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/ Brexit – Gesellschaftsrechtliche Aspekte 16.02.2017
Gesellschaftsrecht/Mergers
&
Acquisitions
|
Aktien-
&
Kapitalmarktrecht
|
Einkauf,
Logistik
&
.ertrieb
|
Regulierung
&
Governmental
Affairs
Nachdem
der
berste
Gerichtshof
in
London
Ende
Januar
entschieden
hat,
dass
das
bripsche
Parlament
seine
Zuspmmung
geben
muss,
bevor
die
Regierung
die
Erklorung
für
den
Austrit
aus
der
E förmlich
einreichen
darf,
hat
die
bripsche
Regierung
zwischenzeitlich
bereits
einen
Gesetzentwurf
für
die
E -Austritserklorung vorgelegt.
Die
drite
und
abschließende
Lesung
des
Gesetzentwurfs
im
ouse
of
Commons
fand
am
8.
Februar
2017
stat,
das
ouse
of
Commons
spmmte
dem
Gesetzesentwurf
über
den
Brexit“
zu.
Eine
Abspmmung
im
ouse
of
Lords
steht
noch
aus.
Die
bripsche
Regierung
holt
aber
auch
nach
dem
rteil
des
bersten
Gerichtshofs
zur
Beteiligung
des
bripschen
Parlaments
an
ihrem
ursprünglichen
Zeitplan
fest,
die
Austritserklorung
bis
Ende
Morz
in
Brüssel
einzureichen.
An
der
Grundsatzentscheidung,
aus
der
E auszuscheiden,
dürhe
sich
aller
Erwartung
nach
also
nichts
mehr
ondern.
Scheidet
aber
Großbritannien
aus
der
E aus,
können
sich
bripsche
Gesellschahen
nicht
mehr
auf
die
europoische
Niederlassungsfreiheit
berufen,
soweit
nicht
Sondervereinbarungen
getrofen
werden.
Das
deutsche
Recht
würde
als
Folge
bripsche
Gesellschahen,
die
ihren
.erwaltungssitz
in
Deutschland
haben,
nicht
mehr
als
solche
anerkennen.
mso
wichpger
ist
es,
dass
sich
nternehmen
frühzeipg
und
umfassend
über
Auswirkungen
des
Brexitt
und
andlungsopponen
informieren.
.gl.
hierzu
den
Beitrag von
Dr.
Sabine
Klet
und
Silvia
Sparfeld
Sind
Sie
bereit
für
den
Brexitt
oran
nternehmen
denken
sollten,
die
wegen
des
Brexit
nach
Deutschland
kommen
wollen“.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Christian C.-W. Pleister
Co-Leiter
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Equity
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der
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Group
Gesellschaftsrecht/Mergers
&
Acquisitions
Rechtsanwalt
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LLP
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10117
Berlin
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Deutschland
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Dr. Gerald Reger
Co-Leiter
Aktien-
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Kapitalmarktrecht
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Gesellschaftsrecht/Mergers
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Deutschland
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Jens Gehlich
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Steuerberater
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