Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Herr Axel Eitzert Per Email an: [email protected] Berlin, den 16. Februar 2017 __ Hände weg von meinem Hobby Sehr geehrter Herr Eitzert, __ für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Gegenstand ist die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, die sogenannte „Drohnen-Verordnung“. Sie befürchten hierdurch erhebliche Einschränkungen für die Modellflieger in Deutschland. Die Zeilen von Ihnen und anderer Modellflieger haben mich aufhorchen lassen. Denn mir, meinen Kolleginnen und Kollegen innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt der Modellsport am Herzen. Deshalb haben wir uns in den vergangenen Wochen auch regelmäßig mit Hobby-Modellfliegern und dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) ausgetauscht. Ich kann Ihr Anliegen also gut nachvollziehen. Leider handelt es sich aber bei der Drohnenverordnung nicht um eine gesetzliche Regelung, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde oder wird. Es handelt sich vielmehr um eine Verordnung der Bundesregierung, genauer gesagt des Bundesverkehrsministeriums. Wir können also als Mitglieder des Bundestages die Verordnung nicht verändern oder aufheben. Nach Ansicht unserer Fachleute enthält die Verordnung aber zahlreiche Ausnahmen für den Flugmodellsport, um die Einschränkungen für diese so gering wie möglich zu halten. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere die sog. Modellfluggelände und den Kenntnisnachweis. Auf Modellfluggeländen gilt weder das Betriebsverbot in Höhen von mehr als 100 Metern. Und es ist hier kein Kenntnisnachweis erforderlich. Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: (030) 227 – 73015 Fax: (030) 227 – 76066 [email protected] www.gitta-connemann.de Papenburg Hauptkanal links 42 26871 Papenburg Tel.: (04961) 669685 Fax: (04961) 6423 [email protected] www.facebook.com/GittaConnemann Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Es besteht die Befürchtung, dass der Modellflugsport nicht mehr außerhalb von Modellflugplätzen betrieben werden kann. Diese Befürchtung ist nicht begründet. Für Modellflugzeuge, die über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Zudem können Mitglieder eines Modellflugvereins für den Betrieb mit Geräten ab 2 kg außerhalb von Modellfluggeländen den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Betrieb mittels Videobrille wird in bestimmten Grenzen erlaubnisfrei gestellt. Sehr geehrter Herr Eitzert, es war in der Tat so, dass es im Rahmen des Abstimmungsprozesses innerhalb der Bundesregierung noch kurzfristige Änderungswünsche seitens des Bundesverteidigungsministeriums gegeben hat. Das hat auch unsere Fachleute überrascht. Dennoch müssen aber – wie in einer Ressortabstimmung üblich – unterschiedlichste Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Das ist ein normaler und notwendiger Vorgang. Hier machte das Bundesverteidigungsministerium überaus wichtige Sicherheitsaspekte geltend. Zusammenfassend betrachtet bin ich davon überzeugt, dass die Verordnung einen guten Kompromiss zwischen der steigenden Gefahr von Kollisionen und Unfällen durch die immer größere Anzahl von Drohnen, dem gesellschaftlichen Nutzen der innovativen Technologie und den Interessen der Modellflieger abbildet. In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, verbleibe ich mit besten Grüßen 2 3
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