null

13.2.2017
B8-0140/3
Änderungsantrag 3
Julie Girling
im Namen der ECR-Fraktion
Entschließungsantrag
B8-0140/2017
Herbert Dorfmann, Pavel Poc, Julie Girling, Frédérique Ries, Lynn Boylan, Bart Staes,
Eleonora Evi, Mireille D’Ornano
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit
Pestizide biologischen Ursprungs mit geringem Risiko
Entschließungsantrag
Ziffer 5
Entschließungsantrag
Geänderter Text
5. betont, dass mit dem Ziel und Zweck,
die Entwicklung und den Einsatz neuer
Pflanzenschutzmittel biologischen
Ursprungs mit geringem Risiko zu fördern,
die Bewertung, in welchem Maße sie
wirksam sind, welche Risiken sie bergen
und ob sie den ökologischen,
gesundheitsbezogenen und wirtschaftlichen
Bedürfnissen der Landwirtschaft gerecht
werden, so durchgeführt werden sollte,
dass die Entwicklung und der
Marktzugang dieser Pflanzenschutzmittel
nicht behindert werden;
5. betont, dass mit dem Ziel und Zweck,
die Entwicklung und den Einsatz neuer
Pflanzenschutzmittel biologischen
Ursprungs mit geringem Risiko zu fördern,
die Bewertung, in welchem Maße sie
wirksam sind, welche Risiken sie bergen
und ob sie den ökologischen,
gesundheitsbezogenen und wirtschaftlichen
Bedürfnissen der Landwirtschaft gerecht
werden, so durchgeführt werden sollte,
dass die Landwirte für einen
angemessenen Pflanzenschutz sorgen
können;
Or. en
AM\1117287DE.docx
DE
PE598.464v01-00
In Vielfalt geeint
DE
13.2.2017
B8-0140/4
Änderungsantrag 4
Julie Girling
im Namen der ECR-Fraktion
Entschließungsantrag
B8-0140/2017
Herbert Dorfmann, Pavel Poc, Julie Girling, Frédérique Ries, Lynn Boylan, Bart Staes,
Eleonora Evi, Mireille D’Ornano
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit
Pestizide biologischen Ursprungs mit geringem Risiko
Entschließungsantrag
Ziffer 9
Entschließungsantrag
Geänderter Text
9. fordert die Kommission und die
Mitgliedstaaten auf, die Bewertung,
Zulassung und Registrierung von
Pflanzenschutzmitteln biologischen
Ursprungs mit geringem Risiko und die
Überwachung des Einsatzes dieser
Pflanzenschutzmittel zu beschleunigen
und dabei unverändert eine hochwertige
Risikobewertung durchzuführen;
9. fordert die Kommission und die
Mitgliedstaaten auf, die Bewertung,
Zulassung und Registrierung von
Pflanzenschutzmitteln, auch von
Pflanzenschutzmitteln biologischen
Ursprungs mit geringem Risiko, und die
Überwachung ihres Einsatzes zu
beschleunigen und dabei unverändert eine
hochwertige Risikobewertung
durchzuführen;
Or. en
AM\1117287DE.docx
DE
PE598.464v01-00
In Vielfalt geeint
DE
13.2.2017
B8-0140/5
Änderungsantrag 5
Julie Girling
im Namen der ECR-Fraktion
Entschließungsantrag
B8-0140/2017
Herbert Dorfmann, Pavel Poc, Julie Girling, Frédérique Ries, Lynn Boylan, Bart Staes,
Eleonora Evi, Mireille D’Ornano
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit
Pestizide biologischen Ursprungs mit geringem Risiko
Entschließungsantrag
Ziffer 14
Entschließungsantrag
Geänderter Text
14. betont, dass die Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 dahingehend überarbeitet
werden muss, dass Entwicklung, Zulassung
und Inverkehrbringen von Pestiziden
biologischen Ursprungs mit geringem
Risiko in der EU gefördert werden; erklärt
sich besorgt darüber, dass das derzeitige
Zulassungsverfahren für das
Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln bei Pestiziden
biologischen Ursprungs mit geringem
Risiko nicht optimal ist; weist darauf hin,
dass das derzeitige Verfahren zur
Registrierung von Grundstoffen mit
geringem Risiko in manchen Fällen einer
Art von Patentierung gleichkommt, was es
erschwert, ein Produkt mit dem gleichen
Grundstoff in einem anderen Mitgliedstaat
zu verwenden, in dem dieser Grundstoff
nicht registriert ist;
14. betont, dass die Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 dahingehend überarbeitet
werden muss, dass Entwicklung, Zulassung
und Inverkehrbringen von Pestiziden, auch
von Pestiziden biologischen Ursprungs mit
geringem Risiko, in der EU gefördert
werden; erklärt sich besorgt darüber, dass
das derzeitige Zulassungsverfahren für das
Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln bei Pestiziden, auch
bei Pestiziden biologischen Ursprungs mit
geringem Risiko, nicht optimal ist; weist
darauf hin, dass das derzeitige Verfahren
zur Registrierung von Grundstoffen mit
geringem Risiko in manchen Fällen einer
Art von Patentierung gleichkommt, was es
erschwert, ein Produkt mit dem gleichen
Grundstoff in einem anderen Mitgliedstaat
zu verwenden, in dem dieser Grundstoff
nicht registriert ist;
Or. en
AM\1117287DE.docx
DE
PE598.464v01-00
In Vielfalt geeint
DE