Geschäftsbedingungen der Firma Graf Kopiersysteme, Solingen

Geschäftsbedingungen der Firma Graf Kopiersysteme, Solingen
(1.)
Unsere Angebote, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf grund dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben. Unsere Geschäftsbedingungen behalten auch dann Geltung,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichenden Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausfuhren.
(2.)
Unsere Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts sowie öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 I BGB.
Diese Geschäftsbedingungen
(3.)
gelten auch für alle weiteren Geschäfte mit dem jeweiligen Kunden.
(4.)
Unsere Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich
abgegeben worden sind und gelten nur für die aufgeführten Arbeiten.
(5.)
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren angegebenen Preisen nicht enthalten
und wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen und erhoben.
(6.)
Skontoabzug ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(7.)
Bei Neukunden erfolgen unsere Lieferungen Zug-um-Zug gegen Bezahlung
des Rechnungsbetrages. Scheckzahlungen können nicht akzeptiert werden.
(8.)
Die Kaufsache bleibt unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden.
Bei Zahlungsverzug
oder anderem vertragswidrigen
Verhalten
des Kunden sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen.
(9.)
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine geltend gemachten Anspruche
rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Geltendmachung
eines Zurtickbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Anspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
(10.)
Bei Reparaturen berechnen wir die tatsächlich angefallenen Arbeits- und Fahrtkosten
sowie erforderliche Ersatzteile. In den Fahrtkosten sind Wegezeiten eingerechnet.
Falls Maschinen zu Reparaturzwecken zu einem anderen Ort verbracht werden, insbesondere
an den Hersteller versendet werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und, soweit uns
kein Transportverschulden trifft, auch auf Gefahr des Kunden.
(11.)
Mängelansprüche des Kunden haben zur Voraussetzung, daß dieser den in § 377 HGB
bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfullung durch Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen mangelfteien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen
wir die Aufwendungen bis zur Höhe des Kaufpreises. Weitergehende Gewährleistungsrechte stehen
dem Kunden erst dann zu, wenn zwei vergebliche Reparaturversuche vorliegen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im Sinne des § 438 12 BGB beträgt 12 Monate,
berechnet ab dem Gefahrübergang.
(12.)
Wir haften nach gesetzlichen Bestimmungenfür begründete Schadensersatzansprüche,
soweit diese aufuns zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt ebenso,
wenn dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt,
ebenso wie zwingende Haftungsbestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, unberührt.
(13.)
Unser Geschäftssitz ist gleichzeitig Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Ungeachtet dessen sind wir berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Kunden zu erheben.
Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort, soweit sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.