Drucksache 16/14364

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/14364
02.03.2017
Kleine Anfrage 5664
der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Wo bleiben die Initiativen?
Vorbemerkung
Am 26. März 2014 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von SPD; Bündnis
90/DIE GRÜNEN und Piraten den Antrag „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Prüfung
von Lohntestverfahren zur Feststellung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und
Männern im Öffentlichen Dienst“ (Drs.-Nr. 16/5284) angenommen.
Mit der Annahme des Antrages baten die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis
90/DIE GRÜNEN die Landesregierung gemeinsam mit den Tarifpartnern/Gewerkschaften
weitere Initiativen zur Aufhebung der Entgeltungleichheit auch außerhalb des öffentlichen
Dienstes zu entwickeln.
Mit Datum vom 6. März 2015 legte die Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU einen
Zwischenbericht zur Umsetzung des in 2014 angenommenen Antrages vor (Drs.-Nr. 16/2739).
Mit Bezug zur beschlossenen „Bitte“ äußerte die Landesregierung: „Ein Tarifvertrag ist stets
das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Es ist davon
auszugehen, dass beide Seiten im Rahmen ihrer grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie
darauf bedacht sind, das Lohngleichheitsgebot und andere elementare Grundsätze zu
beachten. Ohne konkrete gutachterliche Feststellung einer Verletzung des
Lohngleichheitsgebotes bestehen daher weder Anlass noch Spielraum für eine Initiative des
Landes zur Änderung der tarifrechtlichen Regelungen.“
Darüber hinaus zielte der angenommene Antrag darauf ab, die Entgeltpraxis einer Behörde
modellhaft zu überprüfen, um anschließend daraus Lösungsansätze zur Vermeidung von
Entgeltdiskriminierung im öffentlichen Dienst aufzeigen zu können. Diese Überprüfung hat
modellhaft bei der Landratsbehörde im Kreis Unna stattgefunden; das Ergebnis wurde im März
2016 veröffentlicht. Demnach bestand bei der Kreisverwaltung Unna eine unbereinigte
Entgeltdifferenz in Höhe von 13,6 % (insgesamt) und eine bereinigte Entgeltdifferenz von 4 %
(insgesamt). Für die Kreisbehörde Unna wurden im Rahmen der modellhaften Überprüfung
verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. Ob eine Verallgemeinerung dieser
Datum des Originals: 02.03.2017/Ausgegeben: 03.03.2017
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14364
Empfehlungen für alle Städte in Nordrhein-Westfalen bzw. öffentlichen Arbeitgeber erfolgt ist,
entzieht sich der Kenntnis der Anfragenden.
Ich frage daher die Landesregierung:
1.
Mit Annahme des Antrages Drs.-Nr. 16/5284 wurde die Landesregierung gebeten,
„weitere Initiativen zur Aufhebung der Entgeltungleichheit auch außerhalb des
öffentlichen Dienstes zu entwickeln“. Welche Initiativen hat die Landesregierung
gemeinsam
mit
den
Tarifpartnern/Gewerkschaften
entwickelt,
um
eine
Entgeltungleichheit aufzuheben?
2.
Da die Landesregierung in ihrem Zwischenbericht aus März 2015 zu Ziffer 4 dargelegt
hat,
dass
„ohne
gutachterliche
Feststellung
einer
Verletzung
des
Lohngleichheitsgebotes weder Anlass noch Spielraum für eine Initiative des Landes“
besteht: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit März 2015 entwickelt, um
ihre Informationslücke zu schließen und damit dem Landtagsbeschluss zur Entwicklung
von Initiativen zur Aufhebung der Entgeltungleichheit außerhalb des Öffentlichen
Dienstes Geltung zu verschaffen?
3.
Welche allgemeinen Lösungsansätze hat die Landesregierung aus der modellhaften
Überprüfung der Landratsbehörde des Kreises Unna zur Vermeidung von
Entgeltdiskriminierung im Öffentlichen Dienst entwickelt und den Kommunen
empfohlen?
4.
Hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen, um weitere Kreise oder Städte für eine
Überprüfung der Entgeltpraxis in ihren jeweiligen Behörden zu gewinnen?
5.
Inwieweit hat die Landesregierung bei den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen
Dienst darauf hingewirkt, diskriminierende Strukturen im Öffentlichen Dienst
abzubauen?
Ina Scharrenbach
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