Abstimmung vom 12. Februar 2017 Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation Am 12. Februar 2017 kommt der „Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration“ zur Abstimmung. Mit der Verfassungsänderung und der dazugehörigen Gesetzesänderung sollen junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation den Schweizer Pass auf Antrag hin mittels erleichterter Einbürgerung erhalten. Die erleichterte Vergabe wird an klare Voraussetzungen geknüpft. 2004 wurde in der Schweiz über eine Vorlage abgestimmt, welche eine automatische Einbürgerung für die dritte Generation vorsah. Sie wurde von Volk und Ständen abgelehnt. Die am 12. Februar zur Abstimmung kommende Vorlage nimmt das Anliegen mit Rücksicht auf das damalige Abstimmungsresultat nochmals auf. Es geht nun nicht mehr um einen Automatismus, sondern lediglich um einen erleichterten Zugang zum Schweizer Bürgerrecht für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation und staatenlosen Kindern. So wie es heute bereits vorgesehen ist zum Beispiel für Ausländerinnen und Ausländer, die einen Schweizer oder eine Schweizerin heiraten. Klare Kriterien ohne Automatismus Die CVP-Fraktion hat im Parlament die Verfassungsänderung und den dazu gehörenden Gesetzesartikel mehrheitlich unterstützt. Denn die Vorlage ist wesentlich restriktiver ausgestaltet als diejenige von 2004. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind streng und es gibt keinen Einbürgerungsautomatismus. So müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein: Der Antrag wird bis zum vollendeten 25. Altersjahr eingereicht. Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat. Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht. Der/die Antragstellende wurde in der Schweiz geboren. Der/die Antragstellende besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht. Nur wer alle diese Punkte erfüllt, erhält den Zugang zur erleichterten Einbürgerung. Harmonisierung der Praxis der Kantone Für die dritte Ausländergeneration sind Einbürgerungserleichterungen kantonal derzeit noch unterschiedlich ausgestaltet. Mit dieser Vorlage werden die Voraussetzung vereinheitlicht und es gibt daher eine Harmonisierung der derzeitigen Praxis der Kantone.
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