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2. März 2017
Homepage, Umwelt & Naturschutz
Neuer Fall von Geflügelpest in Wiesbaden festgestellt
Bei einer in der vergangenen Woche im Wiesbadener Hauptklärwerk tot aufgefundenen
Stockente, hat sich der Verdacht auf die hochpathogene Form der Influenza vom Typ
H5N8 bestätigt.
Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Vorbefund des
Hessischen Landeslabors (LHL) bestätigt. Insgesamt hat das LHL in Gießen seit Anfang
November mehr als 3000 Proben von Vögeln auf das Virus H5N8 untersucht. Die
Stockente ist der 48 bestätigte Fall des aktuellen Vogelgrippeerregers in Hessen. Dabei
handelte es sich um 47 Wildvögel und einen Rosapelikan aus dem Opel-Zoo.
Die örtlich zuständige Veterinärbehörde in Wiesbaden hat nach Rücksprache mit der
angrenzenden
Veterinärbehörde
Mainz-Bingen
auf
die
Einrichtung
von
einer
Restriktionszone verzichtet, da sich keinerlei gewerbliche Geflügelhalter im Sperrbezirk
befinden. Zudem befinden sich in dem Gebiet nur kleine Hobbygeflügelhaltungen. Um den
Fundort der Stockente werden keine weiteren Schutzmaßnahmen eingerichtet. Dies hat
eine Risikobewertung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und der zuständigen
Veterinärbehörde in Wiesbaden ergeben.
Im gesamten Stadtgebiet Wiesbaden besteht nach wie vor eine Stallpflicht für
Hausgeflügel. Das landesweite Verbot von Vogelausstellungen gilt ebenfalls weiterhin.
Auch die strengeren Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügel haltenden Betrieben –
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Pressemitteilung vom 02.03.2017
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ob Kleinhaltung, zoologische Gärten oder Tierparks – sind weiterhin einzuhalten. Dazu
gehören beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen sowie Schuh- und Kleidungswechsel
beim Betreten und Verlassen der Geflügelhaltungen. Hunde- und Katzenbesitzern wird
auch weiterhin empfohlen, ihre Haustiere von toten oder kranken Wildvögeln fernzuhalten.
Durch diese Maßnahmen werden Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln und deren
Ausscheidungen und somit mögliche Infektionsverschleppungen vermieden.
Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Dennoch sollten schon
aus allgemein hygienischen Gründen tote oder kranke Vögel nicht mit bloßen Händen
angefasst werden. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist
theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des
Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten
Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit
und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte
grundsätzlich
geachtet
werden.
Bei
Geflügelbraten
wird
das
Virus
bei
einer
Kerntemperatur von 70 Grad in zwei bis drei Minuten abgetötet.
Weitere
Informationen
zum
Thema
Vogelgrippe
H5N8
und
ein
Merkblatt
für
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter entnehmen Sie bitte der Internetseite des
Hessischen Umweltministeriums:
https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheit
en-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest
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