BTHG und PSG III Kritikpunkte aus Sicht der Menschen mit Behinderung Besuchen Sie unseren Infostand 20.08.2016 von 10:00 – 15:00 Uhr an der Martinitreppe - Minden Menschen mit geistiger Behinderung profitieren nicht von der Anhebung der Vermögensgrenzen Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts durch das sog. „ZwangsPoolen“ Kosten der Unterkunft nicht ausreichend bei Wohnheimfinanzierung Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung bei den Leistungen der Pflegeversicherung
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