Anfrage - Stadt Troisdorf

Amt für sicherheit
und OrdnunG
Anfrage
nach der möglichen Belastung eines Grundstückes mit Kampfmitteln
Antragsteller
name, Vorname:
PLZ, Wohnort, str.:
telefon-nr.:
fax-nr.:
e-mail:
ich beabsichtige, auf dem nachfolgenden Grundstück erdarbeiten durchzuführen
und bitte um überprüfung des Grundstücks
Angaben zur untersuchenden Fläche
Art der Baumaßnahme:
Aktenzeichen des Bauantrags:
Ort / Ortsteil:
straße / haus-nr.:
Gemarkung:
flur-nr.:
Parz.-nr.:
eigentümer:
Hinweis: Ein Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte (1:5.000) mit zweifelsfreier Markierung der zu
überprüfenden Fläche(n) muss dem Antrag beigefügt sein. (siehe merkblatt „deutsche Grundkarte“)
falls im rahmen der Luftbildauswertung ein Kampfmittelverdacht festgestellt wird, werden zur Kampfmittel­
suche vor Ort zwingend folgende Angaben benötigt:
Wird erdaushub vorgenommen?
Ja, tiefe in meter:
nein
Bisherige nutzung:
Zukünftige nutzung:
30.2-20 (1)
Anfrage nach mögl. Belastung eines Grundstückes mit Kampfmitteln
Geplanter Baubeginn:
Betretungserlaubnis beigefügt
Ja
nein
Leitungspläne beigefügt
Ja
nein
ehemalige Bundesliegenschaft
Ja
nein
Archäologische Verdachtsfläche
Ja
nein
ich bestätige die richtigkeit der o.g. Angaben.
datum
rechtsverbindliche unterschrift
Erklärung
hiermit ermächtige ich den Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung düsseldorf bzw. die von ihr beauftragte
Räumfirma das o.a. Grundstück zum Zwecke der Suche nach Kampfmittel zu betreten und - falls erforderlich mit Bagger oder sonstigen Geräten zu befahren sowie erdarbeiten auszuführen.
die „hinweise für die Anfragen zu einem möglichen Kampfmittelverdacht“ habe ich zur Kenntnis genommen
und ich bin insbesondere darüber informiert, dass die Kosten für eventuelle vor- und nachbereitende maßnah­
men auf dem Grundstück von mir zu tragen sind.
in dem abzusuchenden Grundstück sind keine Leitungen
bzw. archäologischen Verdachtsflächen vorhanden.
in dem abzusuchenden Grundstück sind folgende Leitungen
bzw. archäologischen Verdachtsflächen vorhanden.
Zur Lage dieser Leitungen / Kunstbauten erfolgt eine einweisung vor Ort, ggf. werden Versorgungleitungspläne
nachgereicht.
30.2-20 (2)
einverständniserklärung der Anfrage
Ort, datum
unterschrift
Amt für sicherheit
und OrdnunG
Hinweise für Anfragen zu einem möglichen Kampfmittelverdacht beim
Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland – Außenstelle Köln
der schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im sinne des Ordnungsbehördengesetzes. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. da das
Auffinden, Entschärfen und Beseitigen von Kampfmitteln besondere Fachkunde erfordert, unterhält das
Land nordrhein-Westfalen bei den Bezirksregierungen einen staatlichen Kampfmittelräumdienst, der die
Ordnungsämter der Gemeinden unterstützt. für den Bereich der stadt troisdorf ist die Bezirksregierung
düsseldorf zuständig.
um Gefahren zu vermeiden, wurde in der Bauordnung nrW für Baugenehmigungen die erteilung der
Kampfmittelfreiheit vorgeschrieben.
falls sie beabsichtigen zu Bauen wird empfohlen – bereits einige Zeit vor Baubeginn – beim Ordnungsamt
eine Kampfmittelanfrage über eine mögliche Kampfmittelbelastung zu stellen. die Anfrage selbst ist
kostenlos. sollten auf Grund der Gefährdungseinschätzung weitergehende untersuchungen (sondierungen,
Probebohrungen etc.) erforderlich werden, so könnten diese unter Umständen kostenpflichtig werden.
