Geschäftsbedingungen der Firma Graf Kopiersysteme, Solingen (1.) Unsere Angebote, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf grund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Geschäftsbedingungen behalten auch dann Geltung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausfuhren. (2.) Unsere Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 I BGB. Diese Geschäftsbedingungen (3.) gelten auch für alle weiteren Geschäfte mit dem jeweiligen Kunden. (4.) Unsere Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben worden sind und gelten nur für die aufgeführten Arbeiten. (5.) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren angegebenen Preisen nicht enthalten und wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen und erhoben. (6.) Skontoabzug ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. (7.) Bei Neukunden erfolgen unsere Lieferungen Zug-um-Zug gegen Bezahlung des Rechnungsbetrages. Scheckzahlungen können nicht akzeptiert werden. (8.) Die Kaufsache bleibt unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Bei Zahlungsverzug oder anderem vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. (9.) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine geltend gemachten Anspruche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Geltendmachung eines Zurtickbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (10.) Bei Reparaturen berechnen wir die tatsächlich angefallenen Arbeits- und Fahrtkosten sowie erforderliche Ersatzteile. In den Fahrtkosten sind Wegezeiten eingerechnet. Falls Maschinen zu Reparaturzwecken zu einem anderen Ort verbracht werden, insbesondere an den Hersteller versendet werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und, soweit uns kein Transportverschulden trifft, auch auf Gefahr des Kunden. (11.) Mängelansprüche des Kunden haben zur Voraussetzung, daß dieser den in § 377 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfullung durch Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfteien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen bis zur Höhe des Kaufpreises. Weitergehende Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden erst dann zu, wenn zwei vergebliche Reparaturversuche vorliegen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im Sinne des § 438 12 BGB beträgt 12 Monate, berechnet ab dem Gefahrübergang. (12.) Wir haften nach gesetzlichen Bestimmungenfür begründete Schadensersatzansprüche, soweit diese aufuns zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt ebenso, wenn dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt, ebenso wie zwingende Haftungsbestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, unberührt. (13.) Unser Geschäftssitz ist gleichzeitig Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann ist. Ungeachtet dessen sind wir berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
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