Beiträge zur Abgeltung ökologischer Leistungen (GAÖL)

Beiträge zur Abgeltung ökologischer Leistungen (GAÖL)
Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen
(GAöL) sind bis spätestens 30. April 2017 der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen.
Bei den GAöL-Flächen handelt es sich um Flächen,
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die durch eine Schutzverordnung geschützt sind
Moore (Streueflächen)
Magerwiesen (Extensiv genutzte Wiesen)
Pufferzonen
Rückführungsflächen
neu angelegte ökologische Ausgleichsflächen
Magerweiden (Extensiv genutzte Weiden)
Hecken, Feld- und Ufergehölze
ökologisch wertvolle Waldränder
Bewirtschafter von GAöL-Flächen, die bereits letztes Jahr Beiträge ausbezahlt erhalten haben, müssen
die Gesuche nicht noch einmal stellen.
Gesuchsformulare können telefonisch oder schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei Mörschwil,
Landwirtschaftsamt, Schulstr. 3, 9402 Mörschwil, Telefon 071 868 78 58 oder per E-Mail an
[email protected] angefordert werden.
Die Gemeinderatskanzlei
Landwirtschaftsamt