Bundessozialgericht Urt. v. 28.09.2016, Az.: B 6 KA 27/16 B Der Doktor muss einen Krankenhausaufenthalt nicht "erfragen" Ärzte sind nicht verpflichtet, einen in ihrer Praxis erschienen Patienten, der um ein Rezept für ein Arzneimittel bittet, danach zu fragen, ob er sich zurzeit in stationärer Behandlung befinde. Sie können deshalb auch nicht von einer Krankenkasse regresspflichtig gemacht werden, wenn der Patient seinen Klinikaufenthalt verschweigt. (Ob das Kassenmitglied gegebenenfalls zum Ersatz des von seiner Krankenkasse vermuteten Schadens in Anspruch genommen werden kann, war in diesem Verfahren nicht zu entscheiden.) Quelle: Wolfgang Büser Gericht: BSG Datum: 28.09.2016 Aktenzeichen: B 6 KA 27/16 B Entscheidungsform: Urteil Referenz: JurionRS 2016, 30928 BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 27/16 B 1 © 2017 aok-business.de - PRO Online, 6.02.2017
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