- Forum Wermelskirchen

Grundsatzkonzept
Inhalt
Grundsatzkonzept .................................................................................................................... 1
I.
Einleitung .......................................................................................................................... 2
1. Allgemeine Ausgangslage ............................................................................................. 2
2. Ausgangslage Rheinisch-Bergischer Kreis ................................................................... 3
II. Strategie............................................................................................................................ 4
1. Grundsätzliche Rahmenbedingungen der Sozialplanung im RBK.................................... 5
1.1
Sozialraumorientierung / Quartierentwicklung ....................................................... 5
1.2 Systematisches und abgestimmtes Sozialmonitoring / Berichtswesen /
Evaluationsverfahren ........................................................................................................ 6
1.3
Integrierte Planung ................................................................................................. 7
1.4
Partizipation............................................................................................................ 8
1.5
Verstärkte Prävention............................................................................................. 8
1.6
Wirkungsorientierung ............................................................................................. 9
2. Strukturen der Sozialplanung im Rheinisch-Bergischen Kreis ...................................... 9
3. Zusammenfassung ...................................................................................................... 10
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I.
Einleitung
DerRheinisch-BergischeKreisliegtöstlichderMetropoleKöln,südöstlichbzw.südlichder
BallungskerneLeverkusenundWuppertal,westlichvonGummersbachsowienördlichzumRheinSieg-Kreisundhatrund280.000Einwohner.
VondenachtKommunendesRheinisch-BergischenKreisesnimmtdiezentralliegendeStadtBergisch
Gladbachmitihrenrund110.000EinwohnerneineAusnahmestellungein.Beidenübrigen
Kommunen,Leichlingen,BurscheidundWermelskirchenimNorden,KürtenundOdenthalinder
MitteundOverathundRösrathimSüdendesKreisgebietesliegtdieEinwohnerzahlzwischen15.000
(Odenthal)und35.000(Wermelskirchen).
1.
AllgemeineAusgangslage
AusdenHerausforderungen,diefürKommunenderzeitbestehenbzw.denensiesichzukünftig
verstärktstellenmüssen,ergebensichverschiedensteFragestellungen,inBezugaufden
Sozialbereich/diesozialeInfrastrukturineinerKommune.
InderStudie„WachsendeHerausforderungenbeizunehmenderPrognoseunsicherheitund
reduziertenfinanziellenHandlungsspielräumen“desDeutschenStädtetages2011(vgl.Handbuch
ModerneSozialplanung,MAISNRW)wurdensiebenHerausforderungenfürStädteund
StädteregionenmitbesondererBrisanzgenannt:
1. DieGlobalisierungderMärkte,mitdersichderWandelvonderIndustrie-zur
Wissensgesellschaftfortsetzt.DadurchverschärftsichderWettbewerbderStädteund
Regionenuntereinander.
2. DieverschärfteEinkommenspolarisierungalsFolgedeswirtschaftlichenStrukturwandelsmit
steigendenZahlenarmerundsozialbenachteiligterBevölkerungsgruppen.
3. DieBildungsarmut,dieeinenwesentlichenAnteilvonArmutansichausmacht,andererseits
KinderundJugendlicheansozialer,ökonomischerundberuflicherTeilhabehindert.
4. EinezunehmendfragilerwerdendeStadtgesellschaft,dievonIndividualisierungund
Abschottunggekennzeichnetist.HierzugehörenauchdieEntstehungvon
ParallelgesellschaftensowieeinezunehmendeBedeutungdesStadtviertelsalszentraler
Integrationsebene.
5. DersozialeunddemografischeWandel,d.h.dieEntwicklungvonEinwohnerzahlen,
AltersstrukturundLebensweisenmitörtlichundregionalsehrunterschiedlichen
Ausprägungen.
6. DerKlimawandel,dersichauchaufkommunalerEbenefeststellenlässtundderinder
ZukunftsowohlüberKlimaschutz(Mitigation),EnergiewendeundAnpassungderStädte
(Adaption)nochmehrBedeutungfürdiekommunaleAgendaentwickelnwird.
