Beiträge zur Abgeltung ökologischer Leistungen (GAÖL) Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) sind bis spätestens 30. April 2017 der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen. Bei den GAöL-Flächen handelt es sich um Flächen, die durch eine Schutzverordnung geschützt sind Moore (Streueflächen) Magerwiesen (Extensiv genutzte Wiesen) Pufferzonen Rückführungsflächen neu angelegte ökologische Ausgleichsflächen Magerweiden (Extensiv genutzte Weiden) Hecken, Feld- und Ufergehölze ökologisch wertvolle Waldränder Bewirtschafter von GAöL-Flächen, die bereits letztes Jahr Beiträge ausbezahlt erhalten haben, müssen die Gesuche nicht noch einmal stellen. Gesuchsformulare können telefonisch oder schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei Mörschwil, Landwirtschaftsamt, Schulstr. 3, 9402 Mörschwil, Telefon 071 868 78 58 oder per E-Mail an [email protected] angefordert werden. Die Gemeinderatskanzlei Landwirtschaftsamt
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