Vorgesehene Nutzung der Bergehalde Lohmannsheide: Errichtung einer Deponie der Klasse I Seite 1 Die DAH1 GmbH: Ein Unternehmen von RAG Montan Immobilien und AGR Gegründet: Januar 2016 Gesellschafter (zu gleichen Anteilen): AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten RAG Montan Immobilien GmbH, Essen Sitz: Duisburg Unternehmenszweck: Errichtung, Betrieb und Nachsorge von Deponien auf Bergehalden Seite 2 Vorgesehene Anpassung der Bergehalde Lohmannsheide: Standort in Duisburg-Baerl an der Autobahn 42 Seite 3 Seite 4 Vorgesehene Anpassung der Bergehalde Lohmannsheide: Gegenstand der vorgesehenen Veränderung am Standort Errichtung und Betrieb eines neuen Schüttbereiches für DK I-Abfälle (gering belastete mineralische Abfälle, Böden, Schlacken) im Regierungsbezirk Düsseldorf Angestrebtes Volumen: ca. 3 Mio. m³ ( ≜ ca. 5 Mio. Tonnen) Geplante erste Anlieferung: 2019 / 2020 Verfülldauer: ca. 15 Jahre, anschließend Fertigstellung der Oberflächenabdichtung Seite 5 Vorteile des Modellvorhabens „Deponien auf Halden“ Leistung eines relevanten Beitrags zur Entsorgungssicherheit im regionalen Umfeld des Standortes Sichere Entsorgung, d.h. das gesicherte Ablagern von Böden und Bauschuttmengen aus dem regionalen Umfeld des Standortes Sinnvolle Weiternutzung vorhandener und entsprechend vorgenutzter industrieller Flächen Beitrag zur Deckung des akuten Bedarfs an neuen Deponiekapazitäten Bergbauliche Vornutzungen sicher, umweltverträglich, landschaftspflegerisch hochwertig und wirtschaftlich abzuschließen Flächenverbrauch minimieren Weiternutzung vorhandener Infrastruktur Seite 6 … zum Bedarf der Deponie: Planung: 16,5 ha – 3 Mio. m³ bzw. 5 Mio. t – Laufzeit ca. 15 Jahre Basis Gutachterliche Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen ∟ Bedarfsanalyse beauftragt vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium Mit Erlass des MKULNV NRW vom 07.05.2012 wurden die zuständigen Behörden aufgefordert, Entscheidungen über die Zulassung bzw. Planfeststellung von DK I-Deponien zurückzustellen, bis die Ergebnisse der landesweiten Bedarfsanalyse für DK I-Deponien vorliegen. ∟ Veröffentlicht im Februar 2014 (Erlass vom 07.05.2012 wurde daraufhin am 07.02.2014 aufgehoben) ∟ Abrufbar unter: www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-wirtschaft-undressourcenschutz/abfall-und-kreislaufwirtschaft/deponien Mit Stand 2012 gab es im Regierungsbezirk Düsseldorf kein ausreichendes DK I-Volumen, mit dem die gemäß § 5a Abs. 2 Nr. 4 LAbfG vorgeschriebene Entsorgungssicherheit von zehn Jahren sichergestellt werden könnte. Seite 7 … zur Deckung des akuten Bedarfs: Das Restvolumen der sieben im Regierungsbezirk Düsseldorf vorhandenen DK I-Deponien betrug ca. 4,3 Mio. m³ (Stand 2012). Dieses vorhandene Deponievolumen für DK I-Abfälle wird bereits im Jahr 2017 verfüllt sein. Planungen existieren für ein Volumen von ca. 13,2 Mio. m³, hierbei ist die Deponie Lohmannsheide bereits berücksichtigt. Werden alle Planungen realisiert, reicht das Volumen für DK I-Abfälle je nach unterstelltem Szenario bis 2025 bzw. 2029. Seite 8 … zum Flächenverbrauch: Landesentwicklungsplan NRW, Kapitel 8.3-1: „Bei der Planung neuer Deponiestandorte ist die Eignung stillgelegter Deponien als Standort zu prüfen.