7. DiePrivatisierungöffentlicherAufgabenunddieÖkonomisierungderVerwaltung,die
insgesamtdieSteuerungs-undKontrollmöglichkeitenreduzierthabe,sodasses„“schwerer
gewordenist,eineeinheitlicheStadtpolitikgegenüberdenVerselbstständigungstendenzen
vonVerwaltungseinheitensowiederstädtischenGesellschaftendurchzusetzen“.
DieseHerausforderungenwirkensichmittelbarundunmittelbarauchaufdieFinanzaufwendungen
innerhalbderSozialbudgetsderKommunen/Kreiseaus.
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2.
AusgangslageRheinisch-BergischerKreis
Gemäßderaktuellen1.FortschreibungdesDemografieberichtsfürdenRheinisch-BergischenKreis
(http://www.rbk-direkt.de/demografiebericht-2014-erste-fortschreibung.pdfx)wirdsichdie
BevölkerungsstrukturbiszumJahr2030(alsobereitsimLaufedernächsten16Jahre!)inBezugauf
dieGruppederüber65-Jährigenvonderzeit63.000auf80.000EinwohnerInnenunddamitumrund
27%gegenüberdemStand2014steigern.BeiderGruppederüber80-Jährigenergibtsicheine
Zunahmevon16.000auf24.500EinwohnerInnenunddamiteinZuwachsvon52%.
DieerwarteteGruppederPflegebedürftigenimRheinischBergischenKreiswirdsichindiesem
Zeitraumvon9.200aufrund12.700unddamitumrd.40%steigern.
DieGruppederBevölkerungimAltersspektrumvon15–65Jahrenwirddagegenvon183.000auf
155.000EinwohnerInnenschrumpfenunddamitum15%absinken.
ImJahr2014habenvonallenimRheinisch-BergischenKreislebendenKindernunter15Jahren,
11,2%LeistungennachdemSGBIIerhalten.
DieSpreizungliegtzwischen3,0%inOdenthalund14,7%inBergischGladbach.
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DieseDatenverdeutlichen,dassdiedemografischenAuswirkungeninvielfältigerArtundWeiseauf
kommunaleStrukturenwirkenwerden.DerDemografischeWandelwirddieregionalenUnterschiede
zwischenStadtundLand,zwischenstadtnahenundstadtfernenSiedlungsgebieteninBezugauf
ThemenwieWirtschaftskraft,ErhaltundAusbauvonInfrastruktur,interkommunaleZusammenarbeit,etc.nochverstärken.
Ebensowirddeutlich,dasssichauchimRheinisch-BergischenKreis,ineinzelnenKommunendem
demographischenTrendgegenläufigeEntwicklungenbeimBezugvonSGBII-LeistungenfürFamilien
bzw.fürKinderundJugendlichezeigen.
DiehierdargestelltenEntwicklungenwerdenunterstrichendurchdieEntwicklungderkommunalen
Sozialaufwendungen.ImLandesschnittsinddieseindenJahrenvon2007bis2013umrund40%
gestiegen.DasVolumenderSozialaufwendungen(brutto)alleinebeimRheinisch-BergischenKreisfür
dasJahr2015beträgtmehrals130Mio.€(entsprichtca.48%desGesamthaushalts).Insoweitwird
deutlich,dassauchindieserHinsichteinenichtunerheblicheBelastungaufdenKreisunddie
Kommunenzukommenwird.
EinezwangsläufigeBegleiterscheinungdieserEntwicklungistderimmergrößerwerdendeHilfe-und
UnterstützungsbedarfdurchdieöffentlicheHandbeidenMenschen.Dabeigehenmitdenkonkreten
Bedarfen(Erziehung,Pflege,etc.)ineinemGroßteilderFälleauchfinanzielleUnterstützungeinher.
