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SächsGTAVO
SächsGTAVO
Überblick
Allgemeine Informationen
Mindestanforderungen Ganztagsangebote:
Eine Schule mit Ganztagsangeboten ist eine Schule, an der
1. an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot bereitgestellt wird, das täglich mindestens
sieben Zeitstunden umfasst,
2. ein Mittagessen bereitgestellt wird und
3. die Ganztagsangebote unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger
Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang
mit dem Unterricht stehen.
Bei Grundschulen:
Vorhandensein einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und dem zuständigen Träger
des Hortes, die konkrete Aussagen zu den Aufgaben und deren Inhalten, zur Zusammenarbeit der
Beteiligten im Zuweisungszeitraum trifft und langfristige Ziele der Zusammenarbeit benennt.
Zuweisungszweck:
Für allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten können nach Maßgabe der Sächsischen
Ganztagsangebotsverordnung auf Antrag pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen zur
Förderung dieser Angebote gewährt werden.
Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere Arbeitsgemeinschaften
und zusätzliche Förderangebote.
Die Zuweisungen für Ganztagsangebote an Grundschulen sind für die Unterbreitung von
unterrichtsergänzenden leistungsdifferenzierten Lernangeboten einzusetzen. Hierzu gehören
insbesondere Maßnahmen
1. Zur individuellen Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten,
2. Zur Stärkung von übergreifenden Kompetenzen,
3. Zur Prävention von Schwierigkeiten im Lernen oder im Verhalten sowie
4. Zur Unterstützung bei sozialen Problemlagen.
Wer ist antragsberechtigt:
Schulträger und Schulfördervereine
Konditionen
Bemessungsgrundlage
Zuweisungsart und -höhe:
Letzte Änderung: 28.03.2017 | SAB Sachsen | Seite 1 von 3
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a) Pauschalförderung
b) Die Zuweisung setzt sich aus dem Sockelbetrag, der Schülerpauschale, der Zusatzpauschale
(nur für Oberschulen und allgemeinbildende Förderschulen) sowie der Schulklubpauschale (nur für
Oberschulen, allgemeinbildende Förderschulen und Gymnasien) zusammen.
Sockelbetrag:
Der Sockelbetrag wird für jede allgemeinbildende Schule mit Ganztagsangeboten gewährt.
Allgemeinbildende Förderschulen und Oberschulen erhalten 4.000 EUR, alle anderen Schulen 2.000
EUR.
Schülerpauschale:
Die Schülerpauschale wird für jeden Schüler mit Ausnahme der Schüler der Sekundarstufe II einer
allgemeinbildenden Schule mit Ganztagsangeboten gewährt.
Zusatzpauschale:
Die Zusatzpauschale wird neben der Schülerpauschale für jeden Schüler einer Oberschule oder
allgemeinbildenden Förderschule mit Ganztagsangeboten gewährt.
Schulklubpauschale:
Die Schulklubpauschale beträgt bis zu 6.000 EUR je Schuljahr, wenn eine Kofinanzierung
mindestens in gleicher Höhe bereitgestellt wird.
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Der Antrag nebst Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung (VD60450) ist unter Verwendung
des entsprechenden Antragsformulars schriftlich bis zum 28. Februar eines jeden Jahres bei der
SAB einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu gegebenenfalls weitere einzureichende Anlagen (z. B.
Vereinsregisterauszug, Kooperationsvereinbarung etc.).
Verfahrensablauf
Nach Erfassen der gestellten Anträge erfolgt die Berechnung der Schüler- bzw. Zusatzpauschale
auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel und der amtlichen Schulstatistik des Statistischen
Landesamtes Sachsen.
Die Zuweisungen werden für die Dauer eines Schuljahres bewilligt.
Die Auszahlung der Zuweisung erfolgt ohne gesonderten Auszahlungsantrag in zwei Raten (1.
September sowie am 1. Februar des darauffolgenden Jahres).
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis (zweckentsprechende Verwendung der Zuweisung) nebst
Sachkontoauszug ist bis zum 30. September des auf die Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides
folgenden Jahres für jede Schule gesondert bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen.
Formulare / Downloads
Merkblatt
Verlinkung zur Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung
Letzte Änderung: 28.03.2017 | SAB Sachsen | Seite 2 von 3
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Antrag:
Antrag GTA - 61476
Datenschutz Zuschuss Darlehen - 60450
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss 61547-1
gilt nur für Freie Träger und Schulfördervereine
Auszahlung:
Die Auszahlung der Zuweisung erfolgt ohne gesonderten Auszahlungsantrag in zwei
Raten (1. September sowie am 1. Februar).
Verwendungsnachweis:
VN GTA - 61477
Kontakt
Jähne, Julia
0351 4910 - 4249
E-Mail
Thielemann, Karina
0351 4910 - 4243
E-Mail
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