Pressemitteilung Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden Schlossplatz 6 · 65183 Wiesbaden Telefon: 0611 31-3302 Telefax: 0611 31-3903 E-Mail: [email protected] http://www.wiesbaden.de/presse 2. März 2017 Homepage, Umwelt & Naturschutz Neuer Fall von Geflügelpest in Wiesbaden festgestellt Bei einer in der vergangenen Woche im Wiesbadener Hauptklärwerk tot aufgefundenen Stockente, hat sich der Verdacht auf die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 bestätigt. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Vorbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) bestätigt. Insgesamt hat das LHL in Gießen seit Anfang November mehr als 3000 Proben von Vögeln auf das Virus H5N8 untersucht. Die Stockente ist der 48 bestätigte Fall des aktuellen Vogelgrippeerregers in Hessen. Dabei handelte es sich um 47 Wildvögel und einen Rosapelikan aus dem Opel-Zoo. Die örtlich zuständige Veterinärbehörde in Wiesbaden hat nach Rücksprache mit der angrenzenden Veterinärbehörde Mainz-Bingen auf die Einrichtung von einer Restriktionszone verzichtet, da sich keinerlei gewerbliche Geflügelhalter im Sperrbezirk befinden. Zudem befinden sich in dem Gebiet nur kleine Hobbygeflügelhaltungen. Um den Fundort der Stockente werden keine weiteren Schutzmaßnahmen eingerichtet. Dies hat eine Risikobewertung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und der zuständigen Veterinärbehörde in Wiesbaden ergeben. Im gesamten Stadtgebiet Wiesbaden besteht nach wie vor eine Stallpflicht für Hausgeflügel. Das landesweite Verbot von Vogelausstellungen gilt ebenfalls weiterhin. Auch die strengeren Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügel haltenden Betrieben – Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Pressemitteilung vom 02.03.2017 2/2 ob Kleinhaltung, zoologische Gärten oder Tierparks – sind weiterhin einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen sowie Schuh- und Kleidungswechsel beim Betreten und Verlassen der Geflügelhaltungen. Hunde- und Katzenbesitzern wird auch weiterhin empfohlen, ihre Haustiere von toten oder kranken Wildvögeln fernzuhalten. Durch diese Maßnahmen werden Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen und somit mögliche Infektionsverschleppungen vermieden. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Dennoch sollten schon aus allgemein hygienischen Gründen tote oder kranke Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Bei Geflügelbraten wird das Virus bei einer Kerntemperatur von 70 Grad in zwei bis drei Minuten abgetötet. Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe H5N8 und ein Merkblatt für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter entnehmen Sie bitte der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums: https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheit en-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest +++
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