Pflanzenbau aktuell Region Württemberg Nord Nr. 02 – 27.02.2017 • • Letzte Gelegenheit für Einsatz von Milestone/Kerb Flo/Cohort Glyphosateinsatz auf Mulchsaatflächen nach sehr windigen Tagen in der letzten Woche und schönem Wetter über das Wochenende sind für Mitte dieser Woche Niederschläge vorhergesagt. LETZTE GELEGENHEIT FÜR DEN EINSATZ VON MILESTONE/KERB FLO /COHORT Der Einsatz sollte bei Temperaturen unter 5 Grad Celsius noch während der Vegetationsruhe erfolgen! Die Wirkstoffaufnahme erfolgt über die Wurzel. Für die kommende Woche sind in den frühen Lagen höhere Temperaturen vorhergesagt. Behandlungen auf Frost sind möglich. Der vorhergesagte Niederschlag für Mitte der Woche wäre für die Wirkung sehr wichtig. Milestone ist ein um den Wirkstoff „Aminopyralid“ erweitertes „Kerb“ und hat dadurch ein etwas erweitertes Wirkungsspektrum. Das Produkt hat eine gute bis mittlere Wirkung gegen Ehrenpreis, Kamille, Kornblume, Klatschmohne, Vergissmeinnicht, Vogelmiere und eine sehr gute Wirkung gegen Gräser. Der Einsatz der Propyzamid-haltigen Produkte ist ein idealer Baustein im Resistenzmanagement bei schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz. Zu beachten sind die eingeschränkten Nachbaumöglichkeiten bei vorzeitigem Umbruch. Im Prinzip ist nach tiefer Pflugfurche nur Mais und Sommerraps möglich! Daher sollte der Einsatz nur erfolgen, wenn der Raps sicher stehen bleibt! Die Aufwandmengen betragen 1,5 l/ha Milestone oder 1,5 l/ha Kerb Flo oder 1,5 l/ha Cohort. GLYPHOSATEINSATZ AUF MULCHSAATFLÄCHEN Der deutlich strengere Winter hat für ein gutes Absterben nicht winterharter Zwischenfrüchte geführt. Lokal wird wieder von nicht abgefrorenem Ölrettich berichtet. Ein Glyphosateinsatz ist trotz aller politisch motivierten öffentlichen Diskussionen auf Flächen mit hohem Unkrautbesatz, Ausfallgetreide bzw. nicht abgefrorenen Zwischenfrüchten zu empfehlen. Teilweise ist zusätzlich auch ein hoher Druck mit Ackerfuchsschwanz und anderen Unkräutern vorhanden. In der Regel handelt es sich um im Herbst nicht gepflügte Bestände. Das Ziel ist mit wenigen Überfahrten möglichst geringe mechanische Bodenbelastung zu verursachen. In diesem Bemühen stellt der Glyphosateinsatz eine wichtige Option dar. Die Bodenbearbeitung/ Saatbettbereitung kann auf das notwendige Maß reduziert werden und das wiederergrünen der Pflanzen wird verhindert. In der nachfolgenden Tabelle sind die Indikationen und zugelassenen Aufwandmengen abgebildet. Beim Glyphosateinsatz ist zu beachten, dass hohe Wirkstoffkonzentrationen in der Spritzbrühe (= geringer Wasseraufwand/ha) die Wirkstoffaufnahme verbessert. Die Reduzierung der Wassermenge wird jedoch durch die notwendige sichere Benetzung der Zielpflanzen begrenzt. In der Regel bewegt sich die optimale Wasseraufwandmenge bei nicht zu grobtropfigen Düsen je bei ca. 150-200 l/ha. Mit Zusatzstoffen wie Spray Plus kann durch pH-Wert-Absenkung und die Verhinderung von Wirkstofffestlegungen durch Kationen (z.B. Calcium) eine Absicherung der Wirkungsgrade erreicht werden, Dies gilt insbesondere bei günstigen, einfachen Formulierungen. Die erforderlichen Aufwandmengen richten sich nach den zu bekämpfenden Pflanzen (siehe Gebrauchsanweisung) und den Anwendungsbedingungen. Unkräuter im Keimblattstadium sind mit geringsten Wirkstoffmengen gut zu erfassen. Wurzelunkräuter wie z.B. Quecke (Ölrettich) benötigen ausreichende Blattmasse, volle Aufwandmengen und ausreichend Zeit für die Wirkstoffverlagerung in die Rhizome. Die Aufwandmenge kann (~ um ca. 40 %) reduziert werden bei kleinen Zielpflanzen, guter und sicherer Benetzung, leicht bekämpfbaren Arten, intaktem Blattapparat, wüchsigen Anwendungsbedingungen und ausreichender Zeit für die Wirkstoffaufnahme. Hohe Aufwandmengen sind erforderlich bei schwierigen Anwendungsbedingungen, schlechter Benetzung teilweise verdeckter Pflanzen, Wurzelunkräutern, alten und derben Blättern, geringer Blattmasse, wenig wüchsiger Bedingungen und einem kleinen Zeitfenster für Wirkung. Unter kritischen Anwendungsbedingungen können die teureren, besser formulierten und hochwertigeren Produkte ihre Vorteile wie schnellere Regenfestigkeit, schnellere Wirkstoffeinlagerung und kürzere Wartezeiten besonders ausspielen. 