DasThemaArmutbzw.ArmutsbekämpfungbezüglichallerAltersklassenstehtdaherimmermehrim
Fokus.HierbeihabendieAuswirkungenaufFamilienbzw.KinderundJugendlicheeinebesondere
Bedeutung.FamiliensindeinemaßgeblicheGrößefürvielfältigeEntwicklungeninnahezuallen
LebensbereichenineinerKommune.EinausschließlichalsStandort-undWirtschaftspolitik
verstandenesFamilienbewusstseinfokussiertabervorrangigaufFamilienmitgliederals
ArbeitskräftepotenzialundalsSteuerzahlerundverkenntdamitdieLeistungenderFamiliefürdas
GemeinwesenunddieSicherungdesHumanvermögens.FamilienerbringenihreLeistungendabei
nichtnurabstraktfürdieGesellschaftinsgesamt,sondernwerdenganzkonkretfürdasörtliche
GemeinwesenunddiedortigenThemenstellungen(z.B.:Wohnen,Bildung,Betreuung,Pflege,etc.)
wirksam.DieörtlichenFamilienstrukturensindindiesemZusammenhangeinewesentliche
KomponentederSozialstrukturenvorOrtundbeeinflussendieEntwicklungstrendsmaßgeblich.
AusgewogeneSozialstrukturensindsomitfürdiekommunaleEntwicklunggenausowichtigwieeine
konkurrenzfähigeWirtschaftsstruktur.
DiezuständigenAkteureindenverschiedenenSozialbereichen(u.a.Jugendhilfe,Jobcenter,
Gesundheitshilfe,KommunalesIntegrationszentrum,tec.)habendaherspezielleAngeboteund
MaßnahmenfürdieseZielgruppeentwickelt(z.B:„NetzwerkFrüheFörderungimRheinischBergischenKreis“„Teilhabeermöglichen-KommunaleNetzwerkegegenKinderarmut(Jugendämter
BergischGladbachundRheinisch-BergischerKreis)“,„RBK2020:KinderimRheinisch-BergischenKreis
wachsengesundundsicherauf“,“KonzeptfürdieIntegrationsarbeitimRheinisch-Bergischen
Kreis“….).EbensoisthieraufdasbereitsimJahre2008gegründeteBildungsnetzwerkmitden
KoordinierungenundMaßnahmeninsbesondereimBeriechderÜbergängeimBildungssystemundin
dieBerufswelt(Stichwort:„KeinAbschlussohneAnschluss“)hinzuweisen.
II.
Strategie
DiedargestelltenHerausforderungenundsichweiterhinveränderndeRahmenbedingungen
erforderndieEntwicklungvonHandlungsstrategienundkonkretenZielsetzungen.Umdieszu
erreichenisteingeeignetesInstrumentariumvorzuhalten,welchesdieverantwortlichenAkteure
hierzuindieLageversetzt.
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AusSichtdererweitertenArbeitsgemeinschaftderJugendhilfe-undSozialdezernentenimRheinischBergischenKreis,demJobcenterRhein-BergundderArbeitsgemeinschaftderFreien
WohlfahrtspflegeimRheinisch-BergischenKreis,bedarfesdaherdemAufbaubzw.Ausbaueines
SozialplanungsprozessesaufregionalerEbene.
DiesesInstrumentsolleinenwesentlichenBeitragfürdiestrategischeSteuerungderkommunalen
SozialpolitikundderSozialverwaltungleistenundermöglichen,dass
•
diesozialeLagederKommuneanalysiertundEntscheidungsträgerinnenund-trägeraus
PolitikundVerwaltunginformierterentscheiden,
•
wirkungsvollereInstrumenteundMaßnahmenentwickeltwerden,diedenoben
dargestelltenEntwicklungenentgegenwirkenunddiesozialeLagederBevölkerung
verbessern,
•
planendes,wirkungsorientiertes,besondersauchpräventivesHandelnlängerfristigdie
finanziellenGestaltungsmöglichkeitenvonKommunenverbessern,
•
erforderlicheUmbau-/Anpassung-/RückbauprozesseinderKommunefrühzeitigeingeleitet
werden,
sozialeAngeboteundDienstleistungenihregewünschteWirkungentfalten.
DieMinderung/VermeidungsozialerUnterstützungsbedarfeundHilfebedürftigkeitundOptimierung
derAngeboteundLeistungenimRheinisch-BergischenKreisisthieralsübergeordneteZielsetzung
undLeitsatzfürdenGesamtprozesszuverstehen.
DieseZielsetzungentsprichtauchderIntentiondesLandesNordrhein-Westfalen,dasseine
„SozialraumorientierteSozialpolitik“alsneuenstrategischenHandlungsansatzzurBekämpfungvon
ArmutundsozialerAusgrenzungverfolgt.
