Tagesordnung und Ausschreibung der Fahrt

Einladung zur Jugendversammlung
mit Fahrt zum Jump-House in Köln
für BSG-Mitglieder zwischen 8 und 18 Jahren
Wann:
Samstag, 04. März 2017
Treffpunkt:
9.00 Uhr am Sportheim am FZ Jülich
Wir starten mit einem gemeinsamen Frühstück und der
Jugendversammlung. Anschließend fahren wir mit dem
Bus zum Jump-House nach Köln
Sonstiges:
angemessene Kleidung – keine Verpflegung mitbringen
Eigenanteil in Höhe von 10 € bis spätestens 25.02.17
auf das Konto der BSG
IBAN: DE17395501100000074203
Rückankunft:
ca. 14.00 Uhr am Bahnhof Jülich
Anmeldung (s. Rückseite)
bis zum 22.02.2017
ausschließlich schriftlich an:
oder
per Fax:
Betriebssportgemeinschaft
Forschungszentrum Jülich 1963 e. V.
52425 Jülich
Bei Rückfragen:
Geschäftsstelle der BSG
Tel. 02461/61-6309
Mittwoch und Donnerstag, 8.00 – 12.00 Uhr
02461/61-2980
Anmeldung
Bitte direkt an die BSG-Geschäftsstelle senden. Eine Abgabe bei den
Übungsleiter/innen ist nicht mehr möglich!
Zur Jugendversammlung und
Jump-House
am Samstag, dem 04.03.2017
Name und Vorname:
_______________________________________________
Geburtsdatum: __________________________________
Straße:
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Ort:
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Telefon:
__________________________________
Die beigefügten Bedingungen und Regeln habe ich mit
meinem Kind gelesen, verstanden und erkenne sie durch meine
Unterschrift uneingeschränkt an.
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Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
DER SICHERHEITSCHECK
Diese Regeln sind wichtig. Bitte achte darauf und stell sofort Fragen, wenn etwas unklar ist.
1.
Es ist immer nur eine Person pro Trampolin gestattet.
2.
Springe nur in der Nähe von Personen mit ähnlicher Größe.
3.
Du darfst die Trampolinflächen nur mit leeren Taschen betreten.
4.
Gegenstände, die Dir, anderen Springern oder dem Equipment schaden könnten (z.B.
Schmuck, Uhren, verzierte Gürtel, Caps oder Mützen) sind verboten.
5.
Du darfst die Trampolinflächen nur mit JUMP House Socken betreten, die Du barfuß
angezogen hast.
6.
Achte darauf, dass Dein Mund leer ist (z. B. kein Kaugummi).
7.
Getränke oder Speisen sind auf Trampolinen und auf den Zugangspodesten verboten.
8.
Laufen, Schubsen und um die Wette rennen ist nicht erlaubt.
9.
Doppelte Saltos sind streng verboten!
10. Einfache Saltos nur ausüben, wenn Du Dich damit auskennst.
11. Es ist nicht erlaubt, Saltos über den Abdeckungen bzw. von Trampolin zu Trampolin zu
machen.
12. Du darfst maximal zwei einfache Saltos hintereinander machen.
13. Klettere niemals die schrägen Trampolinwände hoch.
14. Springe nicht absichtlich in die Netze.
15. Setze Dich nicht auf die Abdeckungen und Trampoline und ruhe Dich dort auch nicht aus. Zum
Ausruhen bitte die Trampolinflächen verlassen.
16. Bedenke: Du springst grundsätzlich auf eigene Gefahr! Kenne Deine Grenzen und überschreite
sie nicht.
17. Solltest Du unter gesundheitlichen Einschränkungen wie etwa Bandscheibenvorfällen, Asthma
oder auch Herzbeschwerden etc. leiden, so konsultiere vorher einen Arzt. Auch Schwangere
sollten sich vorab von einem Arzt über das Risiko beim Trampolinspringen beraten lassen.
18. Wir empfehlen, dass Brillenträger ihre Brille absetzen.
19. Das Springen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist ausdrücklich verboten!
20. Gehe verantwortungs- und respektvoll mit anderen Springern um.
21. Informiere sofort das Personal, wenn Du einen Unfall oder eine Beschädigung entdeckst.
22. Beachte unbedingt die zusätzlichen Regeln der einzelnen Flächen.
23. Anweisungen des Personals musst Du umgehend Folge leisten.
Jugendversammlung
am Samstag, 04. März 2017
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Jugendliche berichten
3. Benennung eines Wahlleiters
4. Entlastung der Jugendwarte und Jugendvertreter
5. Neuwahl der Jugendwarte und Jugendvertreter
6. Verschiedenes
Gemäß der BSG-Satzung sind Ergänzungen zur Tagesordnung oder Anträge zur
Satzungsänderung mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung bei den
Jugendwarten einzureichen.
Alle interessierten Eltern
sind natürlich auch recht herzlich eingeladen.
Jugendliche und Elternteile,
die uns bei der Jugendarbeit unterstützen möchten,
können sich gerne vorab mit uns in Verbindung setzen.
Bei Rückfragen:
Geschäftsstelle der BSG
Tel. 02461/61-6309
Mittwoch und Donnerstag, 8.00 – 12.00 Uhr