Bundesrat 771/2/16 Antrag - Umwelt

Bundesrat
Drucksache
771/2/16
09.02.17
Antrag
des Landes Niedersachsen
Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Punkt 88 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017
Der Bundesrat möge beschließen, der Verordnung nach Maßgabe folgender
Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
In Artikel 5 ist nach den Wörtern "ersten Tag des" die Angabe "sechsten"
einzufügen.
Begründung:
Nach dem Wortlaut des Artikels 5 könnte die Verordnung bei entsprechend
zeitnaher Verkündung bereits am 1. März oder 1. April 2017 in Kraft treten.
Es kann aber durchaus im März oder April noch zu Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte kommen, so dass dann schon die
neuen Anforderungen der Verordnung zur Winterreifenausrüstung greifen.
Durch eine sechsmonatige Verschiebung des Inkrafttretens ist gesichert, dass
Betroffenen ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung steht, sich auf die
materiellen Anforderungen bzgl. der Winterbereifung einzustellen.
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-2946