Diehierzudurchdieo.g.BeteiligtenerarbeiteteGrundsatzkonzeptionfürdenAufbaueines
SozialplanungsprozessesimRheinisch-BergischenKreisbeinhaltetzweiwesentlicheBestandteile.
ZumeinengiltesverändertegrundsätzlicheRahmenbedingungenfürdieAusgestaltungdes
Sozialbereichsabzustimmenundzuvereinbaren,zumanderenbedarfesderentsprechenden
StrukturenumdenProzessablaufzuermöglichen.
•
1.
GrundsätzlicheRahmenbedingungenderSozialplanungimRBK
DieobendargestelltenFaktorenbedingeneineWeiterentwicklungundVeränderungderbisherigen
RolleundFormderAufgabenwahrnehmungderKommuneninderGestaltungdersog.
DaseinsvorsorgeundsozialenVersorgungssysteme.AusgehendvondenbestehendenGegebenheiten
inBezugaufFachplanungen,Zielsetzungen,Versorgungs-undLeistungsangebotenimSozialbereich
sollenzukünftigfolgendegrundlegendeRahmenbedingungenbestehen,diealsVoraussetzungfür
eineerfolgreicheUmsetzungdesGesamtprozessesangesehenwerden.
1.1
Sozialraumorientierung/Quartierentwicklung
NachübereinstimmenderExpertenmeinungverlangendieHerausforderungendes
demografischenundsozialenWandelsnacheinerwohnort-undquartiersnahenGestaltung
sozialerStrukturen.Nursokönnen
- unterBerücksichtigungderkonkretenLebensumständederMenschenvorOrt,
- bedarfsgerechteundeffektiveMaßnahmen,
- unterEinbeziehungundInitiative(Partizipation)derzivilgesellschaftlichenRessourcen
entwickeltwerden.
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DieBeteiligungundAktivierungvonBewohnernundBewohnerinnenisteinwesentliches
ElementsozialräumlichenHandelnsundkann„vorOrt“ambestengelingen.DieserAnsatz
unterstütztdieInitiativezumehrSelbstbestimmung,SelbstorganisationundSelbstständigkeit,
alsoauchder„HilfezurSelbsthilfe“undbeinhaltetdaheraucheinepräventiveWirkungdurch
dieUnterstützungundEntwicklungeinessozialenGemeinwesens.
WeiterhinbestehtdieAnforderungfürprofessionellePlanungen,Angeboteund
RessourceneinsatzdurchdieÄmterderKommunalverwaltungenundandereDienstleisterin
BezugaufdieverschiedenstenThemen,wieInfrastruktur(Wohnraum,ÖPNV,Nahversorgung)
undDaseinsvorsorge(Grundsicherung,Pflege,Beratung).
EinersterundwesentlicherSchrittfürdieKommunenimRheinisch-BergischenKreisbesteht
daherdarin,diesozialräumlichenStrukturenfürdiejeweiligenKommunenverbindlichzu
definierenundfestzulegen.HierzubedarfeseinerkreisweitenKoordinationundggfs.auch
externerUnterstützungdurchentsprechendefachlicheExpertise.
HierkannandasgemeinsameProjekt„WOHN-RAUM-BERATUNGRhein-Berg“alsBestandteil
desebenfallsimStrukturprozessRBK2020erarbeitetenkreisweiten„Wohnungspolitischen
Handlungskonzeptes“angeknüpftwerden.
1.2
Systematisches und abgestimmtes Sozialmonitoring / Berichtswesen /
Evaluationsverfahren
VoraussetzungfüreinplanvollesundwirkungsorientiertesVorgehen,dieNutzungvon
SteuerungspotentialenundGrundlagefürdieentsprechendenEntscheidungenistein
kontinuierlichessog.Sozialmonitoring(vgl.KGSt).SozialmonitoringisteinInstrumentderund
damitTeilderSozialberichterstattung.EsdientderVerbesserungvonEntscheidungsgrundlagen,
indemesDatenbeobachtet,bereitstelltundbewertetunddamitdieTransparenzübersoziale
ZuständeundEntwicklungsprozesseinSozialräumenfördert.DamitentfaltetesWirkungenweit
überdasHandlungsfeldSozialeshinaus.ImSozialmonitoringwirdversucht,anhandweniger
IndikatorendiesozialenLebensverhältnisseundTeilhabechancenmöglichstumfassend
abzubilden.
