Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Drese: Integrationsförderrat gibt wichtige Impulse für die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Kabinettssitzung mit dem 10. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates für den Zeitraum vom 1. November 2012 bis 31. Oktober 2016 beschäftigt und eine Stellungnahme verabschiedet. Bericht und Stellungnahme werden nun zeitnah dem Landtag zugeleitet. Schwerin, 28. Februar 2017 Nummer: 36 „Der Integrationsförderrat hat in den vergangenen Jahren erneut einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen und damit zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen geleistet“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die Kabinettssitzung. So habe der Integrationsförderrat in vermehrtem Umfang gegenüber der Landesregierung Empfehlungen ausgesprochen. Insbesondere sei deutlich gemacht worden, dass die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen alle Lebens- und Rechtsbereiche berühren. Drese: „Die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Gremium kann durchweg als gut, sachorientiert und vertrauensvoll bezeichnet werden. Positiv ist, dass mehrere Ressorts das Anhörungsrecht sehr weit ausgelegt haben, indem sie dem Integrationsförderrat sämtliche beabsichtigte Rechtsetzungs- und sonstigen Vorhaben zugeleitet haben.“ Ministerium für Soziales, In der gemeinsam von allen Ministerien beschlossenen Stellungnahme der Landesregierung wird insbesondere auf die konsequente und nachhaltige Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes in den Verwaltungen des Landes und der kommunalen Körperschaften eingegangen. Auch die Vorgaben und Handlungsanweisungen aus der UNBehindertenrechtskonvention werden befolgt. Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin Telefon: 0385 588-9003 E-Mail: [email protected] Internet: www.sozial-mv.de V. i. S. d. P.: Alexander Kujat 2 Drese: „Schwerpunkte sind dabei die Barrierefreiheit zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die uneingeschränkte Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die schrittweise Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems, der Abbau von Kommunikationsbarrieren in den öffentlich-rechtlichen Medien und die Förderung der Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.“ Nach Angaben der Sozialministerin wird der im Jahr 2013 verabschiedete Maßnahmeplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2017 evaluiert und in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben. Ebenso werden das Landesbehindertengleichstellungsgesetz und seine Rechtsverordnungen novelliert, so Drese. „Der Integrationsförderrat hat seit der Aufnahme seiner Arbeit seine Aktivitäten ständig gesteigert und für die Arbeit der Landesregierung im Berichtszeitraum wichtige Impulse gegeben“, sagte Drese. „Für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit mit den Ministerien möchte ich im Namen der Landesregierung dem Integrationsförderrat meinen Dank aussprechen.“ Hintergrund: Der Integrationsförderrat ist ein seit 2000 bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingerichtetes Beratungsgremium. Er ist der Einzige seiner Art in Deutschland. Der Integrationsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung in MecklenburgVorpommern bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Integrationsförderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind. Vorsitzender ist Martin Jantzen, Landesverband M-V der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.
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