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach möglichen Kampfmittelbelastungen auf einem
Grundstück werden folgende Unterlagen benötigt:
1. ein Antrag, aus dem die genaue Lage, Bezeichnung und jetzige nutzung des Grundstücks hervorgeht.
2. ein detaillierter Baulageplan (Deutsche Grundkarte – DGK- 1 : 5.000)
mit Kenntlichmachung des Grundstücks.
3. eine erklärung, ob es sich um eine – ggf. auch ehemalige – bundeseigene Liegenschaft handelt.
4. Falls örtliche Untersuchungen erforderlich werden, eine Betretungserlaubnis des eigentümers
des betroffenen Grundstücks und – falls diese ebenfalls betreten werden müssen – der eigentümer
betroffener nachbargrundstücke.
5. Falls Sondierungen erforderlich werden, eine übersicht der Versorgungsleitungen. die entsprechenden Pläne sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern (z.B. stadtwerke, telekom etc.)
erhältlich. sie können bei Bedarf nachgereicht werden.
die Kampfmittelüberprüfung auf bundeseigenen bzw. ehemaligen bundeseigenen Liegenschaften ist
grundsätzlich kostenpflichtig.
Bei allen übrigen Grundstücken ist die Kampfmitteluntersuchung und, soweit erforderlich, die räumung von
Kampfmitteln kostenfrei.
30.2-20 (3)
hinweise für Anfragen zu mögl. Kampfmittelverdacht
eventuelle Kosten für vor- und nachbereitende maßnahmen auf dem Grundstück, z.B. freistellung der
fläche (Bebauung / Bewuchs), einbringung von Bohrlöchern zur durchführung von sondierungen oder
Wiederherrichtung der Bepflanzung, gehen zu Lasten des Eigentümers.
um Bauverzögerungen und ggf. Baustilllegungen zu vermeiden, sollte der Antrag frühzeitig,
d.h. mindestens ein halbes Jahr vor Baubeginn, bei dem
Amt für Sicherheit und Ordnung
Frau Dagmar Male
Rathaus Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Tel. 02241 / 900- 371
Fax 02241 / 900- 8371
E-Mail: [email protected]
eingereicht werden.
Amt für sicherheit
und OrdnunG
Merkblatt „Deutsche Grundkarte“
für eine korrekte Bearbeitung ist es unerlässlich, dass ich einen Auszug aus der deutschen
Grundkarte oder vergleichbarer Karte
• in ausreichender Ausdehnung mit min. 2 leserlichen Straßennamen und
• mit eindeutiger Abgrenzung des zu untersuchenden Gebietes
erhalte.
folgende unterlagen sind u.a. für die Bearbeitung nicht geeignet:
• Lage-, Bau-, Stadtpläne, ...
• lediglich Angabe der postalischen Anschrift
• ausschließliche Angabe von Flur und Flurstücksnummer
fügen sie daher zwingend einen solchen Ausschnitt der deutschen Grundkarte oder ver­
gleichbarer Karte ihrem Antrag bei. darin kennzeichnen sie das zu untersuchende Gebiet
eindeutig mit einer umrandung (s. Abbildung 1) oder als flächenfüllung (s. Abbildung 2).
sofern möglich und sinnvoll sollte diese umrandung entlang von Grundstücks- oder straßen­
grenzen bzw. topographischen Kartenelementen verlaufen. Verwenden sie keine unklaren
Gebietsangaben wie in Abbildung 3 oder 4 dargestellt. sofern die flächenabgrenzung nicht
eindeutig identifiziert werden kann, müssen Unterlagen nachgefordert werden und die Luft­
bildauswertung verzögert sich.
30.2-20 (4)
merkblatt für Anfragen zu mögl. Kampfmittelverdacht
Auszüge aus der deutschen Grundkarte erhalten sie beim Vermessungsamt.
Unter http://www.geoserver.nrw.de oder http://www.tim-online.nrw.de finden Sie im Internet
einen alternativen Zugriff auf die deutsche Grundkarte 1:5.000, die ihrem Antrag als Bild­
schirmausdruck in ergänzung mit der manuell eingetragenen flächenabgrenzung beigefügt
werden kann.