55469 SIMMERN/HUNSRÜCK TELEFON 06761-82-101 u. 102 DER LANDRAT TELEFAX 06761-82-115 DES E-MAIL morJon.broehr@rheinhunsruec(:.de INTERNET hltp://www. rheinhunsrueck.de LUDWIGSTR, 3-5 RHEIN-HUNSRÜCK-KREISES Herrn 28. Februar 2017 Staatsminister Dr. Volker Wissing Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postfach 3269 55022 Mainz Mittelrheinquerung St. Goar-St. Goarshausen Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Herr Dr. Wissing, über die Notwendigkeit der Mittelrheinbrücke besteht große Einigkeit. Die Menschen im Mittelrheintal wollen und brauchen die Brücke. Trotz der Gutachten des renommierten Rechtswissenschaftlers und Richters am Oberlandesgericht Prof. Spannowsky sowie des unabhängigen Landes rechnungshofes, die die Brücke in Landeszuständigkeit sehen, lehnen Sie es bislang ab, eine Landesbrücke zu errichten. Sie beharren weiterhin auf einer kommunalen Brücke. Ihnen dürfte, zumal als Jurist, bekannt sein, dass es mir auf der Grundlage dieser Gutachten rechtlich nicht möglich ist, mich für den Rhein-HunsrückKreis mit Ihnen darauf zu einigen, bei der geplanten Brücke handele es sich gleichwohl um eine kommunale Brücke. Abgesehen davon, dass eine solche Umklassifizierung auch durch eine diesbezügliche Einigung rechtlich nicht möglich ist, würde ich die Grenzen meiner Kompetenzen erheblich über schreiten und insbesondere auch gegen den von mir abgelegten Amtseid verstoßen. In der Kreistagssitzung vom 20.02.2017 hat der Präsident des Landes rechnungshofes Klaus P. Behnke den aus meiner Sicht vernünftigen Lösungs- und Kompromissvorschlag unterbreitet, das Land solle mit dem Raumordnungsverfahren ohne die Vorfestiegung auf einen späteren Bau lastträger beginnen. Ich unterstütze diesen Vorschlag uneingeschränkt und bitte Sie, im Interesse der Menschen der Region diese sprichwörtliche "Brücke" des Präsidenten mit mir zu beschreiten. Der Vorschlag ermöglicht es, das ohnehin langwierige Verfahren endlich anzustoßen und keine weitere Zeit zu verlieren. In einem späteren Plan feststellungsverfahren wird die Frage des zuständigen Baulastträgers ohne hin festgelegt; diese Festlegung Ist im Planfeststeilungsbeschluss noch dazu vollumfänglich gerichtlich überprüfbar. Da Herr Innenminister Roger Lewentz bereits angekündigt hat, die erforder lichen 700.000," Euro für das Raumordnungsverfahren vorzufinanzieren und wir bereits mit dem Siegerentwurf von Heneghan/Peng architects über einen mit der UNESCO abgestimmten Entwurfverfügen, sollten wir endlich los legen. Wenn wir beide wollen, können wir auf dieser Basis den Knoten durch schlagen. Sehr geehrter Herr Minister, ein Lösungsweg, der nicht noch weitere Zeit und Chancen vergeudet, liegt nun auf dem Tisch. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam nutzen. Ich bin dazu bereit. Gerne höre ich von Ihnen. Beste Grüße aus dem Hunsrück ^ (Dr. Marlon Bröhr)
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