“ Die grundsätzliche Möglichkeit, auf Bergehalden zusätzliches Volumen für DK I-Abfälle zu schaffen, wird in der o. g. Bedarfsanalyse des MKULNV NRW ausdrücklich genannt (s. Kapitel 6.6 sowie 8.4). Seite 9 … zum Einzugsgebiet: Die räumliche Verteilung der Standorte von Deponien … soll eine möglichst entstehungsortnahe Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle ermöglichen (s. LEP NRW aus 02/2017, Kapitel 8.3-4). Einzugsgebiete von DK I-Deponien sind mit Blick auf die Logistik und die damit verbundenen Kosten grundsätzlich regional ausgeprägt. Lieferentfernungen von mehr als 50 km stellen Ausnahmen dar und setzen gute verkehrstechnische Anbindungen zwischen dem Ort der Abfallentstehung und der jeweiligen Deponie voraus. (s. auch die o. g. Bedarfsanalyse, Kapitel 7.6) Seite 10 Einzugsgebiet DK I-Deponie Lohmannsheide < 50km Seite 11 Vorgesehene Anpassung der Bergehalde Lohmannsheide: Grundlage des Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 KrWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und (mindestens) folgender Fachgutachten: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Immissionsprognosen: Geruch, Lärm, Erschütterungen, Luft Verkehrsgutachten Landschaftspflegerischer Begleitplan Klima Seite 12 Vorgesehene Anpassung der Bergehalde Lohmannsheide: Ablauf des Genehmigungsverfahrens a) Scoping-Prozess in der Verantwortung der Bezirksregierung Düsseldorf Festlegen des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsuntersuchung Unterrichtung der zuständigen Behörde (gem. § 5 UVPG) über das geplante Vorhaben Scoping-Termin unter Beteiligung der Fachbehörden Unterrichtung durch die zuständige Behörde Seite 13 Vorgesehene Anpassung der Bergehalde Lohmannsheide: Ablauf des Genehmigungsverfahrens b) Antragsverfahren (gem. §73 ff VwVfG) Antragseinreichung durch DAH1 GmbH, angestrebt für 2017 Aufgaben der Bezirksregierung: Prüfung der Vollständigkeit Bekanntmachung des Vorhabens Auslegung der Antragsunterlagen (auch bei den Kommunen): 4 Wochen (Einwendungsfrist: 6 Wochen) Beteiligungsverfahren Erörterungstermin Erteilung der Planfeststellung (inkl. UVP) Seite 14 Eckdaten zum Verkehrskonzept Verkehrsgutachten als ein Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens in Vorbereitung 1.096 t /Tag (max. 400.000 t/a) 44 LKW /Tag (Beladung: 25 t /LKW) 88 LKW-Bewegungen/Tag* (An-& Abfahrten) *verkehrsgutachterliche Berücksichtigung kalendertäglicher, nicht werktäglicher -Werte Annahme: 70% der Anlieferungen über Autobahn A42, 30% über nachgeordnete Straßen Prüfung & Bewertung von drei Zufahrtalternativen nach folgenden Bewertungskriterien: - Anwohnerschaft Umweltverträglichkeit Verkehrssicherheit Betriebstauglichkeit Die Darstellung des Verkehrskonzepts erfolgt im weiteren anhand eines Anfahrtroutenvergleichs dreier Routen (Route /Route/Route) Seite 15 „Deponiezufahrt Gutenbergstraße“ Seite 16 Halde Rheinpreussen DUISBURG BAERL „Deponiezufahrt Gutenbergstraße“ MOERS wesentliche Bewertungskriterien: a) Betriebstauglichkeit b) Verkehrssicherheit DEPONIEZUFAHRT Stadtgrenze Kläranlage Gerdt Seite 17 „Deponiezufahrt Gutenbergstraße“ DEPONIEZUFAHRT Seite 18 „Anfahrroutenvergleich“ Seite 19 Vorgesehene Anpassung der Bergehalde Lohmannsheide: Fragen und Antworten / Kontakt DAH1 GmbH Unternehmenskommunikation Telefon 02366 300-820 E-Mail [email protected] Postanschrift: DAH1 GmbH Im Emscherbruch 11 45699 Herten Aktuelle Informationen unter www.dah1.de Seite 20
© Copyright 2024 ExpyDoc