LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14364 02.03.2017 Kleine Anfrage 5664 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Wo bleiben die Initiativen? Vorbemerkung Am 26. März 2014 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von SPD; Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Piraten den Antrag „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Prüfung von Lohntestverfahren zur Feststellung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst“ (Drs.-Nr. 16/5284) angenommen. Mit der Annahme des Antrages baten die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung gemeinsam mit den Tarifpartnern/Gewerkschaften weitere Initiativen zur Aufhebung der Entgeltungleichheit auch außerhalb des öffentlichen Dienstes zu entwickeln. Mit Datum vom 6. März 2015 legte die Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU einen Zwischenbericht zur Umsetzung des in 2014 angenommenen Antrages vor (Drs.-Nr. 16/2739). Mit Bezug zur beschlossenen „Bitte“ äußerte die Landesregierung: „Ein Tarifvertrag ist stets das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Es ist davon auszugehen, dass beide Seiten im Rahmen ihrer grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie darauf bedacht sind, das Lohngleichheitsgebot und andere elementare Grundsätze zu beachten. Ohne konkrete gutachterliche Feststellung einer Verletzung des Lohngleichheitsgebotes bestehen daher weder Anlass noch Spielraum für eine Initiative des Landes zur Änderung der tarifrechtlichen Regelungen.“ Darüber hinaus zielte der angenommene Antrag darauf ab, die Entgeltpraxis einer Behörde modellhaft zu überprüfen, um anschließend daraus Lösungsansätze zur Vermeidung von Entgeltdiskriminierung im öffentlichen Dienst aufzeigen zu können. Diese Überprüfung hat modellhaft bei der Landratsbehörde im Kreis Unna stattgefunden; das Ergebnis wurde im März 2016 veröffentlicht. Demnach bestand bei der Kreisverwaltung Unna eine unbereinigte Entgeltdifferenz in Höhe von 13,6 % (insgesamt) und eine bereinigte Entgeltdifferenz von 4 % (insgesamt). Für die Kreisbehörde Unna wurden im Rahmen der modellhaften Überprüfung verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. Ob eine Verallgemeinerung dieser Datum des Originals: 02.03.2017/Ausgegeben: 03.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14364 Empfehlungen für alle Städte in Nordrhein-Westfalen bzw. öffentlichen Arbeitgeber erfolgt ist, entzieht sich der Kenntnis der Anfragenden. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Mit Annahme des Antrages Drs.-Nr. 16/5284 wurde die Landesregierung gebeten, „weitere Initiativen zur Aufhebung der Entgeltungleichheit auch außerhalb des öffentlichen Dienstes zu entwickeln“. Welche Initiativen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Tarifpartnern/Gewerkschaften entwickelt, um eine Entgeltungleichheit aufzuheben? 2. Da die Landesregierung in ihrem Zwischenbericht aus März 2015 zu Ziffer 4 dargelegt hat, dass „ohne gutachterliche Feststellung einer Verletzung des Lohngleichheitsgebotes weder Anlass noch Spielraum für eine Initiative des Landes“ besteht: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit März 2015 entwickelt, um ihre Informationslücke zu schließen und damit dem Landtagsbeschluss zur Entwicklung von Initiativen zur Aufhebung der Entgeltungleichheit außerhalb des Öffentlichen Dienstes Geltung zu verschaffen? 3. Welche allgemeinen Lösungsansätze hat die Landesregierung aus der modellhaften Überprüfung der Landratsbehörde des Kreises Unna zur Vermeidung von Entgeltdiskriminierung im Öffentlichen Dienst entwickelt und den Kommunen empfohlen? 4. Hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen, um weitere Kreise oder Städte für eine Überprüfung der Entgeltpraxis in ihren jeweiligen Behörden zu gewinnen? 5. Inwieweit hat die Landesregierung bei den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst darauf hingewirkt, diskriminierende Strukturen im Öffentlichen Dienst abzubauen? Ina Scharrenbach 2
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