Hoffmeister

Ministerium für Soziales,
Integration und Gleichstellung
Keinerlei Hinweise auf Verletzung der
Unparteilichkeit durch Professor WiegandHoffmeister
Das Sozialministerium weist den gestern auf NDR Radio
MV gesendeten Beitrag und auf der Homepage des
Senders am 22.02.2017 platzierten Artikel
(„Interessenkonflikt bei AWO-Spitzenmann?“) mit
Vorwürfen gegen Professor Bodo Wiegand-Hoffmeister in
dessen Funktion als Vorsitzender der beim Landesamt für
Gesundheit und Soziales angesiedelten Schiedsstelle nach
§80 SGB XII entschieden zurück. Die dort aufgestellten
Behauptungen und Vorwürfe sind aus Sicht des
Sozialministeriums in maßgeblichen Punkten unzutreffend
und tendenziös dargestellt. Die am gestrigen Abend
vorgenommenen Änderungen in der Berichterstattung des
NDR werden vom Sozialministerium begrüßt.
Schwerin, 23. Februar 2017
Nummer: 34
Das Sozialministerium stellt zu den aufgestellten
Behauptungen und Vorwürfen fest:
1.
Die mit Verweis auf den Landesrechnungshof
erhobenen Anschuldigungen gegen Prof. Bodo WiegandHoffmeister sind unzutreffend. Die ursprünglich vom NDR
angeführten Ausführungen des Landesrechnungshofs
beziehen sich ausdrücklich nicht auf den Vorsitzenden der
Schiedsstelle SGB XII Sozialhilfe, Prof. Bodo WiegandHoffmeister. Dies hat der NDR inzwischen berichtigt.
2.
Herr Prof. Wiegand-Hoffmeister hat bei Antritt seiner
Funktion darauf hingewiesen, im Falle notwendiger
Abstimmungen, die den AWO-Regionalverband Bad
Doberan betreffen, auf eine Mitwirkung in der Schiedsstelle
zu verzichten. Ein Interessenkonflikt ist daher von
vornherein ausgeschlossen.
Ministerium für Soziales,
Integration und Gleichstellung
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-9003
3.
Seit 2013 sind 28 Verfahren bei der Schiedsstelle
SGB XII anhängig. Hiervon wurden 13 Verfahren
verhandelt. Davon endeten sechs mit einem
Schiedsspruch. Von diesen sechs von Prof. WiegandHoffmeister zu verantwortenden Schiedssprüchen endeten
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sozial-mv.de
V. i. S. d. P.: Alexander Kujat
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drei Verfahren zugunsten des Kommunalen
Sozialverbandes (KSV) und drei zugunsten der
Sozialhilfeträger. Die ursprünglich im NDR-Bericht mit
Verweis auf den Bericht des Landesrechnungshofs
aufgestellte Behauptung einer stets „zuungunsten der
Kommunen“ ausgefallenen „Schiedsstellen-Praxis“ ist
folglich falsch. Dies hat der NDR inzwischen berichtigt.
4.
Bei den sechs von Prof. Wiegand-Hoffmeister zu
verantwortenden Schiedssprüchen war die AWO in keinem
einzigen Fall Streitpartei.
5.
Bodo Wiegand-Hoffmeister ist vom Städte- und
Gemeindetag M-V e.V. in Abstimmung mit dem
Landkreistag M-V e.V. zum Vorsitzenden der Schiedsstelle
vorgeschlagen worden und nicht von der LIGA der
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Der Vorwurf
einer Parteilichkeit von Prof. Wiegand-Hoffmeister
zugunsten der Wohlfahrtsverbände und zulasten der
kommunalen Ebene erweist sich allein deshalb schon als
konstruiert und in keiner Weise belegbar.
6.
Die Behauptung des NDR, dass Prof. WiegandHoffmeister 2013 per Los durch das SPD-geführte
Sozialministerium zu der Aufgabe gekommen sei, ist falsch
und tendenziös. In § 3 Abs. 4 S. 2 SchiedsLVO-SGB VIII ist
das Losverfahren zwingend vorgeschrieben, wenn die
Träger/ Verbände sich nicht auf eine Person einigen
können. Das Sozialministerium ist an der Durchführung des
Losverfahrens in keiner Weise beteiligt.
Ministerin Stefanie Drese: „Ich habe nicht die geringsten
Zweifel an der Neutralität von Prof. Wiegand-Hoffmeister in
seiner Funktion als Vorsitzender der Schiedsstelle nach
§80 SGB XII. Seine hohe fachliche Kompetenz ist ohnehin
unbestritten. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine Verletzung
der Unparteilichkeit und keine dem Sozialministerium
bekannten Beanstandungen durch Mitglieder der
Schiedsstelle, Vertreter der Kommunen bzw. der
Leistungserbringer.
Gerade vor diesem Hintergrund bedauere ich
außerordentlich, dass Prof. Wiegand-Hoffmeister heute
meinem Ministerium mitgeteilt hat, sein Amt niederlegen zu
wollen. Mein Dank gilt Herrn Wiegand-Hoffmeister für seine
jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender der
Schiedsstelle nach §80 SGB XII.“