ImRahmendiesesBerichtswesenswerdenalsokreisweitaberauchsozialraumbezogen,vorabfür
denSozialbereichdefinierteStrukturdatenundIndikatorenerhoben.DiesesInstrumentist
GrundlagefürdieErmittlungvonBedarfen,dieZielentwicklung,ÜberprüfungderZielerreichung,
VermeidungvonFehlentwicklungen,etc.unddamitVoraussetzungfüreinplanvollesHandeln.
NachderDefinitionderSozialräumeistderAufbaudiesesInstrumenteseinezweitewesentliche
VoraussetzungumdieweiterenProzessabläufezuermöglichen.EsbedarfderDefinitionund
FestlegunggemeinsamerDatenundIndikatorenfürdieverschiedenensozialenThemenfelder
(DemographischeDaten,Einkommen-undTransferleistungen,Arbeit,Wohnen,Erziehungund
Bildung,Gesundheit,PartizipationundTeilhabe,Sicherheit).Hierkannggfs.aufbereits
bestehendeBerichteundErhebungen(z.B.KennzahlenvergleichJugendhilfe)zurückgegriffen
werden.
DieGewährleistungeinerkoordinierten,kontinuierlichenundtransparentenDatenerfassungund
–bereitstellungbedarfeinerfachlichversiertenBegleitung/Ressource.Darüberhinausistein
entsprechendgeeignetesIT-Verfahrenunverzichtbar.NaheliegendwärehierderEinsatzdes
„GEO–Informationssystems“desKreisesbzw.derStadtBergischGladbach,welchesbereits
erfolgreichkreisweitbeiallenKommuneninverschiedenenBereicheneingesetztwird.
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DieseVerfahrenermöglichtdieDefinitionvonSozialräumensowiedieraumbezogene
DatenerfassungundAuswertungundverfügtbereitsübereineReihevonDatenbanken,deren
InhalteauchfüreinesozialräumlicheBetrachtungvonInteressesind.
DasSozialmonitoringverbindetauchdiebisherineinzelnenFachplanungenoderin
verschiedenenKommunenbestehendenBerichtswesenbzw.ErfassungvonSozialdaten
(Altenbericht,(niedrigschwellige)AngebotefürdieverschiedenZielgruppenwiez.B.der
Jugendhilfe,fürSenioren,Pflegebedürftige,Familien)undbietetdurchdieregelmäßige(jährlich
oderallezweiJahre)zentraleErstellungundAufbereitungfürdieeinzelneSozialräume,eine
wichtigeEntscheidungsgrundlagefürvielfältigeThemenstellungenimRahmenderkommunalen
DaseinsvorsorgeundinfrastrukturellenEntwicklung.
DerAufbaudieserFormdesBerichtswesensunddersystematischenkontinuierlichenErfassung
undFortschreibungvonDatenmiteinerräumlichenAnbindungistsomitbereitsfürsichein
wertvollesInstrumentfürdieunterschiedlichstenFachressortsderKommunenunddesKreises.
1.3
IntegriertePlanung
DiebisherimSozialbereichbestehendenPlanungsprozesseorientierensichvorrangigan
gesetzlichenRegelungen.InderFolgeergebensichaufverschiedenenEbenenundbei
unterschiedlichenInstitutionenangesiedelteZuständigkeiten.
Sobestehenz.B.imBereichderEingliederungshilfeoderauchderInklusionPlanungsprozesse
undZuständigkeitendesüberörtlichenunddesörtlichenSozialhilfeträgers,derJugendämter,der
Kommunen,desKreises,derLeistungsanbieter,usw.Nebendieser„Fachschiene“erfolgenaber
auchgleichzeitigPlanungsprozesseunterdenÜberschriften„Pflege“,„Gesundheit“,
„Jugendhilfe“,„Schule“,etc.dieauchfürdieEntwicklungderEingliederungshilfevonBedeutung
sind.
UmdieoptimierteEntwicklungsozialraumbezogenerZielsetzungenundMaßnahmenmiteinem
möglichsteffizientenMitteleinsatzzuermöglichen,bedarfeseinerVernetzungder
verschiedenenEbenen/InstitutionenundFachplanungenimRahmeneinesintegrierten
Planungsverfahrens.
