Einladung zur Jugendversammlung mit Fahrt zum Jump-House in Köln für BSG-Mitglieder zwischen 8 und 18 Jahren Wann: Samstag, 04. März 2017 Treffpunkt: 9.00 Uhr am Sportheim am FZ Jülich Wir starten mit einem gemeinsamen Frühstück und der Jugendversammlung. Anschließend fahren wir mit dem Bus zum Jump-House nach Köln Sonstiges: angemessene Kleidung – keine Verpflegung mitbringen Eigenanteil in Höhe von 10 € bis spätestens 25.02.17 auf das Konto der BSG IBAN: DE17395501100000074203 Rückankunft: ca. 14.00 Uhr am Bahnhof Jülich Anmeldung (s. Rückseite) bis zum 22.02.2017 ausschließlich schriftlich an: oder per Fax: Betriebssportgemeinschaft Forschungszentrum Jülich 1963 e. V. 52425 Jülich Bei Rückfragen: Geschäftsstelle der BSG Tel. 02461/61-6309 Mittwoch und Donnerstag, 8.00 – 12.00 Uhr 02461/61-2980 Anmeldung Bitte direkt an die BSG-Geschäftsstelle senden. Eine Abgabe bei den Übungsleiter/innen ist nicht mehr möglich! Zur Jugendversammlung und Jump-House am Samstag, dem 04.03.2017 Name und Vorname: _______________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________ Straße: __________________________________ Ort: __________________________________ Telefon: __________________________________ Die beigefügten Bedingungen und Regeln habe ich mit meinem Kind gelesen, verstanden und erkenne sie durch meine Unterschrift uneingeschränkt an. ______________________________________ Unterschrift eines Erziehungsberechtigten DER SICHERHEITSCHECK Diese Regeln sind wichtig. Bitte achte darauf und stell sofort Fragen, wenn etwas unklar ist. 1. Es ist immer nur eine Person pro Trampolin gestattet. 2. Springe nur in der Nähe von Personen mit ähnlicher Größe. 3. Du darfst die Trampolinflächen nur mit leeren Taschen betreten. 4. Gegenstände, die Dir, anderen Springern oder dem Equipment schaden könnten (z.B. Schmuck, Uhren, verzierte Gürtel, Caps oder Mützen) sind verboten. 5. Du darfst die Trampolinflächen nur mit JUMP House Socken betreten, die Du barfuß angezogen hast. 6. Achte darauf, dass Dein Mund leer ist (z. B. kein Kaugummi). 7. Getränke oder Speisen sind auf Trampolinen und auf den Zugangspodesten verboten. 8. Laufen, Schubsen und um die Wette rennen ist nicht erlaubt. 9. Doppelte Saltos sind streng verboten! 10. Einfache Saltos nur ausüben, wenn Du Dich damit auskennst. 11. Es ist nicht erlaubt, Saltos über den Abdeckungen bzw. von Trampolin zu Trampolin zu machen. 12. Du darfst maximal zwei einfache Saltos hintereinander machen. 13. Klettere niemals die schrägen Trampolinwände hoch. 14. Springe nicht absichtlich in die Netze. 15. Setze Dich nicht auf die Abdeckungen und Trampoline und ruhe Dich dort auch nicht aus. Zum Ausruhen bitte die Trampolinflächen verlassen. 16. Bedenke: Du springst grundsätzlich auf eigene Gefahr! Kenne Deine Grenzen und überschreite sie nicht. 17. Solltest Du unter gesundheitlichen Einschränkungen wie etwa Bandscheibenvorfällen, Asthma oder auch Herzbeschwerden etc. leiden, so konsultiere vorher einen Arzt. Auch Schwangere sollten sich vorab von einem Arzt über das Risiko beim Trampolinspringen beraten lassen. 18. Wir empfehlen, dass Brillenträger ihre Brille absetzen. 19. Das Springen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist ausdrücklich verboten! 20. Gehe verantwortungs- und respektvoll mit anderen Springern um. 21. Informiere sofort das Personal, wenn Du einen Unfall oder eine Beschädigung entdeckst. 22. Beachte unbedingt die zusätzlichen Regeln der einzelnen Flächen. 23. Anweisungen des Personals musst Du umgehend Folge leisten. Jugendversammlung am Samstag, 04. März 2017 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Jugendliche berichten 3. Benennung eines Wahlleiters 4. Entlastung der Jugendwarte und Jugendvertreter 5. Neuwahl der Jugendwarte und Jugendvertreter 6. Verschiedenes Gemäß der BSG-Satzung sind Ergänzungen zur Tagesordnung oder Anträge zur Satzungsänderung mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung bei den Jugendwarten einzureichen. Alle interessierten Eltern sind natürlich auch recht herzlich eingeladen. Jugendliche und Elternteile, die uns bei der Jugendarbeit unterstützen möchten, können sich gerne vorab mit uns in Verbindung setzen. Bei Rückfragen: Geschäftsstelle der BSG Tel. 02461/61-6309 Mittwoch und Donnerstag, 8.00 – 12.00 Uhr
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