16 nach Schülp, „Haus am Moor“ gebucht ist. Pahlen wurde vom
Vermieter abgesagt, da dort seit Anfang des Jahres ein Flüchtlingswohnheim für
minderjährige Kinder untergebracht wurde.
Die Kosten von insgesamt 3245,- € belaufen sich in etwa in derselben Höhe wie in
Pahlen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir 32 feste Anmeldungen, so dass noch
wenige Plätze frei sind. Die Höchstgrenze beläuft sich auf 40 Plätze.
Es ist geplant, die eigenen Räder wieder im Busanhänger mitzunehmen. Badesee,
Freibad und Schwimmbad, die sich in der Nähe befinden sind hiermit sehr gut zu
erreichen.
Eine Besichtigung vor Ort ist im April/Mai von den Vorsitzenden geplant.
Die Teilnahme am diesjährigen Heideblütenfest wurde mit großer Resonanz
angenommen. Der Umzug findet am 28.08.2016 statt. Weitere Planungen werden in
den nächsten VS besprochen und rechtzeitig bekanntgegeben.
Top 14:
Verschiedenes
Die nächste VS findet am 14. April um 18:30 Uhr im Schulungsraum statt.
Um 21:15 Uhr schließt Jörg Bürger die Jahreshauptversammlung 2015.
Jörg Bürger, 1. Vorsitzender
Conny Bull, Protokollführerin