Änderungsantrag zu „Wählen aus Angst vor Unterdrückung“ Ersetze: „(9) Personen- und Listenwahlen sind unter keinen Umständen geheim.“ durch: „(9) Personen- und Listenwahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt.“ Für den Antragstext ergibt sich: §1 (Abstimmungen und Wahlen im Studierendenparlament) erhält einen zusätzlichen Absatz: „(9) Personen- und Listenwahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt.“ Begründung: Werte Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Die besten Ideen erhalten häufig erst den nötigen Schliff, wenn man ihre Intention erkennt und ihre Konsequenzen um 180° verkehrt. Die Geschichte ist voll von Beispielen dafür (man erinnere sich nur an die Entwicklung des allgemeinen Wahlrechts). Auch hier liegt ein solcher Fall vor. Die LHG dankt daher der LISTE für ihren Einsatz und regt an, Personen- und Listenwahlen zukünftig grundsätzlich geheim durchzuführen. Das sollte auch jene Listen nicht schrecken, die an der altehrwürdigen Praxis des Fraktionszwanges festhalten. Sind die Ketten stark genug, wird auch eine geheime Wahl sie nicht sprengen. Alle anderen gewinnen dadurch jedoch ein Stück Freiheit. Mit freiheitlichen Grüßen Paavo Czwikla für die LHG Münster
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