13.2.2017 B8-0140/3 Änderungsantrag 3 Julie Girling im Namen der ECR-Fraktion Entschließungsantrag B8-0140/2017 Herbert Dorfmann, Pavel Poc, Julie Girling, Frédérique Ries, Lynn Boylan, Bart Staes, Eleonora Evi, Mireille D’Ornano im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Pestizide biologischen Ursprungs mit geringem Risiko Entschließungsantrag Ziffer 5 Entschließungsantrag Geänderter Text 5. betont, dass mit dem Ziel und Zweck, die Entwicklung und den Einsatz neuer Pflanzenschutzmittel biologischen Ursprungs mit geringem Risiko zu fördern, die Bewertung, in welchem Maße sie wirksam sind, welche Risiken sie bergen und ob sie den ökologischen, gesundheitsbezogenen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landwirtschaft gerecht werden, so durchgeführt werden sollte, dass die Entwicklung und der Marktzugang dieser Pflanzenschutzmittel nicht behindert werden; 5. betont, dass mit dem Ziel und Zweck, die Entwicklung und den Einsatz neuer Pflanzenschutzmittel biologischen Ursprungs mit geringem Risiko zu fördern, die Bewertung, in welchem Maße sie wirksam sind, welche Risiken sie bergen und ob sie den ökologischen, gesundheitsbezogenen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landwirtschaft gerecht werden, so durchgeführt werden sollte, dass die Landwirte für einen angemessenen Pflanzenschutz sorgen können; Or. en AM\1117287DE.docx DE PE598.464v01-00 In Vielfalt geeint DE 13.2.2017 B8-0140/4 Änderungsantrag 4 Julie Girling im Namen der ECR-Fraktion Entschließungsantrag B8-0140/2017 Herbert Dorfmann, Pavel Poc, Julie Girling, Frédérique Ries, Lynn Boylan, Bart Staes, Eleonora Evi, Mireille D’Ornano im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Pestizide biologischen Ursprungs mit geringem Risiko Entschließungsantrag Ziffer 9 Entschließungsantrag Geänderter Text 9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bewertung, Zulassung und Registrierung von Pflanzenschutzmitteln biologischen Ursprungs mit geringem Risiko und die Überwachung des Einsatzes dieser Pflanzenschutzmittel zu beschleunigen und dabei unverändert eine hochwertige Risikobewertung durchzuführen; 9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bewertung, Zulassung und Registrierung von Pflanzenschutzmitteln, auch von Pflanzenschutzmitteln biologischen Ursprungs mit geringem Risiko, und die Überwachung ihres Einsatzes zu beschleunigen und dabei unverändert eine hochwertige Risikobewertung durchzuführen; Or. en AM\1117287DE.docx DE PE598.464v01-00 In Vielfalt geeint DE 13.2.2017 B8-0140/5 Änderungsantrag 5 Julie Girling im Namen der ECR-Fraktion Entschließungsantrag B8-0140/2017 Herbert Dorfmann, Pavel Poc, Julie Girling, Frédérique Ries, Lynn Boylan, Bart Staes, Eleonora Evi, Mireille D’Ornano im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Pestizide biologischen Ursprungs mit geringem Risiko Entschließungsantrag Ziffer 14 Entschließungsantrag Geänderter Text 14. betont, dass die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dahingehend überarbeitet werden muss, dass Entwicklung, Zulassung und Inverkehrbringen von Pestiziden biologischen Ursprungs mit geringem Risiko in der EU gefördert werden; erklärt sich besorgt darüber, dass das derzeitige Zulassungsverfahren für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln bei Pestiziden biologischen Ursprungs mit geringem Risiko nicht optimal ist; weist darauf hin, dass das derzeitige Verfahren zur Registrierung von Grundstoffen mit geringem Risiko in manchen Fällen einer Art von Patentierung gleichkommt, was es erschwert, ein Produkt mit dem gleichen Grundstoff in einem anderen Mitgliedstaat zu verwenden, in dem dieser Grundstoff nicht registriert ist; 14. betont, dass die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dahingehend überarbeitet werden muss, dass Entwicklung, Zulassung und Inverkehrbringen von Pestiziden, auch von Pestiziden biologischen Ursprungs mit geringem Risiko, in der EU gefördert werden; erklärt sich besorgt darüber, dass das derzeitige Zulassungsverfahren für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln bei Pestiziden, auch bei Pestiziden biologischen Ursprungs mit geringem Risiko, nicht optimal ist; weist darauf hin, dass das derzeitige Verfahren zur Registrierung von Grundstoffen mit geringem Risiko in manchen Fällen einer Art von Patentierung gleichkommt, was es erschwert, ein Produkt mit dem gleichen Grundstoff in einem anderen Mitgliedstaat zu verwenden, in dem dieser Grundstoff nicht registriert ist; Or. en AM\1117287DE.docx DE PE598.464v01-00 In Vielfalt geeint DE
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