Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7324 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Bereitstellung von Praktikumsplätzen für die Pflichtfachprüfung in der Juristenausbildung Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 27.01.2017 Studierende der Rechtswissenschaften müssen in Niedersachsen für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen ein vierwöchiges Praktikum in einer Verwaltungs- bzw. Justizbehörde absolvieren. Um diese Praktikumsplätze bewerben sich die Studierenden u. a. bei den Stadtverwaltungen (z. B. der Landeshauptstadt Hannover), die dann Praktikumsstellen in verschiedenen Fachbereichen zuordnet. Feste Praktikumsplätze gibt es nicht (http://www.hannover.de/Wirtschaft-Wissenschaft/ Arbeit/Ausbildung-Praktikum/Praktikum-bei-der-Stadtverwaltung, Zugriff: 10.01.2017). Bis zur Platzvergabe wird eine Warteliste geführt. Das Verwaltungspraktikum ist für die Zulassung zur juristischen Pflichtfachprüfung notwendig. 1. Wie wird seitens der Landesregierung allgemein sichergestellt, dass ausreichend Verwaltungspraktikumsplätze zur Verfügung stehen? 2. Hat die Landesregierung Kenntnisse davon, dass insoweit aktuell zu wenige Verwaltungspraktikumsplätze zur Verfügung stehen? 3. Falls ja, wie beabsichtigt die Landesregierung, diesen Umstand zeitnah zu beheben? (Ausgegeben am 01.02.2017)
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