Bundesrat Drucksache 771/2/16 09.02.17 Antrag des Landes Niedersachsen Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Punkt 88 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 Der Bundesrat möge beschließen, der Verordnung nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen: Zu Artikel 5 (Inkrafttreten) In Artikel 5 ist nach den Wörtern "ersten Tag des" die Angabe "sechsten" einzufügen. Begründung: Nach dem Wortlaut des Artikels 5 könnte die Verordnung bei entsprechend zeitnaher Verkündung bereits am 1. März oder 1. April 2017 in Kraft treten. Es kann aber durchaus im März oder April noch zu Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte kommen, so dass dann schon die neuen Anforderungen der Verordnung zur Winterreifenausrüstung greifen. Durch eine sechsmonatige Verschiebung des Inkrafttretens ist gesichert, dass Betroffenen ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung steht, sich auf die materiellen Anforderungen bzgl. der Winterbereifung einzustellen. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946
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