Hierdurchwirdeinekoordinierte,strukturierteZusammenführungundAbstimmungder
unterschiedlichenPlanungsprozesseermöglicht.ImRheinisch-BergischenKreissollsichdiese
IntegrationinsbesondereauffolgendeKerngebieteimSozialbereichbeziehen:
- Daseinsvorsorge,
- Jugendhilfe,
- Pflege,
- Gesundheitund
- Eingliederungshilfe.
AußerdemmusseineVernetzungindieangrenzendenPlanungsbereichebzw.Themenfelder,
wiez.B.derStadtentwicklung,demBildungsnetzwerk,derSchulentwicklungsplanung,undden
sog.QuerschnittsthemenIntegrationundInklusiongewährleistetsein.
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1.4
Partizipation
DieEntwicklungendersozialenThematikenwerdeninsbesonderedurchdreiGruppen
beeinflusst:
1. PolitikundVerwaltung
2. ErbringerSozialerDienstleistungen
3. Bevölkerung
DieReihenfolgederDarstellungspiegeltdenaktuellenAufbauunddieRollenverteilungdes
sozialenGestaltungsprozessesinstarkvereinfachtenundverkürztenGrundzügenwieder:
AufGrundlagevonEntscheidungenundRessourcenbereitstellungdurchPolitikundVerwaltung
erfolgteineBeauftragungbzw.einAngebotderLeistungserbringer(Subsidiaritätsprinzip)für
einekonsumierendeBevölkerung.
DieHerausforderungendesdemografischenWandelsunddieVerknappungvonRessourcen
kannnichtdurchisoliertesFachhandelnundkurzfristigeEinzelmaßnahmenbewältigtwerden.
NachhaltigeLösungenkönnenindenStädtenundGemeindenbzw.aufKreisebenenurdurch
PartizipationunddasEngagementallerbeteiligtenGruppengefundenundumgesetztwerden
(vgl.HandbuchModerneSozialplanung).
DahersollenalleAkteureingeeigneterFormindenProzessderSozialplanungeinbezogen
werden.
DieEinbeziehungderBürgerinnenundBürgerinsbesondereaufEbenederSozialraum-/
Quartiersentwicklung(vgl.Ziff.1),inBezugaufdieBedarfsermittlungaberauchdasEinbringen
zivilgesellschaftlichenEngagementsbeiderMaßnahmenumsetzungistdurchgeeignete
KommunikationsstrukturenundHilfestellungenprofessionellzuunterstützen/zubegleiten.
Ebensowichtigistes,dieLeistungserbringerstärkereinzubinden,umdiedortvorhandenen
ErkenntnissezuBedarfsentwicklungen,dieAnpassungvonAngebotsformenunddeneffektiven
undeffizientenRessourceneinsatz,usw.indenPlanungsprozesszuintegrieren.
DieserfordertniedrigschwelligeZugängesowohlimHinblickaufKommunikationsstrukturenals
auchinBezugaufMaßnahmenundAngebote.EntsprechendkommtderZugangssteuerungin
densozialenSystemeneinebesondereBedeutungzu.
ZurUmsetzungdieserPartizipationsansätzekannteilweiseaufbestehendeundbewährte
Partizipationsmöglichkeiten(z.B.politischeGremien,KommunaleAlten-undPflegekonferenz,
AGderJugendhilfe,etc.)zurückgegriffenwerden.Umjedochdiehieraufgeführten
grundsätzlichenRahmenbedingungenerfolgreichumsetzenzukönnenisteineÜberprüfungder
bestehendenGremienhinsichtlichIhrerVernetzungs-undPartizipationsmöglichkeiten
erforderlichundsindggfs.neueFormenundForenmitentsprechenderQualitätzubilden.
1.5
VerstärktePrävention
InvielensozialenThemenfeldernimRheinisch-BergischenKreiswirdbereitseinpräventiver
Ansatzverfolgt(BeispielhafteStichworte:“NetzwerkFrüheFörderung“,
„Babybegrüßungsdienst“,„Kinderwachsengesundundsicherauf“,Pflege-/
Wohnraumberatung).AuchseitensderEU,desBundesunddesLandeswerdenpräventive
AnsätzeinFörderprogrammenverstärktgefordert(z.B.:Landesinitiative„KeinKindzurück
lassen“)aberauchzunehmendingesetzlichenRegelungen(vgl.NovellierungdesAltenund
PflegegesetzNW)aufgenommen.
