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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.09.2016, Az.: B 6 KA 27/16 B
Der Doktor muss einen Krankenhausaufenthalt nicht "erfragen"
Ärzte sind nicht verpflichtet, einen in ihrer Praxis erschienen Patienten, der um ein Rezept für ein Arzneimittel
bittet, danach zu fragen, ob er sich zurzeit in stationärer Behandlung befinde. Sie können deshalb auch nicht
von einer Krankenkasse regresspflichtig gemacht werden, wenn der Patient seinen Klinikaufenthalt
verschweigt. (Ob das Kassenmitglied gegebenenfalls zum Ersatz des von seiner Krankenkasse vermuteten
Schadens in Anspruch genommen werden kann, war in diesem Verfahren nicht zu entscheiden.)
Quelle: Wolfgang Büser
Gericht: BSG
Datum: 28.09.2016
Aktenzeichen: B 6 KA 27/16 B
Entscheidungsform: Urteil
Referenz: JurionRS 2016, 30928
BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 27/16 B
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