Schreiben an Verkehrsminister Wissing (hier im Wortlaut)

55469
SIMMERN/HUNSRÜCK
TELEFON
06761-82-101 u. 102
DER LANDRAT
TELEFAX
06761-82-115
DES
E-MAIL
morJon.broehr@rheinhunsruec(:.de
INTERNET
hltp://www. rheinhunsrueck.de
LUDWIGSTR, 3-5
RHEIN-HUNSRÜCK-KREISES
Herrn
28. Februar 2017
Staatsminister
Dr. Volker Wissing
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Postfach 3269
55022 Mainz
Mittelrheinquerung St. Goar-St. Goarshausen
Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Herr Dr. Wissing,
über die Notwendigkeit der Mittelrheinbrücke besteht große Einigkeit. Die
Menschen im Mittelrheintal wollen und brauchen die Brücke.
Trotz der Gutachten des renommierten Rechtswissenschaftlers und Richters
am Oberlandesgericht Prof. Spannowsky sowie des unabhängigen Landes
rechnungshofes, die die Brücke in Landeszuständigkeit sehen, lehnen Sie es
bislang ab, eine Landesbrücke zu errichten. Sie beharren weiterhin auf einer
kommunalen Brücke.
Ihnen dürfte, zumal als Jurist, bekannt sein, dass es mir auf der Grundlage
dieser Gutachten rechtlich nicht möglich ist, mich für den Rhein-HunsrückKreis mit Ihnen darauf zu einigen, bei der geplanten Brücke handele es sich
gleichwohl um eine kommunale Brücke. Abgesehen davon, dass eine solche
Umklassifizierung auch durch eine diesbezügliche Einigung rechtlich nicht
möglich ist, würde ich die Grenzen meiner Kompetenzen erheblich über
schreiten und insbesondere auch gegen den von mir abgelegten Amtseid
verstoßen.
In der Kreistagssitzung vom 20.02.2017 hat der Präsident des Landes
rechnungshofes Klaus P. Behnke den aus meiner Sicht vernünftigen
Lösungs- und Kompromissvorschlag unterbreitet, das Land solle mit dem
Raumordnungsverfahren ohne die Vorfestiegung auf einen späteren Bau
lastträger beginnen. Ich unterstütze diesen Vorschlag uneingeschränkt und
bitte Sie, im Interesse der Menschen der Region diese sprichwörtliche
"Brücke" des Präsidenten mit mir zu beschreiten.
Der Vorschlag ermöglicht es, das ohnehin langwierige Verfahren endlich
anzustoßen und keine weitere Zeit zu verlieren. In einem späteren Plan
feststellungsverfahren wird die Frage des zuständigen Baulastträgers ohne
hin festgelegt; diese Festlegung Ist im Planfeststeilungsbeschluss noch dazu
vollumfänglich gerichtlich überprüfbar.
Da Herr Innenminister Roger Lewentz bereits angekündigt hat, die erforder
lichen 700.000," Euro für das Raumordnungsverfahren vorzufinanzieren und
wir bereits mit dem Siegerentwurf von Heneghan/Peng architects über einen
mit der UNESCO abgestimmten Entwurfverfügen, sollten wir endlich los
legen.
Wenn wir beide wollen, können wir auf dieser Basis den Knoten durch
schlagen.
Sehr geehrter Herr Minister,
ein Lösungsweg, der nicht noch weitere Zeit und Chancen vergeudet, liegt
nun auf dem Tisch. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam nutzen. Ich bin
dazu bereit.
Gerne höre ich von Ihnen.
Beste Grüße aus dem Hunsrück
^ (Dr. Marlon Bröhr)