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DerfachlicheHintergrundliegtaufderHandundbeinhaltetdenGrundgedanken,möglichst
frühzeitigunterstützendeMaßnahmenzuergreifen,dieauchdenAnsatz„HilfezurSelbsthilfe“
beinhaltenunddurchfrühzeitige„kleine“Hilfestellungen,spätere,deutlichkostenintensivere,
Unterstützungsleistungenvermeiden.InAnbetrachtderdemografischenHerausforderungen
undweiterenRahmenbedingungenbestehtdieGefahr,dassdiederzeitigen
Unterstützungsmaßnahmendiesennichtmehrgewachsensind.Demnachbietetnurein
verstärkterpräventiverAnsatzdieChancedafür,denzukünftigenAnforderungenadäquat
entsprechenzukönnen.
1.6
Wirkungsorientierung
EinwichtigerAspekteinesPlanungsverfahrensunddamiteinesplanvollenAgierensistdie
Überprüfungsmöglichkeit,obdieangestrebtenZieleerreichtwerden,d.h.mitdenhierzu
entwickeltenMaßnahmenauchdiegewünschten/erwartetenWirkungeneintreten.Geradeim
SozialbereichstelltdieserQualitätsansprucheinebesondereHerausforderungdar,istaberin
AnbetrachtdesgewaltigenVolumensdereingesetztenRessourceneineunabdingbare
VoraussetzungumSteuerungspotentialeeffizientundeffektivzunutzen.
2.
StrukturenderSozialplanungimRheinisch-BergischenKreis
ZurUmsetzungdergrundsätzlichenRahmenbedingungenimSozialbereichbedarfeseinesPlanungs-
undKoordinierungsprozessesundhierzugeeigneterStrukturen.Sozialraumorientiertes,kommunales
HandelnbenötigteineklareStrukturderBearbeitung.Esistzuklären,vonwemunterschiedliche
FunktionenundAufgabenzuerledigensind.DiesereichenvonderGesamtsteuerungund
KoordinationüberModerationundProjektentwicklungbishinzurVernetzung,Bewohneraktivierung
undBewohnerbeteiligung.
Wesentliche„Organe“desProzessessindnebenderEinbindungbereitsvorhandenerGremienund
Kommunikationsstrukturen(z.B.:KommunaleAltenundPflegekonferenz,GremienderJugendhilfe,
GremiendesGesundheitsbereichs,etc.).:
•
Die„Sozialplanungskonferenz“alsSteuerungs-undLenkungsgruppeaufüberregionaler
EbenemitinsbesonderestrategischerAusrichtung.
(VorgeseheneBesetzung:Jugendhilfe-undSozialdezernentenimRheinisch-Bergischen
KreisundMitgliederderArbeitsgemeinschaftderFreienWohlfahrtspflegeRheinischBergischerKreis
•
Die„Sozialraumkonferenzen“aufkommunalerEbene.WiesichdieseGruppe
zusammensetztbzw.werhierdieModerationsrolleübernimmtundwieeinesinnvolle
Aufgaben-undRollenverteilungaussehenkann,istinjederKommunevordem
HintergrundörtlicherGegebenheitenzuentwickeln.GewachseneStrukturen,politische
KonstellationenundbeteiligteAkteuresinddabeizuberücksichtigenundVernetzungen
herzustellen.
•
DieStelle„Sozialplanung“.DieStelleSozialplanungistimwesentlichenfürdenAufbau
derGrundstrukturen(Sozialraumdefinition/-festlegung,Sozialmonitoring)
verantwortlich.IhrobliegtdieregelmäßigeErstellungdersozialrumbezogenen
Sozialberichte,dieVernetzungmitdenFachplanungenzurErarbeitungeiner
sozialraumbezogenenStärken-Schwächen-AnalyseundEntwicklungvon
HandlungsempfehlungenalsGrundlagefürdieZielsteuerung,sowiederEvaluation/das
ControllingfürdenGesamtprozessderSozialplanung.
