SächsGTAVO SächsGTAVO Überblick Allgemeine Informationen Mindestanforderungen Ganztagsangebote: Eine Schule mit Ganztagsangeboten ist eine Schule, an der 1. an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst, 2. ein Mittagessen bereitgestellt wird und 3. die Ganztagsangebote unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Bei Grundschulen: Vorhandensein einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und dem zuständigen Träger des Hortes, die konkrete Aussagen zu den Aufgaben und deren Inhalten, zur Zusammenarbeit der Beteiligten im Zuweisungszeitraum trifft und langfristige Ziele der Zusammenarbeit benennt. Zuweisungszweck: Für allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten können nach Maßgabe der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung auf Antrag pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung dieser Angebote gewährt werden. Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Förderangebote. Die Zuweisungen für Ganztagsangebote an Grundschulen sind für die Unterbreitung von unterrichtsergänzenden leistungsdifferenzierten Lernangeboten einzusetzen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen 1. Zur individuellen Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten, 2. Zur Stärkung von übergreifenden Kompetenzen, 3. Zur Prävention von Schwierigkeiten im Lernen oder im Verhalten sowie 4. Zur Unterstützung bei sozialen Problemlagen. Wer ist antragsberechtigt: Schulträger und Schulfördervereine Konditionen Bemessungsgrundlage Zuweisungsart und -höhe: Letzte Änderung: 28.03.2017 | SAB Sachsen | Seite 1 von 3 SächsGTAVO a) Pauschalförderung b) Die Zuweisung setzt sich aus dem Sockelbetrag, der Schülerpauschale, der Zusatzpauschale (nur für Oberschulen und allgemeinbildende Förderschulen) sowie der Schulklubpauschale (nur für Oberschulen, allgemeinbildende Förderschulen und Gymnasien) zusammen. Sockelbetrag: Der Sockelbetrag wird für jede allgemeinbildende Schule mit Ganztagsangeboten gewährt. Allgemeinbildende Förderschulen und Oberschulen erhalten 4.000 EUR, alle anderen Schulen 2.000 EUR. Schülerpauschale: Die Schülerpauschale wird für jeden Schüler mit Ausnahme der Schüler der Sekundarstufe II einer allgemeinbildenden Schule mit Ganztagsangeboten gewährt. Zusatzpauschale: Die Zusatzpauschale wird neben der Schülerpauschale für jeden Schüler einer Oberschule oder allgemeinbildenden Förderschule mit Ganztagsangeboten gewährt. Schulklubpauschale: Die Schulklubpauschale beträgt bis zu 6.000 EUR je Schuljahr, wenn eine Kofinanzierung mindestens in gleicher Höhe bereitgestellt wird. Ablauf / Verfahren Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag nebst Datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung (VD60450) ist unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars schriftlich bis zum 28. Februar eines jeden Jahres bei der SAB einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu gegebenenfalls weitere einzureichende Anlagen (z. B. Vereinsregisterauszug, Kooperationsvereinbarung etc.). Verfahrensablauf Nach Erfassen der gestellten Anträge erfolgt die Berechnung der Schüler- bzw. Zusatzpauschale auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel und der amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen. Die Zuweisungen werden für die Dauer eines Schuljahres bewilligt. Die Auszahlung der Zuweisung erfolgt ohne gesonderten Auszahlungsantrag in zwei Raten (1. September sowie am 1. Februar des darauffolgenden Jahres). Verwendungsnachweis: Der Verwendungsnachweis (zweckentsprechende Verwendung der Zuweisung) nebst Sachkontoauszug ist bis zum 30. September des auf die Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides folgenden Jahres für jede Schule gesondert bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen. Formulare / Downloads Merkblatt Verlinkung zur Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung Letzte Änderung: 28.03.2017 | SAB Sachsen | Seite 2 von 3 SächsGTAVO Antrag: Antrag GTA - 61476 Datenschutz Zuschuss Darlehen - 60450 Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss 61547-1 gilt nur für Freie Träger und Schulfördervereine Auszahlung: Die Auszahlung der Zuweisung erfolgt ohne gesonderten Auszahlungsantrag in zwei Raten (1. September sowie am 1. Februar). Verwendungsnachweis: VN GTA - 61477 Kontakt Jähne, Julia 0351 4910 - 4249 E-Mail Thielemann, Karina 0351 4910 - 4243 E-Mail Letzte Änderung: 28.03.2017 | SAB Sachsen | Seite 3 von 3
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