1 Optisch sichtbares Absterben tritt ca. 10 – 14 Tage nach der Anwendung ein. Der Mindestabstand zwischen Vorsaatanwendung und Saatzeitpunkt sollte im Frühjahr, je nach Besatz und Größe, 1 - 7 Tage betragen, bei Wurzelunkräutern (Quecke) unter kühlen Witterungsbedingungen bis zu 14 Tage. Wenn nachfolgend eine Bodenbearbeitung geplant ist, sollte diese frühzeitig und mischend erfolgen (keine Strohmatten einarbeiten), um eine eventuelle Restwirkung auf die Folgekultur zu minimieren. Der Wirkstoffabbau auf den Pflanzenresten findet durch im Boden vorhandene Mikroben statt. Ackerbaukulturen Zuckerrübe Mais Stilllegung Indikation Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 3,75 l/ha 3,75 l/ha 3,75 l/ha 3,75 l/ha Roundup PowerFlex bis 2 Tage vor der Saat bzw. im VA bis 5 Tage nach der Saat (Ende der Samenquellung); ausgenommen Winterraps bis 2 Tage vor der Saat bzw. im VA bis 5 Tage nach der Saat (Ende der Samenquellung) [Indikation Ackerbaukulturen] bis 2 Tage vor der Saat bzw. im VA bis 5 Tage nach der Saat (Ende der Samenquellung) [Indikation Ackerbaukulturen] vor der Saat von Folgekulturen; während der Vegetationsperiode VV 549 NG 352; NG 402; NT 103 NG 352; NG 402; NT 103 NG 352; NG 402; NT 103 NG 352; NG 402; NT 103 Einsatzgebiet Glyfos Dakar Durano TF 1,6 kg/ha 1,6 kg/ha 1,6 kg/ha 2,65 kg/ha bis 2 Tage vor der Saat bzw. im VA bis 5 Tage nach der Saat (Ende der Samenquellung); ausgenommen Winterraps bis 2 Tage vor der Saat bzw. im VA bis 5 Tage nach der Saat (Ende der Samenquellung) [Indikation Ackerbaukulturen] bis 2 Tage vor der Saat bzw. im VA bis 5 Tage nach der Saat (Ende der Samenquellung) [Indikation Ackerbaukulturen] zur Rekultivierung vor der Saat von Folgekulturen; vor der Bodenbearbeitung VV 549 NG 352; NT 101 NG 352; NT 101 NG 352; NT 101 NG 352; NT 102 3,0 l/ha 3,0 l/ha 5,0 l/ha bis 2 Tage vor der Saat bis 2 Tage vor der Saat zur Rekultivierung vor der Saat von Folgekulturen VV 549 NG 352; NT 101 NG 352; NT 101 NG 352; NT 101 keine Indikation vor der Saat; Zur Vermeidung von Schäden wird ein Abstand von 1 Tag bis zur Saat empfohlen keine Indikation 5,0 l/ha Kyleo keine Indikation keine Indikation 5 (5; 0; 0) m*; NG 352; NT 109 Allgemeiner Hinweis: die optimale Wasseraufwandmenge für alle Anwendungen beträgt 150 - 200 l/ha NG 352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. NG 402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Mit freundlichen Grüßen BayWa AG BAG-Hohenlohe-Raiffeisen eG i.A. Christoph Mauthe ppa. Färber i.V. Bort Alle Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Die gegebenen Anwendungshinweise entbinden nicht von der Notwendigkeit, die jeweiligen Gebrauchsanleitungen zu beachten. Die Anwendungen erfolgen auf eigenes Risiko. Preisangebote erhalten Sie vom zuständigen Mitarbeiter Ihres Lagerhauses. Änderungen im Faxversand/ von Faxnummern: Fax: 0791/ 507-28, Tel: 0 791/507-10, E-Mail: [email protected] Auf unserer Internetseite www.bag-hohenlohe.de (unter „Downloads – Pflanzenbau aktuell“) können Sie die aktuellen Faxe ebenfalls nachlesen! Sitz der Genossenschaft: Schwäbisch Hall, Amtsgericht Stuttgart, Reg. Nr. 570037 Vorstand: Ulrich Kühnle (Vorsitzender), Michael Eißler (Geschäftsführer), Rolf Megerle (stv. Vorsitzender), Dieter Biermann, Harald Blumenstock, Alois Brenner, Helmut Endreß, Tobias Schirrle, Aufsichtsrat: Helmut Weibler (Vorsitzender) 2
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