InDetailschrittenergibtsichfolgenderAblaufdesSozialplanungsprozesses:
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Aufbauphas
e
A
Vorgang
Beteiligte
Definition / Festlegung von Sozialräumen
durch die kreisangehörigen Kommunen
Kreisangehörige Kommunen, Stelle
Sozialplanung, Fachplanungen
Soziales und Stadtentwicklung, GISAdministrator, ggfs. externe Begleitung
(KGST)
Abstimmung und Aufbau eines
Sozialmonitoringssystems und
Berichtswesens
Kreisangehörige Kommunen, Stelle
Sozialplanung, Fachplanungen
Soziales und Stadtentwicklung, ggfs.
externe Begleitung (KGST)
1
Erstellung eines integrierten
sozialraumbezogenen Sozialberichtes
(Bestandsaufnahme)
Stelle Sozialplanung, GISAdministrator,
Fachplanungen Soziales, Stelle
Sozialplanung
2
Regionale und überregionale Stärken –
Schwächen-Analyse und Entwicklung von
Handlungsempfehlungen
(Bestandsaufnahme) und Einbringung des
Berichts in die Sozialplanungskonferenz
3
Entwicklung überregionaler (strategischer)
Ziele
Sozialplanungskonferenz
Sozialraumkonferenzen,
Fachplanungen, Stelle Sozialplanung
4
Einbringung der jeweiligen regionalen
Teilberichte in die Sozialraumkonferenzen
mit den überregionalen Zielen und
Entwicklung regionaler (operationaler)
Ziele
Zielprüfung: Kreisweite Zielbildung –
Harmonisierung der regionalen und
überregionalen Ziele; Zieldiskussion
Stelle Sozialplanung, Fachplanungen,
Sozialkonferenz,
Sozialraumkonferenzen, politische
Gremien zur Beschlussfassung
6
Umsetzung der Ziele (Maßnahmen,
Ressourceneinsatz, etc)
Fachämter, Freie Wohlfahrtspflege,
„Quartiersmanagement“, Bürgerinnen
und Bürger, Kostenträger
7
Evaluation (Controlling)
Stelle Sozialplanung
B
Regelphase
5
8
Wiedereinstieg in den Prozess unter Ziffer 1
3.
Zusammenfassung
DiesozialeInfrastrukturundihrezukünftigeAusgestaltungisteinwesentlicherFaktordafür,wiesich
dieLebensverhältnissederEinwohnerinnenundEinwohnerinderRegionundinjedereinzelnen
Kommuneentwickeln.DerUmfangunddieKomplexitätaberauchdiedargestellten
Rahmenbedingungen(demografischerWandel,etc.)erforderneingemeinsames,vernetztes
planvollesHandelnallerAkteureindiesemThemenfeldzumWohlederBevölkerung.
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UnabhängigdavonergebensichbereitsjetztineinzelnenThemenfeldern(Pflege,Jugendhilfe,etc.)
konkretegesetzlicheAnforderungenbzw.VoraussetzungenfürFörderprogramme,diemitdenbisher
bestehendenInstrumentariennichtmehrsinnvollbewältigtwerdenkönnen.
VordiesemHintergrundhabensichdieKommunalverwaltungen,(KreisundKommunen),das
JobcenterRhein-BergunddieArbeitsgemeinschaftderFreienWohlfahrtspflegeimRheinischBergischenKreisgemeinsamdieserAufgabegestelltunddurchdieKonzeptiondesProzesseseiner
integrierten,partizipativenSozialplanung(„ipSoRBK“)einenerstenSchrittgetanumsichder
BewältigungdieserHerausforderungenzustellen.
DiehiervorliegendeGrundkonzeptionbeschreibtdiewesentlichenEckpunktediesesProzessesund
BedarfderweiterenfachlichbegleitetenAusarbeitungundKonkretisierung.
Gez.
Arbeitsgemeinschaft
- derJugendhilfe-undSozialdezernentenimRheinisch-BergischenKreis
- derGeschäftsführungdesJobcenterRhein-Bergund
- derGeschäftsführungenderArbeitsgemeinschaftderFreienWohlfahrtspflegeim
Rheinisch-BergischenKreis
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