Drs. 17/7438 - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7438
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Sicherheitslage am Fußballstandort Hannover
Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 17.02.2017
Am 5. Juni 2015 hatte die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung
von Abgeordneten der Fraktion der FDP eine Übersicht über die an den Standorten Braunschweig,
Hannover und Wolfsburg gespeicherten Daten von Fußballfans in den Arbeitsdateien Szenekundiger Beamter gegeben (Stand: 27. Mai 2015). Am 5. Dezember 2016 hatte die Landesregierung auf
eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der FDP hin die Datenbestände mit Stand Oktober 2016 genannt. Demnach wurden in den letzten 17 Monaten landesweit Daten von statt 1 159
jetzt 1 248 Anhängern gespeichert. Das sind 7,7 % mehr als im Mai 2015.
Am Standort Braunschweig nahm die Zahl der Personen, über die Daten gespeichert waren, von
344 auf 256 ab. Das sind minus 34,36 %. Am Standort Wolfsburg nahm die Zahl von 230 auf 185
Anhänger ab. Das sind minus 24,33 %. Am Standort Hannover hingegen nahm die Zahl von 583
auf 798 Fans zu. Das sind 36,88 % mehr als vor 17 Monaten.
1.
Wie ist die Zunahme der Zahl von Personen am Standort Hannover zu erklären, wo doch die
Zahl der Einträge andernorts zurückgegangen ist?
2.
Die Landesregierung hat im November 2016 gegenüber dem Landtag erklärt, Angaben zum
Arbeitgeber und Mobilfunknummern würden in Niedersachsen nicht in den SKB-Dateien gespeichert. In der Praxis wurden wiederholt Fans an ihren Arbeitsplätzen und über ihre Mobilfunknummern von der Polizei kontaktiert. Werden diese Daten (z. B. dienstliche Telefonnummern) spontan in öffentlichen Suchmaschinen recherchiert, ohne diese zu speichern, bzw.
gibt es andere Dateien, in denen die Mobilfunknummern abgelegt werden?
3.
Die Fanhilfe Hannover berichtet in ihrem Neujahrsgruß davon, dass Fans durch „Beamte der
hannoverschen PI West (Schwerpunkt Fußball)“ dazu aufgefordert wurden, als Hinweisgeber
zu fungieren? Ist diese Praxis in Niedersachsen gängig, und wird diese auch an anderen
Standorten praktiziert?
4.
Die Fanhilfe Hannover berichtet in ihrem Neujahrsgruß 2017 zudem über Überwachungsmaßnahmen gegenüber Teilen der Fanszene: „Hunderte Minuten Gesprächsinhalt, Tausende
Internetzugriffe und mehrere Hundert Textnachrichten wurden dabei in Echtzeit und live, teilweise nach 20 Uhr außerhalb von Spieltagen, durch Beamte überwacht und ausgewertet. Das
Ergebnis von lediglich einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren (nicht gegen die überwachte
Person) ließ dabei erneut Rückschlüsse zu, auf welchem Weg sich die Polizei derzeit insbesondere in Hannover befindet, um Steuergelder leichtfertig auszugeben.“ Unter welchen
rechtlichen Voraussetzungen findet eine solche „Echtzeitüberwachung“ statt, und in welchen
Fällen kommt ein solches Vorgehen zum Einsatz?
(Ausgegeben am 23.02.2017)